Hallo erst einmal alle zusammen
Habe folgende Frage : betreff KFZ Versicherung. Vielleicht sollte ich erst mal von vorn beginnen. Da mein Schwiegervater sehr krank geworden ist = Bypass - Künstlicher Darm u.s.w konnte er sein Auto nicht mehr benutzen. Seine Enkeltochter hatte zu dem Zeitpunkt Ihren Führerschein seit dem 30.03.08- Sie erklärte sich bereit ihn zu diversen Krankenhäusern und anwendungen zu fahren. Nach anfrage bei der zuständigen KFZ Versicherung wurde die Enkeltochter mit in die Kfz Versicherung mit aufgenommen . Natürlich änderte die Versicherung auch den Vertrag von vorher Vollkasko auf jetzt Teilkasko wobwei der Betrag b.z.w die Summe gleich blieb .Nun ist
Die Enkelin kann die schadenfreien Jahre nicht übernehmen. Grundsätzlich können nur die Rabatte übertragen werden, die man selbst hätte erfahren können. Bei einem Führerscheindatum vom März 08 lohnt sich das also nicht...