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U 25 darf man da von zuhause ausziehen???

gefragt von kazuha21 am 29.10.2007 um 15:02 Uhr

Also, ich bin 20 wohne noch bei meinem vater mit seinem lebensgefärhten in einer bedarfsgemeinschaft. Mein vater bezieht für mich noch fast 4 € hartz 4 da ich durch ein geringfügig bezahlten job knapp 400€ verdiene. Ich möchte mit meinem freund (22) zusammen ziehen, er verdient knapp 600€. Darf ich überhaupt von zuhause ausziehen und bekomme ich stütze von der ARGE wenn ich mit meinem freund zusammen ziehe???


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Reply


anonym
beantwortet von barbaralla am 29. Oktober 2007 15:11
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sorry, wenn ich so offen bin, aber ich finde nicht, dass du es von der stütze abhängig machen solltest, ob du, dein vater oder sonstwer mehr stütze bekommt. du bist zwanzig und mehr als reif, deinen eigenen haushalt zu gründen. dein vater wird weiterhin so viel geld bekommen, dass er nicht verhungern muss und du und dein freund ebenfalls. ich kenne jetzt nicht die berechnungssätze, aber generell ist ein partner für den anderen schon finanziell verantwortlich, wenn die beiden zusammen wohnen. da dein freund ja auch nicht die welt verdient, kann es sein, dass ihr einen kleinen satz von der arge zusätzlich bekommt, auf jeden fall könnt ihr wohngeld beantragen. ansonsten empfehle ich dir, dir einen normalen job zu suchen und auf eigene füße zu kommen. mit zwanzig jahren von der arge abhängig zu sein, ist wirklich nicht erstrebenswertes.


anonym
beantwortet von citrone am 29. Oktober 2007 15:08
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Ja, du darfst ausziehen, ob du Geld vom Staat bekommst, hängt von der Gesamtsituation ab.


anonym
beantwortet von kingkong am 30. Oktober 2007 12:24
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Du kannst natürlich ausziehen. Jedoch solltet ihr euch nicht als Bedarfsgemeinschaft anmelden,sondern als WG. Da steht ihr euch finanziell wesentlich besser,da ansonsten das Einkommen deines Freundes mitangerechnet wird, wenn ihr Geld vom Staat bekommen würdet.




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