gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

45 

über was muss mein arbeitgeber mich informieren im falle einer kündigung?

gefragt von fuzzyK am 27.01.2007 um 13:16 Uhr

was gilt es zu beachten? was für infos bzw. modalitäten muss der arbeitgeber auf jeden fall erläutern??



Reply


anonym
beantwortet von SaliCS am 27. Januar 2007 14:14
1x
Thumb_up

Der Arbeitgeber ist, bei einer ausreichend langen Beschäftigung (> 6 Monate) zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis verpflichtet. Leider ist das keine Selbstverständlichkeit und die Formulierungen sollten auf jeden Fall von einen Fachkundigen überprüft werden. Aber das ist ein anderes Thema.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 27. Januar 2007 13:36
3x
Thumb_up

Ich weiß, nicht worauf die Frage genau abzielt. Es reicht eigentlich, wenn der Arbeitgeber die Kündigung nachweisbar zustellt. Außerhalb der Probezeit muss er in der Kündigung den Kündigungsgrund angeben.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 27. Januar 2007 20:27
1x
Thumb_up

Ausser dem Kündigungsgrund muss er gar nichts erläutern - vor Ablauf von sechs Monaten nicht einmal das!


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.