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Überführungskosten zur Gerichtsmedizin selbst zahlen?

gefragt von MostwimaMostwima am 13.01.2008 um 21:13 Uhr

Der Lebenspartner einer Bekannten von mir ist vor 14 Tagen in seiner Wohnung plötzlich und unvorhergesehen gestorben. Die Bekannte wollte ihn nicht obduzieren lassen. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch darauf bestanden und ihn per Bestatter in die Gerichtsmedizin transportieren lassen. Nun will der Bestatter von ihr 480 EUR für die Überführung von der Wohnung in die knapp 40 km entfernte Gerichtsmedizin. Das Ergebnis der Obduktion war jedoch "normaler Tod aufgrund plötzlichen Herzversagens". Muss sie diese Kosten wirklich übernehmen, obwohl sie gegen eine Obduktion war?


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Reply


koira1975
beantwortet von koira1975 am 13. Januar 2008 21:20
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Bei einem plötzlichem Tod in der eigenen Wohnung ist eine Obduktion Pflicht und das nicht ohne Grund.

Kommentar von 7591c6322aaa8eb07a53f039ac3e8d76smallMostwima am 13. Januar 2008 21:23

Bei der Frage geht es aber um die Kostenübernahme!

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallSolf am 13. Januar 2008 21:23

Ergo?

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 13. Januar 2008 21:32

@koira1975, stimmt nicht ganz so, meine Schwägerin verstarb auch plötzlich zu Hause und mein Bruder wurde gefragt ob man sie obduzieren soll, er wurde aber auch darauf hingewiesen das er die Kosten der Obduktion selbst tragen müßte. Er hat damals abgelehnt, meine Schwägerin wurde nicht obduziert.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 13. Januar 2008 21:36

Stimmt. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Außerdem ist mir oben der Link flöten gegangen wegen der KOsten;-(. Ich such mal.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 13. Januar 2008 23:37

Eine Obduktion ist nicht immer Pflicht.Kenne verschiedene Fälle aus dem Freundes-o.Bekanntenkreis, wo ein Angehöriger zu Hause tot aufgefunden wurde.Nicht einer davon ist obduziert worden. Das liegt im Ermessen des Arztes der den Totenschein ausstellt.


Qetan
beantwortet von Qetan am 13. Januar 2008 21:24
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Da solltest Du evtl. einen Arzt fragen. Ansonsten lass Dich kurz von einem Anwalt beraten.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 13. Januar 2008 21:26
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Ich denke das muß sie, bei meinem Bruder war es ähnlich als seine Frau plötzlich zu Hause verstarb, es wurde zwar keine Obduktion verlangt, es war ein Notarzt da der über eine Stunde Wiederbelebung gemacht hat. Aber der Arzt der anschließend kam und den Totenschein auszufüllen, wollte über 200 Euro von meinem Bruder, Auf der " Abrechnung " stand Leichenbeschau 100 Euro, ( die Beschau bestand darin das er die Decke anhob meine Schwägerin kurz anschaute und Puls und Herzschlag überprüfte ), Ausfüllen des Totenscheins 60 Euro ( dazu benötigte er fast 90 Minuten, da es ziemlich viele Fragen waren und in zehnfacher Ausfertigung ) Anfahrt, Fahrtkosten von Praxis zu Ihnen nach Hause 60 Euro ( wohlgemerkt der Arzt war Ortsansässig, fünf Gehminuten von der Wohnung meines Bruders entfernt ). Sterben ist heute wahnsinnig teuer, vor allem für die Hinterbliebenen.


collo
beantwortet von collo am 13. Januar 2008 21:29
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War es der Lebenspartner der verstorben ist, oder der Ehemann. Waren sie nicht verheiratet, dann auf keinen Fall, dann muß der Erbe wahrscheinlich zahlen.

Wenn sie verheiratet waren weiß ich auch nicht weiter.

Aber eine interessante Frage.

Hätte ein anderes Unternehmen es billiger gemacht ?

Kommentar von 7591c6322aaa8eb07a53f039ac3e8d76smallMostwima am 13. Januar 2008 21:40

Sie waren nicht verheiratet, aber ich nehme mal an dass sie die Erbin ist, da sie schon über 10 Jahren zusammenwohnten. Ein anderes Unternehmen hätte es billiger gemacht, nähmlich der Bestatter, der den Verstorbenen dann auch für 85 EUR wieder von der Gerichtsmedizin abholte und zum Friedhof brachte. Aber ich denke hier geht es um die generelle Kostenübernahmefrage.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 13. Januar 2008 23:18
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In dem Falle denke ich, braucht sie das nicht zu bezahlen, da der Staatsanwalt die Obduktion veranlasst hat. Ich würde mich bei einem Rechtsanwalt erkundigen. Bei einer Bekannten war es so, ihr Mann war auch plötzlich verstorben. Der Arzt diagnoztizierte Herzversagen. Hätte sie die Todesursache ganz genau wissen wollen, so erklärte ihr der Arzt, dann hätte sie die Obduktion selber bezahlen müssen o. aber die Polizei hätte diese anordnen müssen. Die Polizei befand aber eine Obduktion nicht für nötig u. meine Bekannte hatte das Geld nicht dafür.Das man das Ausstellen des Totenscheins u. die Überführung von Krankenhaus oder Wohnung zum Bestatter u. von dort zum Friedhof bezahlen muss, ist klar. Aber eine Obduktion die auf Wunsch des Staatsanwalts durchgeführt wurde?





Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 14. Januar 2008 01:26
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Ich meine, es gibt auch hier so etwas wie ein Verursacherprinzip. Verursacher der Obduktion war die Staatsanwaltschaft.

Ein Lebenspartner ist kein Ehegatte. Warum soll er also bezahlen?


anonym
beantwortet von Rolfe am 15. Januar 2008 00:22
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Wenn die Staatsanwaltschaft die Obduktion veranlasst hat, muss sie die auch bezahlen. Sie soll den Bestatter auf die Staatsanwaltschaft als Auftragserteiler verweisen. Éinfach nicht zahlen - der Bestatter wird spätestens vor Gericht begreifen, dass er den Falschen verklagt hat. Ergänzend sollte sie sich beschwerdeführend an die Staatsanwaltschaft wenden, die den Auftrag ausgelöst hat; dann wird sich das schon klären...




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