gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Übernahme der Kosten für die Anreise zum Bewerbungsgespräch?

gefragt von littlesilverlittlesilver am 21.03.2009 um 12:25 Uhr

Ist die Übernahme der Anreisekosten bei Bewerbungsgespräche nur ein Entgegenkommen des Arbeitgebers? Oder gibt es da Regelungen? Gibt es eine Höchstgrenze?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kosten (3430)
Vorstellungsgespräch (471)
Anreise (22)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 21. März 2009 12:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist ein entgegenkommen der Firma. Du kannst sie in deiner Steuererklärung auflisten, also sammle die Belege.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 21. März 2009 12:34

Kein Entgegenkommen, sondern Pflicht!


bitmap
beantwortet von bitmap am 21. März 2009 12:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

''Ist die Übernahme der Anreisekosten bei Bewerbungsgespräche nur ein Entgegenkommen des Arbeitgebers?''

Eigentlich nicht (Grundlage: http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html). Aber der Arbeitgeber kann die Erstattung schon bei der Einladung ausschließen und dann gibts nichts.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 21. März 2009 12:27
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Firma ist grundsätzlich verpflichtet, die Fahrtkosten zu übernehmen. Es sei denn, die Kostenübernahme wird bei der Einladung ausdrücklich ausgeschlossen. So sieht es das Gesetz (BGB) vor!

Kommentar von 07e1fc4bec4214abf290a1912b613a40smalllittlesilver am 21. März 2009 12:29

Oha! Gibt es da eine Höchstgrenze? Es geht hier um einen Flug.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 21. März 2009 12:30

Würde ich sicherheitshalber explizit mit der Firma absprechen... Aber Vorsicht, im Ausland gilt das deutsche BGB nicht!

Kommentar von 79158cb696392f2a42d993a8baf20c53smallDagmar58 am 21. März 2009 12:32

Welches Land? Deutsche Gesetze gelten ja nicht weltweit :-)

Kommentar von 07e1fc4bec4214abf290a1912b613a40smalllittlesilver am 21. März 2009 12:37

Die Firma hat ihren Sitz in Deutschland und weiß, dass ich im Ausland bin. Hinzu kommt, dass die Stelle, um die es geht, auch im Ausland ist. Nur der Sitz ist halt in Deutschland. Aber wahrscheinlich macht das keinen Unterschied und ich bin auf das Entgegenkommen, des Arbeitsgebers angewiesen.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 21. März 2009 12:39

In dem Fall würde ich das wirklich vorher mit ihnen absprechen. Deutsches Recht greift da wahrscheinlich nicht. Vielleicht können sie Dir ja sogar über ihre Reisestelle ein Ticket organisieren...

Kommentar von 07e1fc4bec4214abf290a1912b613a40smalllittlesilver am 21. März 2009 12:40

Danke!


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 21. März 2009 12:31
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. März 2009 12:36

DH!

Hensche ist top!

Kommentar von D8911f514c02f8897b76531bd4b82232smallIlsebil am 21. März 2009 16:19

@bitmap..Wie man aus der Internet-Erklärung "Hensche" entnehmen kann, ist auch hier die Rechtsprechung bundesweit nicht eindeutig....im übrigen finde ich es ziemlich unangemessen, in welcher Weise und Aggression Du dich hier einbringst


jaguar4
beantwortet von jaguar4 am 21. März 2009 12:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, da gibt es keine regelung. das liegt im ermessen des ag´s

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. März 2009 12:29

Falsch.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 21. März 2009 12:29

es liegt im ermessen des ag´s ob er von anfang an die kostenübernahme ausschließt

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. März 2009 12:32

Na und? Dann steht da immernoch deine falsche Behauptung ''nein, da gibt es keine regelung.'' im Raum.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 21. März 2009 13:01

bist du immer so ein klugscheißer?


Ilsebil
beantwortet von Ilsebil am 21. März 2009 12:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

keine Regelung...Kulanz des einladenden AGs

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 21. März 2009 12:33

Doch Regelung, die Firma muss!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. März 2009 12:34

''keine Regelung...''

Wohl auch noch nie was von § 670 BGB gehört?

Kommentar von D8911f514c02f8897b76531bd4b82232smallIlsebil am 21. März 2009 13:04

Zitat: § 670: (Zehnter Titel: AUFTRAG: Ersatz von Aufwendungen) Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. Zitat Ende..

Hier geht es wohl eher um eine Art „Werksvertrag“ und nicht um eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Die hierzu erstattungsfähigen Kosten sind am besten vorher mit der einladenden Stelle abzuklären.


anonym
beantwortet von sumpfbub am 21. März 2009 12:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für den Arbeitgeber ist es keine Pflicht. Möglicherweise gibt es aber was vom Jobcenter für Hartz4 Empfänger.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 21. März 2009 12:34

Ist doch Pflicht!


Dagmar58
beantwortet von Dagmar58 am 21. März 2009 12:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du Arge beziehst, zahlt unter gewissen Voraussetzungen das Amt auch bei Arge2

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 21. März 2009 12:35

Arge und Arge2 soll wohl ALG und ALG2 heissen, und die Firma muss grundsätzlich die Kosten übernahmen!

Kommentar von 79158cb696392f2a42d993a8baf20c53smallDagmar58 am 21. März 2009 12:37

Aber nicht automatisch die im Ausland, da gelten deren Gesetze.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 21. März 2009 12:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.