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Überhangmandate bitte simple erklären!?!

gefragt von esmeray68esmeray68 am 20.11.2007 um 21:57 Uhr

Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe/r esmeray68,

ich hoffe, dass das nicht Deine Hausaufgaben sind, die Du Dir hier von anderen lösen lassen möchtest. Das wird hier nämlich nicht gerne gesehen. gutefrage.net ist Ratgeberplattform und nicht Hausaufgabendienst.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support

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anonym
beantwortet von anjanni am 20. November 2007 22:03
6x
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Du hast bei einer Wahl in Deutschland zwei Stimmen: - mit einer Stimme wählst Du einen Kandidaten direkt (der meist auch einer Partei angehört) - mit der anderen Stimme wählst Du die Partei bzw. eine Liste

Du bist nicht gezwungen, beide Stimmen für dieselbse Partei abzugeben: Du kannst beispielsweise einen Direktkandidaten der Partei A und die Liste der Partei B wählen.

Nun werden die Stimmen ausgezählt: Die Listen-Stimmen werden getrennt von den Direktkandidaten-Stimmen gezählt.

Dann kann das passieren, wonach Du fragst: Anhand der Stimmen für die Liste wird berechnet, wer wieviel Sitze im Parlament hat. Gleichzeitig kann aber eine Partei so viele tolle Direktkandidaten aufgestellt haben, daß davon viel mehr gewählt wurden, als nach der Listen-Stimmen-Verteilung Plätze sind. Dann sind auf jeden Fall alle Direktkandidaten im Parlament, auch wenn das mehr sind, als nach Listen-Stimmen der Partei zustehen würden. Und das sind dann die Überhangmandate.

Einfach genug?

Kommentar von 5823018e1f8ae5b831cd65d9a1bf8832smallesmeray68 am 20. November 2007 22:23

Ja,jetzt habe ich es wirklich verstanden!Warst mir ´ne große Hilfe^^gracias

Kommentar von anjanni am 20. November 2007 22:30

Jo - dann könntest Du ja noch auf den Daumen clicken! Danke! ;-)

Kommentar von F4da1143171c541e4421dc3718f10bdesmallPatron am 21. November 2007 01:45

das war zwar einfach, aber nicht vollständig genug. es wird nämlich so verfahren, dass die auszählung der errungenen parlamentssitze nach der zählmethode d'hondt - siehe wiki - fortgesetzt wird, obwohl die reguläre zahl der sitze schon erreicht ist, und das bedeutet, dass durch das erringen von überhangmandaten durch die vielen direktmandate, wie richtig beschrieben, dann auch die anderen parteien unter umständen noch mehr mandate bekommen. also ist es leider so, dass man den schwierigen vorgang nicht so simpel erklären kann, wie du gern möchtest... es wird also so lange weiter ausgezählt, bis die errungene direktmandatezahl erreicht ist.

Kommentar von anjanni am 31. Mai 2009 10:32

Patron - ich glaube, da mußt Du nun noch mal nachlesen...

Durch die Überhangmandate passiert es ja gerade, daß eine einzelne Partei mehr Mandate hat, als der prozentuale Anteil ausmacht.

Es wird eben nicht das prozentuale Verhältnis wiederhergestellt durch Vergabe von Listenplätzen der anderen Parteien.


anonym
beantwortet von Lissa am 20. November 2007 22:02
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Ein Überhangmandat bekommt eine Partei, wenn sie bei der Direktwahl in den Wahlkreisen mehr Sitze gewinnt, als ihr prozentual zustehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberhangmandat


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. November 2007 22:09
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Bei den Bundestagswahlen hat jeder Wahlbürger 2 Stimmen. Mit der ersten wählt man den Direktkandidaten des Wahlkreises. Mit der zweiten - eine Partei, deren Einzug in den Bundestag man wünscht. Die verteilung dieser Mandate entscheidet jede Partei für sich, i.d.R. mittels einer Kandidatenliste. Diese Zweitstimmen bestimmen also die prozentuale Verteilung des Sitze im Bundestag. Wenn man aber nicht mit der Zweitstimme die Partei wählt, der sein Wunschkandidat angehört, dann ergibt sich eine Differenz zwischen der durch die zweitstimmen vorgegebenen Sitzanteilen und der Summe aus den Listenplätzen und Direktmandaten einer Partei. Bekommt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Verteilungsschlüssel der Zweitstimmen zusteht, dann sind dies die Überhangsmandate.


Patron
beantwortet von Patron am 21. November 2007 01:53
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bisherige antworten waren zwar richtig, aber nicht vollständig genug. es wird nämlich so verfahren, dass die auszählung der errungenen parlamentssitze nach der zählmethode d'hondt - siehe wiki - fortgesetzt wird, obwohl die reguläre zahl der sitze schon erreicht ist, und das bedeutet, dass durch das erringen von überhangmandaten durch die vielen direktmandate, wie richtig beschrieben, dann auch die anderen parteien unter umständen noch mehr mandate bekommen. also ist es leider so, dass man den schwierigen vorgang nicht so simpel erklären kann, wie du gern möchtest... es wird also so lange weiter ausgezählt, bis die errungene direktmandatezahl erreicht ist. das verfahren der auszählung nach d'Hondt, auch höchstzahlverfahren genannt, wird fortgesetzt, als ob noch nicht alle sitze vergeben seien, bis die zahl der direkt errungenen sitze erreicht ist. zu den überhangmandaten gehören also nicht von vornherein nur die von einer partei erreichten direkt gewählten sitze, sondern je nach wählerstimmen der zweitsitze, auch weitere sitze anderer parteien.

Kommentar von F4da1143171c541e4421dc3718f10bdesmallPatron am 21. November 2007 01:56

korrektur: nicht zweitsitze, sondern zweitstimmen natürlich...

Kommentar von anjanni am 31. Mai 2009 10:34

Nee, nee - durch die Überhangmandate können sich im Ernstfall sogar Mehrheiten verschieben. Die anderen Parteien bekommen keine weiteren Mandate.


anonym
beantwortet von titanic0944 am 16. Oktober 2009 21:44
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Hallo, Wenn eine Partei durch ihre Erststimme (Direkmandate) mehr Sitze erhällt als ihnen nach ihrem Anteil an Zweitstimmen zustehen , dann kommt es zu Überhangmandaten . Denn die direkt gewählten Kanditaten ziehen auf jeden Fall in den Bundestag ein .

Ich hoffe es ist hilfreich genug, MFG Ömer


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