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Typische Orte für einen Schlüssel

gefragt von NougartPudding am 28.06.2009 um 6:47 Uhr

Also seit meiner letzten frage denken bestimmt viele ich hab ein auto geklaut aber egal, nun meine neue frage: Wenn ihr einen schlüssel habt wovon ihr denkt das ihr ihn nicht so bald benötigen würdet und ihn irgendwohin tut wo ihn kein anderer nehmen kann(man lässt schließlich auch nicht geld einfach so auf dem tisch liegen) WO würdet ihr ihn hintun?


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ichkannalles
beantwortet von ichkannalles am 28. Juni 2009 06:51
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Ans Schlüsselbrett


Rosslauer
beantwortet von Rosslauer am 28. Juni 2009 06:49
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wenn ich das hier verate kommst womöglich vorbei und klaust ihn ;-)
Gruß, der Rosslauer.de


Springfield1900
beantwortet von Springfield1900 am 28. Juni 2009 06:49
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In meine Hosentasche.

Da ist er, und da bleibt er.


morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 28. Juni 2009 06:51
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Im Schlüsselkasten oder Schlüsselbrett. Warum soll ich einen Schlüssel verstecken? Wenn einer mein Auto klauen will, dann schafft er das auch ohne Schlüssel.


hofi01
beantwortet von hofi01 am 28. Juni 2009 06:52
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schlüsselkasten schreibtisch



anonym
beantwortet von Destinys09 am 28. Juni 2009 06:55
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Fensterbrett, Hosentasche, Handtasche, Wäschekorb, Rucksack, Einkaufstüte, Schubladen, Bad, Soffaritze, seitlich am Bett runtergerutscht? Mein Schlüssel war auch schon in der Kissenhülle^^


anonym
beantwortet von lisa2 am 28. Juni 2009 06:55
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Wenn ich ein Blach wie dich hätte, dann würde ich ihn in einem Tresor verstecken, der nur mit einem Zahlencode und Fingerabdruck zu öffnen ist.

Kommentar von NougartPudding am 28. Juni 2009 06:57

ich hab das auto sogar selbst bezahlt -.-

Kommentar von lisa2 am 28. Juni 2009 06:59

Dann kannst du ja auch nachweisen, dass es dein Auto ist (Zeugen, Kontoauszüge, Fax deiner Mutter aus dem Urlaub...)

Kommentar von michinef am 28. Juni 2009 07:01

Wer soll das glauben???????? Vielleicht kannst Du uns das in Deinem nächsten Märchen mitteilen.

Kommentar von NougartPudding am 28. Juni 2009 07:05

Ich kann es auch beweißen das auto was mir davor gehört hat habe ich bei dem händler als abwrack prämie eingesetzt! 2500€ das war alles komplett mein wagen, danach haben wir eine finanzierung über ihr konto geliefert weil sie beim händler es billiger bekommt... Zeugen, was meinst du mit zeugen? Jeder mensch der mich kennt kann bezeugen das dass mein wagen ist! Oder zumindest das ich den wagen immer fahre und das ich den auch fahren darf wann ich will denn ich bezahle auch tank und alles für ihn

Kommentar von michinef am 28. Juni 2009 07:08

So eine Story habe ich erwartet. Es ist nicht Dein Auto. Bitte, bitte noch eine Geschichte.

Kommentar von NougartPudding am 28. Juni 2009 07:12

schau einfach meine letzte frage die antwort auf lisa2 ich hab keine lust mehr zu schreiben, wer seit ihr das ich mich vor euch rechtfertigen muss

Kommentar von michinef am 28. Juni 2009 07:18

Musst Du auch nicht! Wir lassen uns aber auch nicht gern vera........(was vor machen).

Kommentar von lisa2 am 28. Juni 2009 07:14

Wenn du das doch so leicht nachweisen kannst, dann dürfte es doch kein Problem sein.

Nur sollten deine Zeugen glaubwürdiger sein als du. Aber solche Leute würden wiederum nicht für dich lügen. Also wirklich eine verflixte Sache für dich.

Kommentar von NougartPudding am 28. Juni 2009 07:18

provozieren kannst du gut, respekt, in 2 wochen werde ich wieder im auto sitzen, 9 mal kluges lisschen

Kommentar von michinef am 28. Juni 2009 07:22

Akzeptiere einfach die Botschaft: Deine Aussagen sind nicht glaubwürdig. Mit Aggressivität erreichst Du gar nichts.

