gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Übernimmt der Vermieter die Kosten eines altersschwachen Warmwasserboilers?

gefragt von mathamarrymathamarry am 03.04.2008 um 21:08 Uhr

Ich wohne jetzt seit 2004 in einer ein-zimmerwohnung. Mein Vormieter hat weder die Toilette noch sonst etwas in 20 Jahren erneuert/geputzt. Heute stellte ich fest, das dass Rohr meines Boilers durch Verkalkung begonnen hat zu lecken. Nun habe ich ehrlichgesagt Angst mich an Hausmeister oder Vermieter zu wenden, da ich die Kosten garnicht tragen könnte. Die Formulierungen meines Mietvertrags sind für mich nicht eindeutig. Könnte es sein, das soetwas unter die Betriebskosten fällt? Kann man davon ausgehen, dass der Vermieter die Kosten trägt?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (11886)
Geld (6952)
Miete (1122)
ähnliche Fragen

Reply


anonym
beantwortet von FritzBlitz am 4. April 2008 02:58
3x
Thumb_up

Ja - dafür ist der Vermieter zuständig.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 3. April 2008 21:09
2x
Thumb_up

Ja, ich denke schon. Es sei denn, daß im Mietvertrag was anderes steht.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 3. April 2008 21:11
2x
Thumb_up

Ich bin auch vermieterin,und würde die Kosten in dem Fall übernehmen,denn du hast ein Recht auf Heißes Wasser,wenn jetzt viele anderer Meinung sind ich würde es so machen!

Kommentar von D6579a8c0b1b31f18943d6b0dbb4e693smallPutze am 3. April 2008 21:26

Genauso habe ich es auch bei meinem Vermieter erlebt. Freundliches Schreiben und er schickte einen Handwerker zum Austausch.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 3. April 2008 21:11
2x
Thumb_up

Wenn der Boiler mit vermietet ist, dann muss der Vermieter auch für Instandhaltung respektive Erneuerung sorgen. Deinen Mietvertrag musst Du darauf hin lesen, welche Höhe bei Reparaturen Du übernehmen musst. Das muss genau im Vertrag stehen. Mit Betriebskosten hat so etwas gar nichts zu tun.


grashuepfer
beantwortet von grashuepfer am 3. April 2008 21:13
1x
Thumb_up

Normalerweise ist der Vermieter dafür zuständig.Wenn das Dach kaputt ist,bezahlst du es ja auch nicht!





xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 3. April 2008 21:13
1x
Thumb_up

wenn der boiler zur ausstattung der wohnung gehört, muss er auch vom vermieter gewartet und repariert werden.

reperaturen gehen aber nicht in die betriebskosten ein.

wende dich einfach an den hausmeister und frage nach, wie sich das bei euch verhält.


albatros
beantwortet von albatros am 4. April 2008 16:35
1x
Thumb_up

hallo mathamarry, deine frage ist rel. einfach zu beantworten. der vermieter ist verpflich-tet, die mietsache in einem zum vertrags-mäßigen gebrauch geeigneten zustand zu übergeben und zu erhalten. dazu gehören auch wartung und reparaturen. keinewegs ist das sache des mieters. es ist davon auszugehen, dass der boiler zur Mietsache, sprich wohnung, gehört. nach nunmehr mindestens 24-jährigem gebrauch ist es normal, dass dieser nicht nur moralisch sondern auch materiell, also körperlich, verschlissen ist oder zumindest reparaturen anstehen. wenn nun der boiler irgendwo leckt, musst du dass unverzüglich dem vermieter mitteilen. dazu bist du sogar verpflichtet um größeren schaden abzuwenden. u. u. könnte er dich, wenn du das nicht tätest, haftbar machen für eine evtl. überschwemmung, wenn bei deiner abwesenheit das rohr platzt. bezahlen brauchst du da auf keinen fall was, auch wenn im mietvertrag die kleinreparaturklausel drin steht, die gilt nur für türklinken, lichtschalter, fenstergriffe etc., nicht für reparaturen jeglicher art. in solchen fällen darf sie auch nur dann angewendet werden, wenn die höchstgrenzen für einzelreparatur und jahressumme drinstehen. fehlt eine der beiden angaben, ist die klausel insgesamt hinfällig bzw. unwirksam. stelle dem vermieter eine frist und weise gleichzeitig darauf hin, dass du bei nichteinhaltung der frist selbst die rep. in auftrag gibst und die kosten mit der nächsten miete verrechnen wirst. wenn du im allgemeinen mit dem verm. gut auskommst, kannst du zunächst mal mit ihm reden, vielleicht macht er sofort was und lässt dir sogar einen neuen einbauen der auch evtl. weniger strom oder gas braucht. allgemein gültig ist, dass reparaturen, egal wofür, niemals über betriebskosten auf den mieter abgewälzt werden dürfen. schließlich zahlst du ja miete. es ist noch anzumerken, dass bestimmte geräte aus sicherheitsgründen einer regelmäßigen wartungspflicht nach festgelegten fristen unterliegen. für ihre einhaltung bzw. durchführung ist immer der vermieter zuständig.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 3. April 2008 21:20
0x
Thumb_up

Dafür ist der Vermieter zuständig.


ruthchen
beantwortet von ruthchen am 3. April 2008 21:28
0x
Thumb_up

richtig ist: für die Wartung ist der Mieter zuständig, für die Reparatur der Vermieter. Sollte der Boiler also lecken, weil Du ihn nicht hast entkalken lassen (alle drei Jahre), zahlst Du. Leckt er, weil er alt und kaputt ist, zahlt der Vermieter.
So zumindest bei mir.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 3. April 2008 23:13
0x
Thumb_up

Das muss er wohl.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.