demosthenes am 03.05.2007 um 18:08 Uhr
Auf Bundesstrassen gibt es häufig Überholverbote, darunter ein weisses Schild mit einem stilisierten Traktor und einem Zusatztext, dass diese überholt werden dürfen.
Irgendwo habe ich mal gehört, dass diese Ausnahme ausschliesslich für Traktoren mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gilt, also solche, die ein entsprechendes Schild tragen.
Stimmt das eigentlich?
Obs noch up to date ist weiss ich nicht sicher, aber 32 km/h gilt so weit ich weiss als Höchstgeschwindigkeit bei Traktoren

Deine Vermutung ist fast richtig, demosthenes.
§39 STVO beschreibt die Bedeutung des Traktor-Schildes so:
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.
Also gilt das Überholverbot in Kombination mit dem Traktor-Schild für alle Fahrzeuge ausgenommen der eben genannten.
Dann dürfte man aber keinen Traktor mehr überholen. Also wäre das Schild hinfällig ?
UlfDunkel am 3. Mai 2007 18:49 Nein, mein Satz soll heißen: Das Überholverbot gilt hier. Allerdings darf man die genannten Fahrzeuge überholen. :-S
Na, so ganz eindeutig ist das nicht. Warscheinlich ein missverständnis. Aus der Fahrschule weiss ich noch das normale Traktoren eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h haben dürfen. Du sagtst aber man darf nur bis 25 km/h überholen. Ergo ist das Schild hinfällig, da Traktoren 32 km/h fahren, wenn möglich.
demosthenes am 3. Mai 2007 19:59 @Passenger:
Ich lebe auf dem Lande und sehe reichlich Traktoren - einige "alte" mit "25", die meisten mit "40", einige superschnelle mit "60", habe aber noch nie einen mit "32" gesehen.
die Betonung liegt auf dürfen in den meißten fällen. Zieht der Traktor z.B. einen Anhänger der BBH nicht schneller als 25 km/h darf. darf er überholt werden. Anhänger ohne 25er Plakette dürfen schneller fahren, sagen wir mal 32 km/h, dann bedeutet dies...schön hintendran bleiben.
demosthenes am 3. Mai 2007 20:02 @UlfDunkel:
Danke, das wars!

Ist es beim Schild die Geschwindigkeit entscheidend? Da ist ein Traktor zu sehen, den ich überholen darf- wenn ich kann. Seine Geschwindigkeit ist mir egal. Manchmal frage ich mich allerdings ob manche Gefährte überhaupt noch Traktoren sind, so groß und schnell.

Ich glaube, das Schild stammt noch aus einer Zeit, in der die Trecker tatsächlich nicht schneller als 25 Km/h liefen. Heute, wie hier schon mehrmals angeführt, laufen die Dinger teilweise wirklich 60 Km/h. Da würde ich auch mal ganz gerne die genaue Rechtslage erfahren.

Du darfst alles überholen, das nicht schneller als 25 km/h fahren kann (einschließlich der Mini-Autos mit Aufkleber 25 km/h). Und das Überholverbot gilt natürlich auch nicht für alle einspurigen Fahrzeuge (Motorräder) wie jedes Überholverbot; egal, wie schnell sie fahren können.