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übernehmen die kinder im todesfall der mutter die witwenrente welche zu lebzeiten bezogen wurde

gefragt von goge3goge3 am 28.10.2009 um 14:34 Uhr

sowie zusätzlich eine weisenrente?

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rente x 1.551 witwe x 25 vererben x 22

Nellina
beantwortet von Nellina am 28. Oktober 2009 14:35
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die Waisenrente


anonym
beantwortet von Lissa am 29. Oktober 2009 13:00
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Wenn die Kinder unter 25 sind und sich noch in einer Ausbildung befinden, haben sie nach deinem Tod Anspruch auf Vollwaisenrente.

Jetzt hätten sie Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn der Verstorbene der Vater war.

Man kann Renten nicht vererben.


PetraBinsmaier
beantwortet von PetraBinsmaier am 29. Oktober 2009 10:51
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Die Witwenrente endet mit Ablauf des Todesmonats der Witwe. Die Kinder können dann (Voll-)Waisenrente beantragen, sofern sie max. 18 bzw. 27 Jahre (bei Ausbildung, evtl. auch noch Verlängerung möglich) alt sind.


gottesanbeterin
beantwortet von gottesanbeterin am 28. Oktober 2009 14:37
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Eine Witwenrente ist für die Witwe, wie der Name sagt. Für die Waisen gibt es die Waisenrente, Es kann möglicherweise sein, dass die Waisenrente erhöht wird.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 28. Oktober 2009 14:37
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Natürlich nicht.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 28. Oktober 2009 14:36
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Wenn die Kinder dann Halbweisen sind werden sie wohl was bekommen, das hat aber absolut mit der Rente der Mutter gar nichts, aber auch wirklich gar nichts damit zu tun

Kommentar von Nenek am 28. Oktober 2009 14:39

Die Kinder wären in diesem Fall Waisen.


Simmi821
beantwortet von Simmi821 am 28. Oktober 2009 14:36
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Die Kinder sind nicht verwitwet, also gibt es auch keine Witwenrente von der Mutter. Waisenrente bekommen wohl nur Minderjährige.

Kommentar von Dudy1 am 28. Oktober 2009 14:40

http://de.wikipedia.org/wiki/Waisenrente

teilwaise bis zum 27. LJ oder länger!!!


Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 28. Oktober 2009 14:36
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Waisenrente bekommen sie gezahlt, Witwenrente der hinterbliebene Ehegatte. Übernehmen kann man da nichts.


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. Oktober 2009 14:35
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Nein, die wird mit dem Tod der Mutter nicht weitergezahlt.


peterpawlow
beantwortet von peterpawlow am 28. Oktober 2009 14:35
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Nein, ich glaub max 24%. Wo denkst Du hin Du hin?

Kommentar von Simple_avatar7smallgoge3 am 28. Oktober 2009 14:55

..hab ich dich richtig verstanden? meine jetzige witwenrente bleibt meinen kindern nicht, diese bekommen nur eine weisenrente von meinem rentenkonto?


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