Kommentar von NougartPudding am 28. Juni 2009 07:24

Und die aussagen beantworteten meine frage nicht und waren demnach völlig unangebracht und überflüssig

Kommentar von lisa2 am 28. Juni 2009 07:23

Dann kannst du ja in den nächsten 14 Tagen schon einmal die Vorfreude auf das geöffnete Auto genießen.

Darf ich fragen wie alt du bist?

Kommentar von lisa2 am 28. Juni 2009 07:35

Zudem ist davon auszugehen, dass du auch keinerlei Berechtigung hast, ein Auto zu fahren. Lies dir die vorherigen Fragen von dir zum Polizeifunk etc. durch.


hofi01
beantwortet von hofi01 am 28. Juni 2009 07:50
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hab mir gerade deine fragen durchgelessen würde sagen du bist nicht ganz sauber leicht neben der spur


anonym
beantwortet von michinef am 28. Juni 2009 06:54
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Du willst an den Schlüssel Deiner Mutter kommen. Dabei sollen wir Dir helfen. Hoffentlich hat sie ihn mitgenommen. Ich würde das tun.

Kommentar von NougartPudding am 28. Juni 2009 06:57

Es ist mein schlüssel und mein auto!

Kommentar von michinef am 28. Juni 2009 07:00

Wieso das jetzt? Du widersprichst Dir selbst.

Kommentar von Simple_avatar9smallmorefunhoney am 28. Juni 2009 07:01

Das Auto gehört denjenigen der im Fahrzeugbrief steht.

Kommentar von NougartPudding am 28. Juni 2009 07:03

Die steht nur aus einem grund dadrin weil es einfach billiger so war, wegen prozente und rabatt genauso wie bei der versicherung!

Kommentar von Simple_avatar9smallmorefunhoney am 28. Juni 2009 07:09

Pech gehabt. Derjenige der im Brief steht darf sogar das Auto verkaufen und du schaust dumm aus der Wäsche.

Kommentar von NougartPudding am 28. Juni 2009 07:13

Würde sie aber nicht machen, sie is meine mutter, naja aber ich habe wohl wirklich für 2 wochen jetzt erstmal pech gehabt...

Kommentar von lisa2 am 28. Juni 2009 07:12

Wieso sollte es Rabatte geben wenn deine Mutter im Brief steht? Sowas blödes habe ich bisher noch nicht gelesen.

Der Halter muss nicht identisch mit dem Eigentümer sein. Und du bist offensichtlich beides nicht.

Kommentar von NougartPudding am 28. Juni 2009 07:17

ich habe keine lust mehr ließ dir einfach meine antwort auf meiner letzten frage zu deinem text durch, mir reichts.

Kommentar von lisa2 am 28. Juni 2009 07:51

Wie kommt es eigentlich, dass du erst besoffen DEIN Auto zu Schrott fährst und dabei der Führerschein eingezogen wird und du trotzdem glaubst im Recht zu sein?

Was hast du eigentlich für ein Rechtsverständis? Andere hängen an ihrem Leben und du hast nicht das Recht es mit dem unberechtigten Fahren gestohlener Fahrzeuge zu gefährden. So einfach ist das.

Hier ein Zitat von dir:

"Mir hat die Polizei gestern als ich den Unfall gebaut habe den führerschein abgenommen weil ich mit 1,58 promille gefahren bin. Der gerichtstermin der mich erwartet kann ein halbes jahr dauern, ich habe einen Zettel bekommen wo drauf steht "gemäß §94 Abs. 1 StPO in Verwahrung genommen/sichergestellt." "Freigabe erfolgt durch die Staatsanwaltschaft" So.... jetzt ist es ja wahrscheinlich so das ich den führerschein aufjedenfall für eine zeit los bin. Nehmen wir an für 1 jahr also 12 monate, der gerichtstermin ist aber erst in 6 monaten, DARF ich JETZT noch BIS zum gerichtstermin in 6 monaten fahren? Weil wie machen die das ich fahr ja jetzt ein halbes jahr nicht und wenn der richter sagt 1 jahr fahrverbot dann sind das ja 12 monate + 6monate auf den termin warten = 18 Monate. Oder wird die zeit abgerechnet die ich bis zum termin warten nicht gefahren bin? Darf ich jetzt noch fahren?"


Raller
beantwortet von Raller am 28. Juni 2009 07:19
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Solche Schlüssel liegen alle bei mir im Safe.


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