Typisch schwäbisch "Kehrwoche"

5 Antworten

Ich verstehe deine Frage nicht, da der Satz zu lang ist und zu viele Kommas hat. Lt. Hausordnung hat jeder Mieter abwechselnd die Kehrwoche zu machen? Und jemand hat das 3 Jahre lang nicht gemacht und es wurde geduldet - und nun soll auch dieser Mieter wieder die Kehrwoche machen?

doch hat er, aber eben nur die KLEINE Kehrwoche, so wie alle im Haus!! Nur jetzt will eine Partei sich auf die Hausordnung berufen ... finds ja selber kickerlitz, wer Grund zum Streiten sucht findet ihn auch!!!

@9Sabine66

Maßgeblich ist, was der Vermieter verlangt. Und das ist eben die große Kehrwoche gem. Hausordnung als Mietvertragsbestandteil :-)

G imager761

@imager761

Aber wenn mutmaßlich alle anderen Mietparteien nur die "Kleine Kehrwoche" machen (das müsste der Betroffene ja auch irgendwie nachweisen können), dann kann ich ihn schon verstehen - Hausordnung Hin oder Her.

das was in der Hausordnung steht, ist das was zählt, nicht das, was jahrelang geduldet oder getan wurde. Ich als Vermieter würde euch die Wahl geben. Entweder genau das zu tun was in der Hausordnung steht und so zu gewährleisten, dass das Haus nicht total verdreckt, ansonsten wird eine externe Firme mit der Rei nigung beauftragt und die Kosten gleichmäßig auf alle Mieter umgelegt. So einfach ist das.... ;-)

doch hat er, aber eben nur die KLEINE Kehrwoche, so wie alle im Haus!!

Heißt das nun, niemand hat die große Kehrwoche gemacht? Also die Bereiche, die zur großen Kehrwoche gehören, wurden nie geputzt? Muss ja ein schöner Schweinestall sein.

Ich als Vermieter würde da jedenfalls nicht lange rummachen und für die große Kehrwoche einen Reinigungsdienst beauftragen, Kosten auf die Mieter umlegen und fertig, wenn sie selbst dafür zu faul sind.

Ein Gewohnheitsrecht kann man aus dieser Situation nicht ableiten - meiner bescheidenen Meinung nach.

hihi ... natürlich kann man aus dem Text so einen Rückschluß ziehen!!! Nein, so ist der Sachverhalt nicht ... keine Sorge wir leben nicht im Müll!!!

mir ist es egal, lieber mit Liebe die kleine, wie mit nem dicken Hals die große, so mein Gedanke!!! Kann einer von euch sagen, ob er Recht hat???

Nein: Das angebliche Gewohnheitsrecht ist ein unsausrrottbarer Mythos. Tatsächlich ist die Hausordnung Mietvertragsbestandteil und verpflichtet den Mieter zur großen Kehrwoche. Daher hat der Vermieter das Recht, entweder die mangelnde oder schlampige Pflichterfüllung als Obliegenheitsverletzung des Mieters nach Inverzugsetzung fremdzuvergeben und die Rechnung einzuklagen oder er mahnt den säumigen Mieter unter Androhung einer Kündigung ab und beendet beim nächsten "dicken Hals" dessen Mietverhältnis fristlos.

G imager761

Wirklich!!! So harte Maßnahmen, wegen der Kehrwoche??? Er sieht es angeblich nicht ein, da er im Keller wohnt, daß er von ganz oben putzen soll. Zumal es bisher wirklich so war, das alle Parteien ganz freizügig mit dieser Pflicht umgegangen sind.

@9Sabine66

Noch einmal: Verlangt der Vermieter, auch nach Beschwerde eines Mieters, die Mietvertragserfüllung "großer Kehrwoche", hat er die - wie jeder andere im Haus mit entsprechendem Mietvertrag - auch zu leisten oder mit diesen Konsequenzen zu leben.

Was andere in ihrem Mietvertrag stehen haben, spielt keine Rolle Hier gibt es kein Gewohnheits- oder Gleichbehandlungsrecht :-O

Ob und wie der Vermieter seinen grds. Rechtsanspruch in dieser Sache durchsetzt, weiß ich natürlich nicht. Er darf es aber.

G imager761

@imager761

Können Sie uns/mir evtl. auch sagen welche Begründung es hierfür gibt, warum ein Mieter der eine Einliegerwohnung hat, das komplette Treppenhaus zu reinigen hat!! Seine Nutzung liegt ja wohl nur im unteren Bereich!!! Wir gehen jetzt auch davon aus, das seine "Arbeit" künftig genauestens überprüft wird, kann er sich diesbezüglich schützen!!

@9Sabine66

Das verstehe ich auch nicht und ist auch nicht typisch schwäbisch. Normalerweise vom Keller zur Eingangstür. Das gesamte Treppenhaus ist mir nicht bekannt und ich lebe seit meinem 2. Lebensjahr im Schwabenland. Das ist jedes Stockwerk für sich selbst verantwortlich im Wechsel.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reinigung.htm

Was steht denn in seinem Mietvertrag?

Wenn mietvertraglich die "große Kehrwoche" verlangt wird, kann dies der Vermieter auch durchsetzen.

Auf ein Gewohnheitsrecht kann man sich im deutschen Mietrecht nicht berufen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reinigung.htm