Durch die Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe, beginnt die 2 Jahresfrist in Stufe 2 von vorne! (siehe §17 Abs. 4 TVÖD)
Man sinkt bei der Höhergruppierung meistens automatisch in eine niedrigere Stufe und zwar so weit, dass man mindestens das gleiche Grundentgelt zzgl. Garantiebetrag hat wie vorher.
Beispiel:
Höhergruppierung von EG3 St. 4 in EG4. Neue Stufe 3! In dieser Stufe müsste man dann wieder 3 Jahre verweilen bis der automatische Stufenaufstieg erfolgt.
Viele Arbeitgeber gruppieren ihre Arbeitnehmer deshalb lieber in höhere Entgeltgruppen, um den Stufenaufstieg auszuschieben, da bei einer Höhergruppierung das Grundgehalt weniger stark ansteigt als bei einer Stufensteigerung.
Danke Anja
Im §16 TV-L steht, dass man nach 2 Jahren innerhalb einer Entgeltgruppe in die nächste Stufe kommt. Da ich Anfang 2008 von E3 zu E5 kam, denke ich, dass dann im Nov. 08 kein Weiterrückem in die Stufe 3 erfolgt.
Oder?
Viele Grüße Wolfgang