Übernimmt die AOK eine Behandlung mit einer "Spange" bei eingewachsenem Zehnagel?

4 Antworten

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Also, beim eingewachsenen Nagel von einer Schönheitskorrektur zu sprechen, ist reiner Schwachsinn ! ! !

Der Unguis incarnatus ist etwas, der unbehandelt zu heftigen Hypergranulationen führen kann.

Richtig ist, dass das setzen der Nagelspange eine ärztliche Leistung darstellt. Richtig ist auch, dass die Ärzte das nicht anbieten, weil sie zunächst einmal einen Kursus machen müssten, um die Nagelspange anlegen zu können (das lernen sie nicht während des Studiums) und dann es aber auch dann nur als IGeL-Leistung anbieten würden, weil sie über die Fallpauschale zu wenig erstattet bekämen.

Bleibt also der Weg zum Podologen.

Der erstellt einen Kostenvoranschlag, welcher, zusammen mit der ärztlichen Verordnung, bei der Krankenkasse einbgereicht wird. Die teilt Dir dann Deine Eigenbeteiligung mit.

Bei der AOK ist die Genehmigungspraxis recht unterschiedlich.

Hier in Hessen zahlen sie 76,00 Euro Minus 10 % Eigenbeteiligung. In anderen Bundesländern zahlen sie etwas mehr oder lehnen die Behandlung ab.

Achja, wie das mit der Spange funktioniert, kannst Du hier nachlesaen:

http://www.podologie-lauer.de/pola/eingewachsener-fussnagel.html

@podol

Danke. TOP-Antwort :)

Hallo,

m.W. ist die Zehen-Spange eine ärztliche Leistung.

Sehr viele Ärzte erbringen diese Leistung aber nicht (Begründung der Ärzte: zu geringe Vergütung).

In der Praxis wird die Leistung daher oft auf Privatrechnung von Podologen erbracht.Bei der jeweiligen Kasse nachfragen, ob diese Podologen-Rechnung erstattet wird (welche Höhe) oder sonst nach Ärzten fragen, die die Spange über Versichertenkarte abrechnen.

Gruß

RHWWW

Wenn ein Arzt Dir diese Orthonoyxiespange verordnet und selbst einsetzt, dann wird das von der Krankenkasse bezahlt. Wenn Du zum Podologen gehst, solltest Du Dir von ihm einen Antrag auf Kostenerstattung ausfüllen lassen für die Krankenkasse, allerdings ist es fraglich, ob diese die Kosten übernimmt. Normalerweise zahlen die Kassen nur ärztliche Leistungen. lg

Das frage bitte den behandelnden Arzt.

Schönheitskorrekturen sind nicht im Leistungskatalog der krankenkassen enthalten, Behandlung von krankhaften Veränderungen hingegen schon.

Es ist Sache des Arztes, zu entscheiden, als was der eingewachsene Nagel gilt.

Ja hab ich auch vor. Wollte mich bloß vorab informieren, ob schon jemand Erfahrungen in solchen Angelegenheiten mit der AOK hat.

Und aus ästhetischen Gründen will ich bestimmt nicht so eine Spange haben.

LG