TVL Stufen

gefragt von Hilljumper am 21.11.2008 um 8:45 Uhr

Hallo

Ich wurde im Nov. 06 in E3, Stufe 2 übergeleitet.

Im Januar 08 kam ich in E5, Stufe 2.

Erfolgt nun im Nov. 08 eine Einstufung in Stufe 3 wegen 2 Jahren Stufe 2 oder beginnt durch die höhere Entgeltgruppe E5 der 2-Jahreszeitraum von vorne?

Vielen Dank im Voraus Wolfgang

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PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 21. November 2008 12:37
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Durch die Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe, beginnt die 2 Jahresfrist in Stufe 2 von vorne! (siehe §17 Abs. 4 TVÖD)

Man sinkt bei der Höhergruppierung meistens automatisch in eine niedrigere Stufe und zwar so weit, dass man mindestens das gleiche Grundentgelt zzgl. Garantiebetrag hat wie vorher. Beispiel: Höhergruppierung von EG3 St. 4 in EG4. Neue Stufe 3! In dieser Stufe müsste man dann wieder 3 Jahre verweilen bis der automatische Stufenaufstieg erfolgt.

Viele Arbeitgeber gruppieren ihre Arbeitnehmer deshalb lieber in höhere Entgeltgruppen, um den Stufenaufstieg auszuschieben, da bei einer Höhergruppierung das Grundgehalt weniger stark ansteigt als bei einer Stufensteigerung.


HCAnja
beantwortet von HCAnja am 21. November 2008 10:25
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Der TVÖD, § 16(VKA)sagt, dass du nach 2 Jahren in Stufe 2, in die Stufe 3 übergleitest. Mit der Entgeltgruppe (§17) hat dass nichts zutun. Du kommst also trotzdem in Stufe 3

Kommentar von Hilljumper am 21. November 2008 11:01

Danke Anja

Im §16 TV-L steht, dass man nach 2 Jahren innerhalb einer Entgeltgruppe in die nächste Stufe kommt. Da ich Anfang 2008 von E3 zu E5 kam, denke ich, dass dann im Nov. 08 kein Weiterrückem in die Stufe 3 erfolgt.

Oder?

Viele Grüße Wolfgang

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 21. November 2008 12:38

Die Antwort ist leider falsch. Mit der Höhergruppierung beginnt die Zeit in Stufe 2 von vorne gem. § 17 Abs. 4 TVÖD.



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