Über den Fuß gefahren.
Hallo GF. Com.,
also gestern Abend war ich Fahrer zu einer Veranstaltung. Es gab eine Rangelei mit der ich 0 zutun hatte. Einer dieser 2 ist ein Kumpel von mir den ich dann auf Bitten der anderen heimfahren hätte sollen. Alles gut und Recht.
Er sitzt sich rein der Pöbelnde bzw. der Angefangen hat kommt her rangt an meiner Tür rum und will in raus haben. Gut nach ner Weile hab ich in dann raus lassen. Sie haben geredet und dann wars das. Es standen dann ca. 15 leute hinter meinem Auto. Ich sie ca.5 mal aufgefordert das sie von meinem Auto weggehen sollen.
Sie sind n Stück weggangen aber weil es zu eng war konnte ich halt nicht gut ausparken... Zu dem war es Nacht und meine scheiben leicht beschlagen (also schlechte Sicht.)
Ich habe dann versucht auszuparken musste dann aber nochmal vorfahren und bin einem auf den Fuß gefahren und ca. 15 sek drauf gestanden (Matschiger Boden) also theoritsch kann nicht gebrochen o. ä. sein. Man sagte nur es sei blau und angeschwollen...
Jetzt will dieser Jenige mich evtl. Anzeigen. Ich fühle mich aber keiner Schuld bewusst es war ja in keinerweise Absicht.
Was würde auf mich zukommen? Würde es eher auf Aussage gegen Aussage fahlen? Ich hatte genügend Zeugen im Auto (1 Person davon nüchtern).
Grüße Grant ;)
2 Antworten
Du darfst niemanden über den Fuß fahren, wenn es wegen den dort stehenden Personen zu eng war, hättest du im Zweifel halten müssen.
Jetzt will dieser Jenige mich evtl. Anzeigen. Ich fühle mich aber keiner Schuld bewusst es war ja in keinerweise Absicht.
Das ist traurig, dass du dir keiner Schuld bewusst bist.
Ob es Absicht war oder nicht ist irrelevant, Fakt ist du bist demjenigen über den Fuß gefahren.
Würde es eher auf Aussage gegen Aussage fahlen?
Es gibt keine Aussage gegen Aussage, letztendlich zählt die Glaubwürdigkeit.
Zeugen, also auch der Geschädigte darf nicht lügen, du musst als Beschuldigter hingegen keine Angaben zur Sache machen.
Was heißt am Arsch ? Du bist jemanden über den Fuß gefahren, zudem kenne ich die Geschichte nur aus deiner Sicht und kann ohne die andere Sichtweise des Geschädigten mir kein Urteil bilden.
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Was du im Vorfeld vor Erstattung einer Anzeige machen kannst, dich beim Geschädigten melden und die ganze Sache über deine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwickeln.
Da der andere aber wahrscheinlich auch Schmerzensgeld Forderungen geltend machen will, wird es dann zu einer Anzeige kommen.
Das ist ganz eindeutig. Wenn du nichts siehst, darfst du nicht fahren. Wenn du jemandem über den Fuß fährst ist das Körperverletzung . Wenn er die Polizei gerufen hat, als du schon weg warst, hast du zusätzlich noch Unfallflucht am Hals. Dann darfst du den Schaden an deine Versicherung erstatten. Ob du Schuld hast, oder das absichtlich gemacht hast, interessiert in dem Zusammenhang niemanden.
Nein er hat nicht die Polizei gerufen. Er hat nur mein Nummernschild sich aufgeschrieben. Was soll ich den machen die hätten mri mein Auto kurz und klein geschlagen... :/
Du hättest dich bei der Polizei melden sollen, und schildern das eine Gruppe dein Auto kurz und klein schlagen wollten, und du dabei jemanden über den Fuß gefahren bist.
Das dies der Fall ist, geht aus deinen bisherigen Schilderungen nicht hervor, Gegenteil du schreibst du bist 15 Sekunden auf dessen Fuß stehen geblieben.
Du hättest selbst die Polizei rufen können.
Also bin ich im Endeffekt am A*sch? -.-