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Übernimmt der Fahrzeughalter die Schadensregulierung nach Unfall im Ausland?

gefragt von supimelone am 23.08.2009 um 9:29 Uhr

Im Urlaub (Frankreich) möchte ich mit meinem Auto die gesamte Umgebung abfahren. Eine Frage habe ich aber noch zur Schadensregulierung in Europa: Muss sich der Halter um die Schadensregulierung nach einem Unfall bemühen oder wie ist es gesetzlich geregelt? Ich bin diesbezüglich noch sehr unerfahren.


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Wurstmax am 23. August 2009 09:38
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Hilfreichste Antwort

Normalerweise muss sich der Halter bei einem Unfall nicht mehr selbst um die Schadensregulierung mit der ausländischen Versicherung bemühen. So war es bei mir der Fall. Da jede Haftpflichtversicherung mit einem Schadensregulierer in den EU-Ländern zusammenarbeitet, musst Du dies nicht mehr tun.


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bafti14
beantwortet von bafti14 am 23. August 2009 09:32
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Wenn er schuldig ist und versichert


bueten
beantwortet von bueten am 23. August 2009 09:32
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rufe deine versicherung an was sie machen


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 24. August 2009 12:43
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Nein, natürlich nicht. Es sei denn, er ist auch der Versicherungsnehmer.

Gute Erholung.


aribaole
beantwortet von aribaole am 26. August 2009 10:41
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stimmt alles,nur: im ausland , oder hier mit im ausland zugelassenen fahrzeugen , immer die polizei rufen.


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