ich sehe mir immer das "wiso" verbrauchermagazin an und verpasse auch selten das "CT computermagazin" im dritten, wenn ich eine dieser sendungen einmal aus zeitmangel nicht sehen kann gibt es ja die möglichkeit sich diese sendungen im internet runterzuladen, (emule usenext ect.) ist das erlaubt oder mache ich mich damit strafbar? ich zahle GEZ gebüren.
Gehe mal auf www.zdf.de und dort suche "ZDFMediathek". Hier kannst du dir nachträglich verpaßte Sendungen ansehen. (Übrigens auch WISO)
Wer GEZ bezahlt, darf die Sendung im Fernsehen ansehen, auf Video oder sonstwie aufzeichnen und sich immer wieder anschauen. Ins Internet stellen und auf Tauschbörsen anbieten oder Angebote auf Tauschbörsen abrufen ist illegal. Die Sendungen dürfen auch über die Mediathek abgerufen, aber nicht abgespeichert werden. Wer trotzdem abspeichert, abgespeicherte Sendungen im Internet anbietet oder bei Tauschbörsen abruft, verstößt gegen das Urheberrecht. Das ZDF gibt doch nicht seine Urheberrechte dadurch auf, dass es Sendungen ausstrahlt oder in einer Mediathek zum Abruf bereithält.
Urheberrecht liegt nicht im Auge des Betrachters, sondern im Auge des Gesetzgebers, und der hat ein ziemlich eindeutiges Gesetz verabschiedet. (-;
boriswulff am 17. Oktober 2007 22:36 DH!
ok aber wo kein kläger da kein richter, glaube nicht das das ZDF mich verklagen will, sonst zahle ich nicht mehr lange GEZ...
die meisten sehen es zwar als illegal an, aber ich finds ok..es ist ja so gesehen nur für dich und nicht für andere.... ob es illegal ist oder ok..liegt im auge des betrachters... du musst es ok finden, ansonsten würdest du es ja lassen...reicht ja schon das du freiwillig GEZ zahlst...
http://www.onlinetvrecorder.com bietet Dir die Möglichkeit, legal Sendungen herunterzuladen, die Du vorher einprogrammiert hast. Das ist eine tolle Sache meiner Meinung nach. Die TV-Sender sollten mal lieber Ihr Angebot einstellen, anstatt sich mit Urheberrechtsfragen zu beschäftigen. Fernsehen aus dem Netz ist die Zukunft!

Das ist ok, also legal. Schließlich kann man jede Sendung im TV mit einem DVD-Recorder mitschneiden und brennen. Lediglich die spätere Verwendung für gewerbliche Zwecke ist grundsätzlich verboten.