Ich zahle bei meinem Stromanbieter jeden Monat einen Betrag von 70,41DM(36€). Ich lebe alleine in einer 25 m² Wohnung. Grundsätzlich verstehe ich nicht, warum ich eine Pauschale zahle, wenn ich nachzahlen muß, sobald ich mehr verbrauche. Denn was ist denn eigentlich, wenn ich weniger verbrauche?dann schenke ich ja dem Unternehmen Geld. Der Witz bei einer Flatrate ist ja genau der, daß ich zwar einen Standardbetrag zahle, dafür aber das Produkt auch innerhalb der definierten Zeitspanne so oft nutzen kann wie ich möchte. Ist das hier etwa eine Flatrate, die den Stromanbietern ein Mindesteinkommen garantiert?
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Antworten (8)
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WetWillyWetWilly
Die Pauschale ist keine Pauschale, sondern eine Vorauszahlung. Abgerechnet wird zum Schluss, wenn Du weniger verbrauchst, bekommst Du eine entsprechende Gutschrift, sonst musst Du nachzahlen.
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cosmomax Oder mach mal hier einen Strompreisvergleich http://www.guenstiger-strom.net/
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landgraf guck doch mal ob du hier: http://www.stromrechner.com/ nicht einen besseren Anbieter finden kannst. Hat sich bei mir echt gelohnt. Viele Grüße!
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stomer55 Es scheint mir so als haben Sie mit einem Berliner Stromunternehmen einen Vertrag geschlossen, obwohl sie dessen Tarife nicht verstehen. Das ist Pech für sie. Ich kann nur raten sich einen anderen Stromversorger zu suchen und vorher die AGBs zu lesen.
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JeffaCake Sie lesen immer jedes Detail eines Vertrages durch und verbringen Jahre Ihres Lebens mit jeder Spitzfindigkeit. Wie machen Sie das nur?
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Sorbas48Sorbas48 ein derartiger Vertrag wäre nicht konform mit der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz und somit anfechtbar.
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Sorbas48Sorbas48
Für alle fortlaufenden Verbrauchswerte wie Gas, Wasser (teilweise in der Miete enthalten), Strom usw. sind Abschlagszahlungen üblich, da auch der Verbrauch fortlaufend anfällt.
Die rechtliche Grundlage für Abschlagszahlungen bei der Stromlieferung ist gesetzlich in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz und dort in §13 begründet.
§ 13 Abschlagszahlungen
(1) Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Grundversorger für die nach der letzten Abrechnung verbrauchte Elektrizität eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
(2) Ändern sich die Allgemeinen Preise, so können die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst werden.
(3) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.
Typische Formulierung für Abschlag im Vertrag eines Versorgungsanbieters:
Während des Abrechnungszeitraumes sind in bestimmten, in der Regel gleichen Abständen, Abschlagszahlungen zu leisten, deren Fälligkeit dem Kunden mitgeteilt wird. Die Höhe der einzelnen Abschlagszahlungen wird anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch des Vorjahres unter Berücksichtigung der gültigen Preise ermittelt. Bei erstmaliger Inbetriebnahme bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden bzw. Anlagen. Sollten sich während des Abrechnungsjahres bei Ihnen grundlegende Veränderungen in den Verbrauchsgewohnheiten ergeben, teilen Sie uns dies bitte mit. Die Abschlagszahlungen können dann den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden.
Die Abschlagszahlung ist keine Vorauszahlung, da bei Fälligkeit der ersten Abschlagsforderung bereits Energie verbraucht wurde.
Wir sprechen also nicht von einer FLATRATE sondern von einer verbrauchsanalogen Zahlung einer fortlaufend bezogenen Leistung, die innerhalb einer laufenden Abrechnungsperiode an geänderte Verhältnisse angepasst werden kann.
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wolschiwolschi
Wenn Du mehr verbrauchst, mußt Du nachzahlen und das nächste Jahr auch mehr "Pauschale" bezahlen. Verbrauchst Du weniger, als Du bezahlt hast, bekommst Du das Geld zurück.
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schnubbelschnubbel
Wenn du weniger verbraucht hast, wird das im Jahresabschluss verrechnet und du wirst sogar evtl. heruntergestuft.
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GlienickerGlienicker
Kommentar von
Sorbas48Sorbas48 Der Link hat eigentlich sehr wenig mit dem Inhalt der gestellten Frage zu tun.
es ist keine Vorauszahlung sondern eine Zahlung analog zum Verbrauch.
(... da bei Fälligkeit der ersten Abschlagsforderung bereits Energie verbraucht wurde.)