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Überholverbot - ausgenommen Traktoren

gefragt von demosthenesdemosthenes am 03.05.2007 um 18:08 Uhr

Auf Bundesstrassen gibt es häufig Überholverbote, darunter ein weisses Schild mit einem stilisierten Traktor und einem Zusatztext, dass diese überholt werden dürfen.

Irgendwo habe ich mal gehört, dass diese Ausnahme ausschliesslich für Traktoren mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gilt, also solche, die ein entsprechendes Schild tragen.

Stimmt das eigentlich?


Reply


Passenger
beantwortet von Passenger am 3. Mai 2007 18:11
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Obs noch up to date ist weiss ich nicht sicher, aber 32 km/h gilt so weit ich weiss als Höchstgeschwindigkeit bei Traktoren


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 3. Mai 2007 18:37
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Deine Vermutung ist fast richtig, demosthenes.

§39 STVO beschreibt die Bedeutung des Traktor-Schildes so:

Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.

Also gilt das Überholverbot in Kombination mit dem Traktor-Schild für alle Fahrzeuge ausgenommen der eben genannten.

Kommentar von Simple_avatar10smallPassenger am 3. Mai 2007 18:42

Dann dürfte man aber keinen Traktor mehr überholen. Also wäre das Schild hinfällig ?

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 3. Mai 2007 18:49

Nein, mein Satz soll heißen: Das Überholverbot gilt hier. Allerdings darf man die genannten Fahrzeuge überholen. :-S

Kommentar von Simple_avatar10smallPassenger am 3. Mai 2007 18:57

Na, so ganz eindeutig ist das nicht. Warscheinlich ein missverständnis. Aus der Fahrschule weiss ich noch das normale Traktoren eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h haben dürfen. Du sagtst aber man darf nur bis 25 km/h überholen. Ergo ist das Schild hinfällig, da Traktoren 32 km/h fahren, wenn möglich.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 3. Mai 2007 19:59

@Passenger:

Ich lebe auf dem Lande und sehe reichlich Traktoren - einige "alte" mit "25", die meisten mit "40", einige superschnelle mit "60", habe aber noch nie einen mit "32" gesehen.

Kommentar von Roadrunner am 1. April 2008 10:37

die Betonung liegt auf dürfen in den meißten fällen. Zieht der Traktor z.B. einen Anhänger der BBH nicht schneller als 25 km/h darf. darf er überholt werden. Anhänger ohne 25er Plakette dürfen schneller fahren, sagen wir mal 32 km/h, dann bedeutet dies...schön hintendran bleiben.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 3. Mai 2007 20:02

@UlfDunkel:

Danke, das wars!


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 4. Mai 2007 21:51
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Ist es beim Schild die Geschwindigkeit entscheidend? Da ist ein Traktor zu sehen, den ich überholen darf- wenn ich kann. Seine Geschwindigkeit ist mir egal. Manchmal frage ich mich allerdings ob manche Gefährte überhaupt noch Traktoren sind, so groß und schnell.


turbojoergi
beantwortet von turbojoergi am 4. Mai 2007 21:38
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Ich glaube, das Schild stammt noch aus einer Zeit, in der die Trecker tatsächlich nicht schneller als 25 Km/h liefen. Heute, wie hier schon mehrmals angeführt, laufen die Dinger teilweise wirklich 60 Km/h. Da würde ich auch mal ganz gerne die genaue Rechtslage erfahren.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 10. Oktober 2007 20:22
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Du darfst alles überholen, das nicht schneller als 25 km/h fahren kann (einschließlich der Mini-Autos mit Aufkleber 25 km/h). Und das Überholverbot gilt natürlich auch nicht für alle einspurigen Fahrzeuge (Motorräder) wie jedes Überholverbot; egal, wie schnell sie fahren können.





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