Hallo, ich hab da mal eine Frage: ist es eigentlich erlaubt, einfach so über die Straße zu gehen, auch wenn in der Nähe eine Ampel ist? Also gibt es irgenwie so was wie eine Ampel-Benutzungs-Pflicht?
Es gibt eine Regel... ich glaube wenn es im Umkreis von 200m keinen Fussgängerstreifen gibt, dann darfst du einfach so über die Strasse gehen...

Hallo,
Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
http://www.drivingschool-berlin.de/drivingschool/stvo25.htm
Gruß aus Hagen
WOLF1961 am 16. September 2009 08:58 Danke für DH.

Wenn dir etwas passiert wirst du mit haftbar gemacht....erst recht wenn du durch dieses Handeln einen Unfall verursachen tust.

warum sollte man einfach so über die strasse gehen wenn es doch ampel gibt um dich heil auf die andere seite zu bringen.. ?! wie oft ist es passiert das menschen,nur um mal eben die bahn usw mitzubekommen einfach losgerannt sind und dann vom auto erfasst wurden obwohl sie sich ja sooo sicher waren das die strasse leer war...

Einen abbiegenden Kraftfahrer trifft gegenüber Fußgängern eine besondere Rücksichts- und Wartepflicht (§ 9 Abs. 3 Satz 3 StVO). Dies gilt jedoch nur gegenüber Fußgängern, mit denen man zu rechnen hat. Passanten, die eine Fahrbahn nahe dem Kreuzungs- oder Einmündungsbereich unter Missachtung ihrer Verpflichtung, den nebenan liegenden ampelgeregelten Übergang zu nutzen, überschreiten, verhalten sich grob verkehrswidrig. Ein solches Verhalten ist nicht so typisch, dass allgemein damit gerechnet werden müsste.
SamAllister am 16. September 2009 08:37 (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
WOLF1961 am 16. September 2009 08:59 Ja wer schreit den da? Antwort gut aber zu fett.
Ja, immer schön mit gutem Beispiel voran gehen und den Kindern vorleben wie man es nicht machen soll.

nee denk ich nicht aber wenn du überfahren wirst glaub ich nicht das deine versicherung zahlt, bzw die des menschen der dich überfahren hat.

Ich hoffe nicht, ich geh auch immer abseits der Ampel über die Straße. Dann wäre auch noch zu klären wie weit man zur nächstn Ampel gehen muss. Ich glaube das ist erlaubt, man darf halt nur nicht an einer Ampel bei rot gehen.

ich erinnere mich gelesen zu haben, dass man in einer solchen situation 300 meter von der nächsten ampel entfernt sein muss. die ausführbarkeit dieser regelung ist eine andere sache...

lt. Gesetz sollst Du bei der nächsten Ampel über die Strasse gehen, wenn sie nicht mehr als 200 oder 300 m entfernt ist. Wenn Du trotzdem einfach so über die Strasse gehst, gibt es mit der Versicherung Probleme, wenn etwas passiert.

als letztens in der grundschule meines sohnes der polizist in 'sachen verkehrserziehung' da war, sagte er, dass es einem fußgänger zuzumuten ist, 80 meter weit zu laufen.
erst, wenn die ampel weiter ist, kann man 'so' über die straße gehen.
Ich habe da mal einen Auszug aus einem BGH-Urteil. Vielleicht hilft es weiter.
Wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen Fußgänger auch weiter entfernte ampelgeregelte Fußgängerübergänge (hier: 39–43 m) benutzen. Überqueren sie die Fahrbahn an einer dafür nicht vorgesehenen und geeigneten Stelle unter Außerachtlassung dieser Fußgängerschutzeinrichtung und kommt es zu einem Verkehrsunfall, so trifft den Fußgänger ein Mitverschulden (BGH, Urt. v. 27. 6. 2000 in VRS 99, 328).
Wenn man ausserhalb des Schutzbereiches der Ampel ist, braucht man diese nicht mehr zu benutzen. Beim überqueren der Fahrbahn hat man allerdings den Vorrang der Fahrzeuge zu achten. Wenn nichts passiert, wird man aber keine Strafe bekommen. BTW die Strafe für bei Rot-über-die-Ampel-gehen ist 5 Euro (Gefährdung ist inklusive). Nur mal für diejenigen, die das für so bedeutend halten.
Das ist fast ein halber Kilometer.... Zu Fuß ist man da schon ne ganze Weile unterwegs.
Das ist ein fünftel Kilometer!
Was ist fast ein hablber Kilometer???
200m hin und zurück sind 80% von einem halben Kilometer
200m=1/5 Km
Ja eben... 200m sind nun wirklich nicht weit.
200m mit forschem Schritt sind 2 Minuten. Es wäre schön wenn mehr Verkehrsteilnehmer sagen würden "2 Minuten Verlust sind nun wirklich nicht soviel". Viele Autofahrer fangen aber schon nach 20 Sekunden an zu hupen, Überholen für einen Vorteil von wenigen Sekunden. Vielleicht sollte man die 2 Minuten als Reglung für eine Behinderung nehmen. Dann wäre der Straßenverkehr viel entspannter.