Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Krankenkasse die Übernachtung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus bezahlt? Oder werden diese Kosten auf jeden Fall übernommen?
ist es erforderlich und der arzt bestätigt das, zahlen das auch die krankenkassen.
Tipp: Betroffene Mütter oder Väter, die eines ihrer Kinder im Krankenhaus begleiten, sollten mit ihrer Kasse und dem Jugendamt Kontakt aufnehmen. So kann oft gemeinsam eine praktikable Lösung gefunden werden. Die beschriebenen Unterstützungen gelten in dieser Form nur für gesetzlich Versicherte. Auch bei einigen privaten Krankenversicherungen kann aber eine Krankenhaus-Mitaufnahme und Haushaltshilfe vertraglich vereinbart werden - dann allerdings als kostenpflichtige Extra-Leistung. Entnommen: http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/ratgeber/569075/Kinder-im-Kran...

solche Sachen wie das sogeannte Rooming-In sind Zusatzleistungen, die ich privat versichern müsste als Zusatz, allerdings gibt es Krankenkassen, die bis zu einem bestimmten Lebensalter des Kindes, dieses auch kostenlos anbieten.
am besten mal bei der zuständigen Krankenkasse nachfrageb

als meine Tochter zur beobachtung ins Krankenhaus kam musste ich nichts zahlen und wir konnten aussuchen ob der Vater oder eben ich bei meiner Tochter im Krankenhaus bleibt!
Ich musste auch nichts zahlen!!
Also meine Mutter war vor etlichen Jahren mit mir im Krankenhaus. Sie musste 10 € pro Übernachtung zahlen.