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Über die Straße gehen erlaubt?

gefragt von Flashbaer am 16.09.2009 um 8:28 Uhr

Hallo, ich hab da mal eine Frage: ist es eigentlich erlaubt, einfach so über die Straße zu gehen, auch wenn in der Nähe eine Ampel ist? Also gibt es irgenwie so was wie eine Ampel-Benutzungs-Pflicht?


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anonym
beantwortet von Integra am 16. September 2009 08:29
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Es gibt eine Regel... ich glaube wenn es im Umkreis von 200m keinen Fussgängerstreifen gibt, dann darfst du einfach so über die Strasse gehen...

Kommentar von 0b06a0c36a5b3a2a49bd7168c951b969smallTeshup am 16. September 2009 08:31

Das ist fast ein halber Kilometer.... Zu Fuß ist man da schon ne ganze Weile unterwegs.

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 16. September 2009 08:33

Das ist ein fünftel Kilometer!

Kommentar von Integra am 16. September 2009 08:33

Was ist fast ein hablber Kilometer???

Kommentar von espressionant am 17. September 2009 21:12

200m hin und zurück sind 80% von einem halben Kilometer

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 16. September 2009 08:34

200m=1/5 Km

Kommentar von Integra am 16. September 2009 08:36

Ja eben... 200m sind nun wirklich nicht weit.

Kommentar von espressionant am 19. September 2009 22:23

200m mit forschem Schritt sind 2 Minuten. Es wäre schön wenn mehr Verkehrsteilnehmer sagen würden "2 Minuten Verlust sind nun wirklich nicht soviel". Viele Autofahrer fangen aber schon nach 20 Sekunden an zu hupen, Überholen für einen Vorteil von wenigen Sekunden. Vielleicht sollte man die 2 Minuten als Reglung für eine Behinderung nehmen. Dann wäre der Straßenverkehr viel entspannter.


LunaS57
beantwortet von LunaS57 am 16. September 2009 08:30
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Frage ist überflüssig, natürlich nicht.


WOLF1961
beantwortet von WOLF1961 am 16. September 2009 08:39
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Hallo,

StVO § 25 (3) Fußgänger

Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

http://www.drivingschool-berlin.de/drivingschool/stvo25.htm

Gruß aus Hagen

Kommentar von 9b36aa7a0c663a3fd03adb9b92203331smallWOLF1961 am 16. September 2009 08:58

Danke für DH.


ranke41
beantwortet von ranke41 am 16. September 2009 08:29
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Wenn dir etwas passiert wirst du mit haftbar gemacht....erst recht wenn du durch dieses Handeln einen Unfall verursachen tust.


melody78
beantwortet von melody78 am 16. September 2009 08:34
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warum sollte man einfach so über die strasse gehen wenn es doch ampel gibt um dich heil auf die andere seite zu bringen.. ?! wie oft ist es passiert das menschen,nur um mal eben die bahn usw mitzubekommen einfach losgerannt sind und dann vom auto erfasst wurden obwohl sie sich ja sooo sicher waren das die strasse leer war...


SamAllister
beantwortet von SamAllister am 16. September 2009 08:36
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Einen abbiegenden Kraftfahrer trifft gegenüber Fußgängern eine besondere Rücksichts- und Wartepflicht (§ 9 Abs. 3 Satz 3 StVO). Dies gilt jedoch nur gegenüber Fußgängern, mit denen man zu rechnen hat. Passanten, die eine Fahrbahn nahe dem Kreuzungs- oder Einmündungsbereich unter Missachtung ihrer Verpflichtung, den nebenan liegenden ampelgeregelten Übergang zu nutzen, überschreiten, verhalten sich grob verkehrswidrig. Ein solches Verhalten ist nicht so typisch, dass allgemein damit gerechnet werden müsste.

Kommentar von Af7f18ecd55d5775b9813494628c184fsmallSamAllister am 16. September 2009 08:37

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Kommentar von 9b36aa7a0c663a3fd03adb9b92203331smallWOLF1961 am 16. September 2009 08:59

Ja wer schreit den da? Antwort gut aber zu fett.


anonym
beantwortet von Nichtdiebohne am 16. September 2009 08:38
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Ja, immer schön mit gutem Beispiel voran gehen und den Kindern vorleben wie man es nicht machen soll.


gurkischurki
beantwortet von gurkischurki am 16. September 2009 08:29
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nee denk ich nicht aber wenn du überfahren wirst glaub ich nicht das deine versicherung zahlt, bzw die des menschen der dich überfahren hat.


Teshup
beantwortet von Teshup am 16. September 2009 08:30
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Ich hoffe nicht, ich geh auch immer abseits der Ampel über die Straße. Dann wäre auch noch zu klären wie weit man zur nächstn Ampel gehen muss. Ich glaube das ist erlaubt, man darf halt nur nicht an einer Ampel bei rot gehen.


moonrox
beantwortet von moonrox am 16. September 2009 08:30
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ich erinnere mich gelesen zu haben, dass man in einer solchen situation 300 meter von der nächsten ampel entfernt sein muss. die ausführbarkeit dieser regelung ist eine andere sache...


istie
beantwortet von istie am 16. September 2009 08:34
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lt. Gesetz sollst Du bei der nächsten Ampel über die Strasse gehen, wenn sie nicht mehr als 200 oder 300 m entfernt ist. Wenn Du trotzdem einfach so über die Strasse gehst, gibt es mit der Versicherung Probleme, wenn etwas passiert.


diemeggie
beantwortet von diemeggie am 16. September 2009 08:35
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als letztens in der grundschule meines sohnes der polizist in 'sachen verkehrserziehung' da war, sagte er, dass es einem fußgänger zuzumuten ist, 80 meter weit zu laufen.
erst, wenn die ampel weiter ist, kann man 'so' über die straße gehen.


anonym
beantwortet von cherusker18 am 16. September 2009 19:25
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Ich habe da mal einen Auszug aus einem BGH-Urteil. Vielleicht hilft es weiter.

Wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen Fußgänger auch weiter entfernte ampelgeregelte Fußgängerübergänge (hier: 39–43 m) benutzen. Überqueren sie die Fahrbahn an einer dafür nicht vorgesehenen und geeigneten Stelle unter Außerachtlassung dieser Fußgängerschutzeinrichtung und kommt es zu einem Verkehrsunfall, so trifft den Fußgänger ein Mitverschulden (BGH, Urt. v. 27. 6. 2000 in VRS 99, 328).


anonym
beantwortet von espressionant am 17. September 2009 21:19
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Wenn man ausserhalb des Schutzbereiches der Ampel ist, braucht man diese nicht mehr zu benutzen. Beim überqueren der Fahrbahn hat man allerdings den Vorrang der Fahrzeuge zu achten. Wenn nichts passiert, wird man aber keine Strafe bekommen. BTW die Strafe für bei Rot-über-die-Ampel-gehen ist 5 Euro (Gefährdung ist inklusive). Nur mal für diejenigen, die das für so bedeutend halten.


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