mathamarry am 03.04.2008 um 21:08 Uhr
Ich wohne jetzt seit 2004 in einer ein-zimmerwohnung. Mein Vormieter hat weder die Toilette noch sonst etwas in 20 Jahren erneuert/geputzt. Heute stellte ich fest, das dass Rohr meines Boilers durch Verkalkung begonnen hat zu lecken. Nun habe ich ehrlichgesagt Angst mich an Hausmeister oder Vermieter zu wenden, da ich die Kosten garnicht tragen könnte. Die Formulierungen meines Mietvertrags sind für mich nicht eindeutig. Könnte es sein, das soetwas unter die Betriebskosten fällt? Kann man davon ausgehen, dass der Vermieter die Kosten trägt?
Ja, ich denke schon. Es sei denn, daß im Mietvertrag was anderes steht.

Ich bin auch vermieterin,und würde die Kosten in dem Fall übernehmen,denn du hast ein Recht auf Heißes Wasser,wenn jetzt viele anderer Meinung sind ich würde es so machen!
Putze am 3. April 2008 21:26 Genauso habe ich es auch bei meinem Vermieter erlebt. Freundliches Schreiben und er schickte einen Handwerker zum Austausch.

Wenn der Boiler mit vermietet ist, dann muss der Vermieter auch für Instandhaltung respektive Erneuerung sorgen. Deinen Mietvertrag musst Du darauf hin lesen, welche Höhe bei Reparaturen Du übernehmen musst. Das muss genau im Vertrag stehen. Mit Betriebskosten hat so etwas gar nichts zu tun.

Normalerweise ist der Vermieter dafür zuständig.Wenn das Dach kaputt ist,bezahlst du es ja auch nicht!
wenn der boiler zur ausstattung der wohnung gehört, muss er auch vom vermieter gewartet und repariert werden.
reperaturen gehen aber nicht in die betriebskosten ein.
wende dich einfach an den hausmeister und frage nach, wie sich das bei euch verhält.

hallo mathamarry, deine frage ist rel. einfach zu beantworten. der vermieter ist verpflich-tet, die mietsache in einem zum vertrags-mäßigen gebrauch geeigneten zustand zu übergeben und zu erhalten. dazu gehören auch wartung und reparaturen. keinewegs ist das sache des mieters. es ist davon auszugehen, dass der boiler zur Mietsache, sprich wohnung, gehört. nach nunmehr mindestens 24-jährigem gebrauch ist es normal, dass dieser nicht nur moralisch sondern auch materiell, also körperlich, verschlissen ist oder zumindest reparaturen anstehen. wenn nun der boiler irgendwo leckt, musst du dass unverzüglich dem vermieter mitteilen. dazu bist du sogar verpflichtet um größeren schaden abzuwenden. u. u. könnte er dich, wenn du das nicht tätest, haftbar machen für eine evtl. überschwemmung, wenn bei deiner abwesenheit das rohr platzt. bezahlen brauchst du da auf keinen fall was, auch wenn im mietvertrag die kleinreparaturklausel drin steht, die gilt nur für türklinken, lichtschalter, fenstergriffe etc., nicht für reparaturen jeglicher art. in solchen fällen darf sie auch nur dann angewendet werden, wenn die höchstgrenzen für einzelreparatur und jahressumme drinstehen. fehlt eine der beiden angaben, ist die klausel insgesamt hinfällig bzw. unwirksam. stelle dem vermieter eine frist und weise gleichzeitig darauf hin, dass du bei nichteinhaltung der frist selbst die rep. in auftrag gibst und die kosten mit der nächsten miete verrechnen wirst. wenn du im allgemeinen mit dem verm. gut auskommst, kannst du zunächst mal mit ihm reden, vielleicht macht er sofort was und lässt dir sogar einen neuen einbauen der auch evtl. weniger strom oder gas braucht. allgemein gültig ist, dass reparaturen, egal wofür, niemals über betriebskosten auf den mieter abgewälzt werden dürfen. schließlich zahlst du ja miete. es ist noch anzumerken, dass bestimmte geräte aus sicherheitsgründen einer regelmäßigen wartungspflicht nach festgelegten fristen unterliegen. für ihre einhaltung bzw. durchführung ist immer der vermieter zuständig.

richtig ist: für die Wartung ist der Mieter zuständig, für die Reparatur der Vermieter. Sollte der Boiler also lecken, weil Du ihn nicht hast entkalken lassen (alle drei Jahre), zahlst Du. Leckt er, weil er alt und kaputt ist, zahlt der Vermieter.
So zumindest bei mir.