Ich habe gestern ein Urteil vom LSG Frankfurt gelesen, daß das Jobcenter einen Teil der Stromkosten mittragen muß. Hat hier in NRW schon jemand damit Erfahrungen gemacht? Ich weiß nämlich nicht, ob dieses Urteil nur in Hessen Rechtskraft hat.
Hallo, bitte genau lesen.
Hier geht es nicht generell um die Stromkosten, sondern um die Stromkosten für Warmwasser. Nach wie vor muss der Stromverbrauch für andere Verbraucher außer Warmwasser vom Regelsatz 347,- Euro bezahlt werden.

Hast du mal ne Quelle? Ich find nämlich nur was schon relativ altes vom SG (nicht LSG) Frankfurt dazu.
Das Urteil ist vom 29.12.06 unter www.tacheles-sozialhilfe.de
bitmap am 16. Februar 2008 09:54 Also ich kann jetzt hierraus http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/stromkosten.aspx nicht klar erkennen, ob das verbindlich ist, aber da ist sicher noch nicht die letzte Entscheidung gefallen.
Doch das Urteil ist rechtskräftig. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Steht ziemlich am Ende des Urteils.
bitmap am 16. Februar 2008 11:28 Ähm ... dass das Urteil rechtskräftig ist, bedeutet nicht, dass es für die ARGEN/jobcenter verbindlich ist. Verbindlich sind Gesetze, Verordnungen und für die BA deren Durchführungshinweise, die man auch auf Tacheles lesen kann. Urteile sind erst mal Einzelfallentscheidungen.
Das ist schon klar. Daher habe ich ja nach Erfahrungen gefragt.
bitmap am 16. Februar 2008 14:27 Hier wohl weniger, aber die im Tacheles-Forum sind recht fit in der Beziehung (ich meine damit vor allem bezüglich Wissen um die rechtlichen Belange).

Das SGB ist ein Bundesgesetz, das in allen Bundesländern gilt. Das schliesst leider nicht aus, dass regional unterschiedliche Urteile gesprochen werden.
Ja ich weiß. Aber darum geht es nicht. Ich wollte will wissen, ob dieses Urteil auch für NRW rechtskräftig ist.