Frage von Vieras 28.08.2012

Übergangszeit bis zur Selbstständigkeit

  • Hilfreichste Antwort von choernch 28.08.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du sollteste Dich arbeitslos melden - dann bist Du auch darüber krankenversichert.

    Dann ist anzuraten, ca. 1 Monat vor der geplanten Eröffnung die Firma zu gründen und mit Einkäufen usw. zu beginnen.

    Bedenke bitte, dass Du Dich weiter um Kranken- und Rentenversicherung kümmern musst. Krankenvers. entweder freiwillig gesetzlich oder privat.

    Überhaupt solltest Du bedenken, dass man bei einer Existenzgründung oft Monate braucht, bevor man davon leben kann. Also einfach, Laden aufmachen und von den Gewinnen leben, ist ehr unwahrscheinlich.

    Da Du als Selbständiger ohnehin steuerliche Beratung brauchst, würde ich mir einen guten Steuerberater suchen, der Dich auch dazu beräte. Es müssen vorab verschiedene Erklärungen gemacht werden und auch laufen z.B. die Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden.

  • Antwort von Inominez 28.08.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Erstmal musst du die Kohle parat haben. Dann natürlich noch die ganzen Anmeldungen und Prüfungen, Eintragungen usw usw. Also ich vermute, du bist die Übergangszeit bestens beschäftigt mit Vorbereitungen, musst dich aber für diese Phase auch arbeitslos melden. Für Firmengründungen gibt es sogar div. Zuschüsse, da beim Bearbeiter mal nachfragen.

  • Antwort von Heidekraut12 28.08.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich würde mich auf jeden Fall arbeitslos melden, sonst bist du nicht krankenversichert. Du kannst ja angeben, dass du in absehbarer Zeit einen Laden eröffnest. Dann lassen sie dich normalerweise mit Stellenangeboten in Ruhe.

    Vielleicht kannst du auch mal fragen wie es mit Starthilfe vom Amt für Existenzgründung ist.

  • Antwort von ClariceClaptone 28.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Berufsgenossenschaft, IHK und Finanzamt, Steuerberater berücksichtigen.

    Ggf auch vom Arbeitsamt Überbrückungsgelder. Anschaffungskosten, Startkapital und geführte Buchführung von Anfang an. Sämtliche Ausgaben mit allen möglichen Belegen sammeln, wird bei der UST berücksichtigt. Man wird dazu vom Finanzamt veranlagt.

    Gebäudemiete, Firmenversicherungen, ggf Haftpflicht, da hilft eine renommierte Versicherung weiter.

    Es gibt Starthilfen von Gründungswerkstätten.

    Je nach dem ob Arbeitnehmer beschäftigt werden oder man allein Chef ist, wird die BG eingeschätzt, eine MUSS Versicherung für Selbstständige. Eine BG Zeitung wird regelmäßig zugestellt.

    Die IHK bietet Kurse für Selbstständige und die, die es werden wollen. Man bekommt auch die monatliche Zeitschrift mit wichtigen Infos als Mitglied.

  • Antwort von Ingwer 28.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Krankenversicherung: freiwillig weiter versichern ist möglich. Jeder muss ja versichert sein. du musst Deine Einkünfte im vergangenen Jahr angeben, danach wird der KV Beitrag berechnet. Arbeitslos melden: Geht, aber wenn du Leistungen beziehst, musst du nachweisen, dass du dich um einen Job bemühst. Man kann sich aber arbeitslos ohne Bezüge melden, dann zählt die Zeit in der Rentenversicherung.

  • Antwort von Underfrange 28.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo Vieras, selbstverständlich kannst du dich arbeitslos melden. Du hast doch Beiträge bezahlt. Wenn du Leistungen über das Arbeitsamt beziehst musst du dir über deine Krankenversicherung auch keine Gedanken machen. Du bist für die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld auch in einer gesetzlichen Kasse versichert. Anders ist das wenn du dich eben NICHT arbeitslos meldest. Dann musst du selber für eine Krankenversicherung sorgen. Dafür ist aber eine sehr eingehende Beratung nötig. Kannst dich gerne an mich wenden. Als Spezialist für Personenversicherungen wie Kranken, und oder Pflegeversicherungen stehe ich gerne zur Verfügung.

  • Antwort von Schlumpfine66 28.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du solltest dich unbedingt noch vor deiner tatsächlichen Arbeitslosigkeit Arbeitslos melden, denn die Bearbeitung beim AA dauert immer einwennig.

    Teil den Sachbearbeiter bei deinem Gespräch dein Vorhaben mit, unter umständen bekommst du sogar Staatliche unterstützung für die Selbstständigkeit.

  • Antwort von madquad 28.08.2012

    Ich kann das nicht so sonderlich nachvollziehen. Du möchtest als Unternehmerin tätig werden aber hast schon jetzt Probleme mit Deiner finanziellen Situation. Von welchem Startkapital möchtest Du denn Dein Unternehmen gründen?

    Als Unternehmer hat man so einige Pflichten zu erfüllen und eine Überbrückungszeit schenkt einem kein Mensch. Das ist Dein ureigenes Risiko.

    Du kannst aber bei der IHK, bei der Bundesagnentur für Arbeit und bei der KFW Bank entsprechende Förderungen erhalten. Aber dazu gehört schon ein tragfähiges Konzept, ein Liqiuiditätsplan und auch irgendwie die erkennbare Rentabilität. Wenn Du das nicht in der Tasche hast. dann sieht es schlecht aus mit den entsprechenden Förderprogrammen.

  • Antwort von onetop0 28.08.2012

    Wenn Deine Geschäftsidee nicht der absolute Oberrenner sein sollte wirst Du schlechter davon leben müßen als jetzt. Rente, Krankenversicherung, IHK, Versicherungen (geschäftliche), Steuerberater, Wareneinkauf, Miete, Nebenkosten für den Laden (Strom, Wärme, Versicherung etc.) Kosten für Deine Wohnung + Nebenkosten etc., Einkommenssteuervorrauszahlungen etc. bringen Dich über kurz oder lang um.

    Aber wenn Du den Schritt trotzdem wagst kannst Du Dich z.B. bei der AOK freiwillig im "Hausfrauentarif" versichern.

  • Antwort von Dackelmann888 28.08.2012

    Du sucht einen Dummen ,der dir die Vorlaufzeit bezahlt,das soll dann die Allgemeinheit zahlen.Du bist ja nicht Arbeitsuchend.,Willst ja garnicht arbeiten.

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