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Übernachtung in einem Mietobjekt für gewerbliche Zwecke?

gefragt von Stirnfalte am 06.06.2008 um 17:30 Uhr

Wenn man ein Büro gemietet hat für gewerbliche Zwecke, darf man dann mal, wenn es abends länger dauert und sich die Heimfahrt nicht mehr lohnt, weil man am nächsten Tag wieder früh dort sein muss, ausnahmsweise mal dort auf einem Sofa übernachten, oder ist die Wohnung dann zweckentfremdet?


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LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 6. Juni 2008 17:33
4x
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wer will dir das denn verbieten?

Natürlich darfst du das


anonym
beantwortet von Pingulull am 6. Juni 2008 17:36
4x
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Wenn Du dort nicht unter der gesamten Woche wohnst, mit Küche und so, dann ist das kein Problem. Du darfst halt nicht dort mehr Zeit verbringen als in Deiner Wohnung, oder gar keine andere Wohnung mehr haben, denn dann bekommst Du Ärger, da gewerbliche Objekte nicht zum Wohnen erlaubt sind wegen des Preisgefüges.


Marple
beantwortet von Marple am 6. Juni 2008 17:37
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Natürlich darfst Du das, Du wohnst doch nicht dort, wenn Du nur ab und zu übernachtest ...

nachprüfen kann das doch keiner ...


pippi60
beantwortet von pippi60 am 6. Juni 2008 17:35
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Du darfst in einer Mietwohnung kein Gewerbe betreiben. Aber warum solltest Du nicht gelegentlich im Büro übernachten dürfen? Wenn es Dein Chef erlaubt.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 6. Juni 2008 18:21
0x
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Wenn es Dein Büro ist......wer sollte es dann verbieten ?



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