Wer darf ein Fahrzeug überholen?? Jeder in der Schlange hinter dem "Hindernis" und überhohlt dann die ganze "kolonne" oder nur das fahrzeug direkt danach??
Strassenverkehrsordnung §5 (1) Es ist links zu überholen.
(2) überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu überholende fährt.
(3) Das überholen ist unzulässig:
(3a) Unbeschadet sonstiger überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; dies gilt nicht auf Autobahnen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Na ja: Zuerst überholt man das unmittelbar davor fahrende Fahrzeug; sofern es die Verkehrslage zuläßt überholt man sodann das nächste Fahrzeug, wobei man nicht einscheren muß - usw. usf.

Nur das 2. Fahrzeug darf das 1. Fahrzeug überholen. Eine Überholung in der Kolonne ist verboten und meist sehr gefährlich.
... und wenn der Fahrer des zweiten Fahrzeuges keine Lust zum überholen hat, dann ist Schluß mit der Überholung, dann bekommt der zweite ein Bußgeldbescheid wegen Verkehrsbehinderung¿
das ist leider nicht ganz korrekt.Wenn ich auf gerader übersichtlicher straße fahre,und vor mir macht keiner anstalten zu überholen,dann bin ich nicht verpflichtet hinterher zu fahren.
Es überholt nur der der auch dran ist! Daran hält sich leider nur keiner. Beim Überholen muss man immer mit Knalltüten rechnen, die meinen es gebe nichts anderes auf der Welt als sie.
die Frage war ja: wer ist dran ?
ja stimmt, damit ist natürlich der nach dem zu überholenden Fahrzeug gemeint
es kommt drauf an,was zu überholen ist,und wie sich die vorausfahrenden verhalten. Es gibt genügend fälle,in dem sich keiner traut zu überholen,obwohl die fahrbahn auf längere sicht frei ist.Da kann man nicht nach dem motto gehen-ich darf erst,wenn der vordermann weg ist. Ich bin nicht verpflichtet hinter einer kolonne herzufahren wenn kein gegenverkehr herrscht,sich aber keiner taut zu überholen.
den ausschnitt kenne ich schon, und darin ist nicht die rede davon das immer das 2. fahrzeug also das hinter dem langsamen fahrzeug überholen muss...trotzdem hört man das immer wieder...ist es jetz verboten 2 Fahrzeuge (oder mehr) auf einmal zu überholen oder nicht??