1

TVL Stufen

Frage von Hilljumper Hilljumper

Hallo

Ich wurde im Nov. 06 in E3, Stufe 2 übergeleitet.

Im Januar 08 kam ich in E5, Stufe 2.

Erfolgt nun im Nov. 08 eine Einstufung in Stufe 3 wegen 2 Jahren Stufe 2 oder beginnt durch die höhere Entgeltgruppe E5 der 2-Jahreszeitraum von vorne?

Vielen Dank im Voraus Wolfgang

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Durch die Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe, beginnt die 2 Jahresfrist in Stufe 2 von vorne! (siehe §17 Abs. 4 TVÖD)

    Man sinkt bei der Höhergruppierung meistens automatisch in eine niedrigere Stufe und zwar so weit, dass man mindestens das gleiche Grundentgelt zzgl. Garantiebetrag hat wie vorher. Beispiel: Höhergruppierung von EG3 St. 4 in EG4. Neue Stufe 3! In dieser Stufe müsste man dann wieder 3 Jahre verweilen bis der automatische Stufenaufstieg erfolgt.

    Viele Arbeitgeber gruppieren ihre Arbeitnehmer deshalb lieber in höhere Entgeltgruppen, um den Stufenaufstieg auszuschieben, da bei einer Höhergruppierung das Grundgehalt weniger stark ansteigt als bei einer Stufensteigerung.

  • 0
    Antwort von HCAnja HCAnja

    Der TVÖD, § 16(VKA)sagt, dass du nach 2 Jahren in Stufe 2, in die Stufe 3 übergleitest. Mit der Entgeltgruppe (§17) hat dass nichts zutun. Du kommst also trotzdem in Stufe 3

    Kommentar von Hilljumper Hilljumper

    Danke Anja

    Im §16 TV-L steht, dass man nach 2 Jahren innerhalb einer Entgeltgruppe in die nächste Stufe kommt. Da ich Anfang 2008 von E3 zu E5 kam, denke ich, dass dann im Nov. 08 kein Weiterrückem in die Stufe 3 erfolgt.

    Oder?

    Viele Grüße Wolfgang

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Die Antwort ist leider falsch. Mit der Höhergruppierung beginnt die Zeit in Stufe 2 von vorne gem. § 17 Abs. 4 TVÖD.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.