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Überbrückungsgeld / Übergangsgeld - gibt es das noch?

gefragt von cigaM am 28.08.2008 um 9:58 Uhr

Hallo,

ich habe eine Frage für ein befreundetes Ehepaar (mit 2 Kindern). Beide sind berufstätig, da der Arbeitgeber des Mannes aber seit über zwei Monaten kein Gehalt mehr zahlt, wissen beide jetzt nicht mehr, wie sie die laufenden Rechnungen bezahlen sollen. Der Gasversorger hat bereits angekündigt Gas und Wasser abzustellen und Telefon wurde bereits abgeklemmt. Der Vermieter klopft natürlich auch schon an der Tür. Meine Frage nun: Was kann man in dieser Situation machen?Alle Reserven sind bereits ausgeschöpft und bei den Ämtern fühlt sich keiner zuständig, da ja beide berufstätig sind. Gibt es irgendeine Möglichkeit, Überbrückungsgeld oder ähnliches zu bekommen?


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monja1995
beantwortet von monja1995 am 28. August 2008 10:00
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Da stellt sich mir die Frage, ob der Arbeitgeber etwa Konkurs angemeldet hat. Ist dies nämlich der Fall, bezahlt das Arbeitsamt Konkursausfallgeld. Der Mann sollte mal zum Arbeitsamt gehen, vielleicht bekommt er dort Hilfe...

Kommentar von cigaM am 28. August 2008 10:03

Nein, der Arbeitgeber hat noch kein Konkurs angemeldet, will dies auch nicht. Andere Angestellte wollen nun für ihn Konkurs anmelden umd an die Gehälter zu kommen. Allerdings scheint das alles noch in weiter Ferne zu sein. Muss dazu sagen, dass der Mann bereits ein neues Arbeitsverhältnis begonnen hat. Das Arbeitsamt fühlt sich daher nicht zuständig, die Gehälter fehlen aber trotzdem.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 28. August 2008 20:12

Die Arbeitnehmer können, sofern es sich um eine GmbH handelt, Anzeige wegen Konkursverschleppung stellen und gleichzeitig ein Zangskonkursverfahren gegen den Arbeitgeber einleiten lassen. Je schneller das von statten geht, umso schneller kann es sein, dass zumindest ein Teil der Gehaltsrückstände ausbezahlt werden.
Wenn der Mann wieder eine Stelle hat, dann sieht das anders aus, dann bleibt nur der Weg zur Bank und das Aufnehmen eines kleinen Kredites, was günstiger kommt, wie ein heillos überzogenes Girokonto. Allerdings sollten die Angestellten so schnell wie möglich gegen den AG vorgehen, damit der keine Chancen hat, Geld verschwinden zu lassen.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 28. August 2008 10:02
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Nach Insolvenz des Arbeitgebers wird sich die ARGE berufen fühlen zu zahlen. Allerdings sollte er nicht mehr als 3 Monatsgehälter ausstehen lassen.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 28. August 2008 10:02
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Er könnte auch zum Sozialamt gehen, um eine sog. Überbrückungsbeihilfe zu beantragen. Die ist allerdings wieder zurück zu zahlen.

Kommentar von cigaM am 28. August 2008 10:05

Das Zurückzahlen ist ja kein Problem. Sobald die Gehälter nachgezahlt werden, kann eine finanzielle Hilfe auch wieder zurück gezahlt werden. Nur wurde den beiden gesagt, dass es keine Überbrückungsgelder mehr gibt.


malli
beantwortet von malli am 28. August 2008 10:05
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wie oben schon erwähnt das ganze heist konkursausfallgeld, wenn der AG 3 monate kein gehalt zahlt muss er insolvenz anmelden!er sollte schläunigst zum arbeitzamt gehen.(überbrückungsgeld bekommst du wenn du dich selbständig machst heist jetzt aber existensgründungszuschuss und ist bischen verändert)


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 28. August 2008 10:07
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Sobald der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlt trotz Fälligkeit,muss der Arbeitnehmer handeln.

Es ist aufzuklären, ob der Arbeitgeber nur vorübergehend oder dauernd zahlungsunfähig ist.

Wenn eine dauernde Zahlungsunfähigkeit zu befürchten ist, sollte vorsorglich Insolvenzgeld beantragt werden.

Dieser Antrag kann beim zuständigen Arbeitsamt auch formlos gestellt werden, allein um die zweimonatige Frist nach dem Insolvenzereignis zu wahren.

Wenn die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit und die Insolvenz nicht eindeutig abzusehen ist, sollte die Arbeit durch Ausübung der Einrede des Zurückbehaltungsrechtes (ohne Lohn keine Arbeit) gewählt werden. Zur Ausübung dieses Rechtes muss zumindest ein Monatslohnrückstand bestehen.

http://www.dingeldein.de/arb/insol_recht.htm


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