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Übernimmt das Jobcenter teilweise die Stromkosten?

gefragt von Nicky1972 am 16.02.2008 um 9:09 Uhr

Ich habe gestern ein Urteil vom LSG Frankfurt gelesen, daß das Jobcenter einen Teil der Stromkosten mittragen muß. Hat hier in NRW schon jemand damit Erfahrungen gemacht? Ich weiß nämlich nicht, ob dieses Urteil nur in Hessen Rechtskraft hat.


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Reply


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Februar 2008 10:28
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Hallo, bitte genau lesen.

Hier geht es nicht generell um die Stromkosten, sondern um die Stromkosten für Warmwasser. Nach wie vor muss der Stromverbrauch für andere Verbraucher außer Warmwasser vom Regelsatz 347,- Euro bezahlt werden.

Kommentar von Nicky1972 am 16. Februar 2008 10:36

Ja ich weiß. Aber darum geht es nicht. Ich wollte will wissen, ob dieses Urteil auch für NRW rechtskräftig ist.


bitmap
beantwortet von bitmap am 16. Februar 2008 09:21
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Hast du mal ne Quelle? Ich find nämlich nur was schon relativ altes vom SG (nicht LSG) Frankfurt dazu.

Kommentar von Nicky1972 am 16. Februar 2008 09:37

Das Urteil ist vom 29.12.06 unter www.tacheles-sozialhilfe.de

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Februar 2008 09:54

Also ich kann jetzt hierraus http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/stromkosten.aspx nicht klar erkennen, ob das verbindlich ist, aber da ist sicher noch nicht die letzte Entscheidung gefallen.

Kommentar von Nicky1972 am 16. Februar 2008 10:08

Doch das Urteil ist rechtskräftig. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Steht ziemlich am Ende des Urteils.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Februar 2008 11:28

Ähm ... dass das Urteil rechtskräftig ist, bedeutet nicht, dass es für die ARGEN/jobcenter verbindlich ist. Verbindlich sind Gesetze, Verordnungen und für die BA deren Durchführungshinweise, die man auch auf Tacheles lesen kann. Urteile sind erst mal Einzelfallentscheidungen.

Kommentar von Nicky1972 am 16. Februar 2008 13:36

Das ist schon klar. Daher habe ich ja nach Erfahrungen gefragt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Februar 2008 14:27

Hier wohl weniger, aber die im Tacheles-Forum sind recht fit in der Beziehung (ich meine damit vor allem bezüglich Wissen um die rechtlichen Belange).


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 16. Februar 2008 11:17
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Das SGB ist ein Bundesgesetz, das in allen Bundesländern gilt. Das schliesst leider nicht aus, dass regional unterschiedliche Urteile gesprochen werden.




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