Übergang befristeter-unbefristeter Arbeitsvertrag - Schwanger - Kann Arbeitnehmer mir kündigen?

9 Antworten

Wenn er Dir den unbefristeten Arbeitsvertrag schon ausgestellt hat und ihr beide unterschrieben habt, kann er Dir nicht mehr kündigen!

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Du bist allerdings verpflichtet, Deinem Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Das ist gesetzlich geregelt. Tust Du es nicht, setzt Du Dich einer Kündigungsgefahr aus.

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Bei einem Prozess obliegt ein Arzt weiterhin der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn es allerdings zur Klärung der Tatsachen führt, kann er von dieser Pflicht entbunden werden.

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Daher: Teile Deinem Vorgesetzten schnellstmöglich die Schwangerschaft mit. Du bist gesetzlich gesichert. Kündigen kann er Dir nicht mehr und das weiss jeder Arbeitgeber, der einen Arbeitsplatz durch eine weibliche Arbeitskraft besetzt.

Da dein Arbeitsvertrag befristet ist, braucht der arbeitgeber gar nichts zu tun. Der Vertrag entdet ja. Er wird dir möglicherweise keinen neuen Vertrag anbieten und kündigen braucht er auch nicht. gehe gleich zur Arbeitsagentur und melde dich schon mal arbeitssuchend und schwanger.

Sie hat ja bereits den unbefristeten Vertrag unterschieben (steht oben in ihrem Text).

Du wartest bis Mai, bis du den Vertrag unterschrieben hast. (das ist ja bald).

Dann wartest du noch 2 Wochen ab und sagst es ihm dann.

Ich habe ja schon vom AG eine unbefristete Verlängerung bekommen, nur beginnt diese erst Mitte Mai. Also am besten abwarten?

@Pecosita

Ach so, du hast schon unterschrieben? Dann bist du aus dem Schneider. Und dem AG kannst du es in Ruhe auch nach dem 3. Monat mitteilen, du bist sowieso unter besonderem Schutz.

@Pecosita

Wenn du dich jetzt ganz neu bei der Firma beworben hättest, und den Vertrag unterschrieben, wärst du ja in der gleichen Situation. Auch dann könnte der Arbeitgeber deshalb nicht mehr kündigen.

Damit hätte sie sich den Arbeitsvertrag arglistig erschlichen und schießt sich dadurch selber ins Aus!

@firstguardian

Wieso arglistig. Man weiß nicht, wann der Vertrag unterschrieben worden ist, wenn dieser vor Bekanntgabe der Schwangerschaft geschah, passiert nichts.

Und was ist das für ein Land, wenn man wegen Schwangerschaften Angst um sein Arbeitsplatz haben muss....

@swallowtail

Es geht nicht um die Schwangerschaft. Es geht um den Zeitpunkt einer vertraglichen Vereinbarung und der Schwangerschaft. Deshalb besteht die Möglichkeit den Vertrag zu anulieren.

@pilot350

Eine Schwangerschaft ist niemals ein Grund, einen Arbeitsvertrag zu annulieren.

Wer das versucht, würde vor Gericht mit wehenden Fahnen untergehen!

@Auskunft

Und das ist der Grund warum Arbeitgeber lieber Männer einstellen. Die werden nicht schwanger.

Man sollte ehrlich sein.

@firstguardian

Die Rechtsprechung geht hier nict von einer arglistigen Erschleichung aus- nicht mehr, nachdem entsprechende Urteile von der EU "gekappt" wurden. Eine arglistige Täuschung liegt nicht vor, weil es eine widerrechtliche Frage ist, zu fragen, ob die Person, die Du einstellst, schwanger ist.

@Auskunft

Nein die Schwangerschaft nicht, jedoch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der AG hätte sicherlich den unbefristeten Vertrag unterschrieben bei Kenntnis der Schwangerschaft. Vielleicht wurde sie auch gefragt ob eine Schwangerschaft geplant ist und die wurde sicher ganz sicher verneint.

@pilot350

Diese Frage dürfen AG gar nicht mehr stellen und der AN kann es getrost mit Nein beantworten, da es rechtlich ohne Belang ist.

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass die Übernahme in das feste (unbefristete) Arbei tsverhältnis bereits beschlossene Sache ist. Der Einwand deiner Freundin ist berechtigt, dass in den ersten Schwangerschaftsmonaten viel passieren kann. Häufig wird die Unterbrechung einer potentiellen Schwangerschaft überhaupt nicht bemerkt. Und die Ärztin muss nicht aussagen. Es gibt immer noch eine ärztliche Schweigepflicht. Diese kann nur in ganz schwer wiegenden Fällen durch ein Gericht aufgehoben werden.

Eigentlich bist du überhaupt nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Bei Vorstellungsgesprächen dürfen die nicht mal danach fragen, und wenn sie es doch tun, ist es dir erlaubt zu lügen. Hat was mit Diskriminierung zu tun: ein Mann würde auch nicht gefragt, ob er zufällig Vater wird. Es gilt halt nur als fair, dem Arbeitgeber Bescheid zu sagen, da du ja dann mal für eine Weile ausfallen wirst und er sich Ersatz suchen muß. Dies muß aber nicht so früh geschehen, es kann erstens (was wir ja nicht hoffen) noch was passieren mit dem Baby, außerdem erfahren manche Frauen auch erst später, daß sie überhaupt schwanger sind. Denen geschieht dann auch nichts. Ich würde also an deiner Stelle entspannen, mich aufs Baby freuen, alles in trockene Tücher bringen und wenn alles geregelt ist, DANN mit dem Arbeitgeber sprechen. Dein Arzt darf jedenfalls niemandem mitteilen, wann bei dir was festgestellt wurde, es sei denn, du entbindest ihn von der Schweigepflicht: aber warum solltest du das tun wenn dir Nachteile entstehen könnten?

Doch sie ist verpflichtet sofort nach Kenntnis der Schwangerschaft den AG zu unterrichten.

@pilot350

Woraus schließt Du das?

Wo steht etwas von einer Verpflichtung?

@pilot350

Es wäre besser, wenn sie es tut. Aber verpflichtet ist sie keinesfalls.