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Überholen auf Landstraßen

gefragt von CeliOECeliOE am 28.08.2008 um 16:07 Uhr

Moinsen, ist erlaubt auf Landstraßen im Bereich von Einmündungen zu überholen? Mit Einmündungen meine ich richtige Straßen, vor denen man normal Vorfahrt hat.

MfG


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anonym
beantwortet von Mensch11 am 28. August 2008 16:14
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Das würde ich lieber nicht tun, denn mnachmal kommt dann doch einer aus so einer Straße, der zu spät erkennt, dass auf der "falschen" Seite jemand entgegen kommt, mit dem er so nicht rechnen musste. Wenn er Rechtabbieger ist braucht er ja theoretisch nur nach links zu schauen ob er rausfahren kann.

Kommentar von 4c391fdac10732658bd11fb8b579a034smallCeliOE am 28. August 2008 17:18

Ja aber wer bekommt da wie viel der Schuld zugesprochen?


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 28. August 2008 16:08
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Insofern kein Überholverbots - Schild da steht, ja.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 28. August 2008 16:09

Und die durchgezogene Linie darf natürlich auch nicht vorhanden sein.


anonym
beantwortet von latzikatz am 28. August 2008 16:08
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linie auffe fahrbahn? denn mann lieber nich, ne!


mikael
beantwortet von mikael am 28. August 2008 16:10
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Natürlich. Es heißt: Ich habe nur dann eine Straße zu befahren wenn ich es gefahrlos für andere machen kann. Also, wenn da jemand meine Straße befahren will, darf er es erst wenn die Straße frei ist.


anonym
beantwortet von Mimmy55 am 28. August 2008 16:11
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nein, da sind immer sogenannte "sperrzonen" die nicht überfahren werden dürfen! achte mal drauf..



Schicksal
beantwortet von Schicksal am 28. August 2008 16:13
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Es ist immer die Frage, ob der jenige weiß, das du Vorfahrt hast! Mir wäre es zu unsicher, es geht da nicht immer darum, ob man darf und Recht hat!


Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 28. August 2008 16:13
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Normalerweise sind da Sperrzonen-oder Links-Abbieger Spuren, darüber darf man nicht überholen. Würde aus Sicherheitsgründen das Überholen lieber sein lassen, wenn Straßen einmünden


CeliOE
beantwortet von CeliOE am 28. August 2008 16:15
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Also es geht ja da drum, dass wenn jemand der aus einer solchen Einmündung nach rechts abbiegen will dabei selten auch nach rechts guckt ob da jemand überholt und somit auf seiner neuen Spur in entgegengesetzter Richtung fährt. Wer hat da die Schuld wenn es dadurch zu einem Unfall kommt?

MfG

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 29. August 2008 23:24

Nehmen wir an, es gibt keine durchgezogene Linie, kein Überholverbot und keine unübersehbare Kuppe oder Kurve, Du befindest Dich auf der Vorfahrtsstraße außerorts. Dann ist es legal zu überholen (aber nicht, ohne die Geschwindigkeitsgrenze zu überschreiten). Wenn jetzt jemand aus einer Nebenstraße kommt, z.B. einem Flurweg, muss er warten, bis der Verkehr auf beiden Seiten frei ist. Wenn Du grade da überholst, wo er einbiegt, dann trägst Du bestimmt eine Teilschuld, weil Du nicht aufgepasst hast, dass der Weg frei ist. Wenn Du links abbiegst und stößt mit wem zusammen, der Dich grad überholen will, trägst Du ja normalerweise auch Mitschuld.


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