ANGELinTHEdark am 21.03.2009 um 13:43 Uhr
Also bei mir @ home gibts öfter heftigen streß und so, und meine beste Freundin hat gegen meinen willen am Montag einen Termin mit dem Jugendamt gemacht weil wie sie sagt ,sie sich einfach nur sorgen macht..
Naja, jetzt muss ich wohl oder übel mit meiner Freundin da hingehen am Montag..
Aber ich hab keine lust in irgendein heim zugehen oder so...
Und naja meine Frage : Wenn ich (14) einfach zu meinen Freund (17) geh, macht der sich da strafbar oder nicht? Also ich glaube nicht so viel wie ich weiß

das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt noch bei Deinen Erziehungsberechtigten; es kann also sein, dass man Dich wieder nach Hause holt; strafbar ist es aber nicht;

um es krass zu sagen, du hast keien Stimme im Parlöament, da du 14 bist und hier geht es nicht um strafmündigkeit und der Gang zum JA ist das beste, um auszuloten, was wirklich los ist
Die Frage kannst du dir selber beantworten. Bist du Minderjährig? Haben deine Eltern das Sorge und Erziehungsrecht? Nun rate mal wieso das so ist.

Er ist noch keine 18 Jahre und er macht sich nicht strafbar.
Was hat das Alter mit der Strafbarkeit zu tun?

Weshalb sollte das Jugendamt Interesse haben, dich in einem Heim unterzubringen? Willst du denn unbedingt bei deinen Eltern ausziehen? Dann ist der Freund natürlich nicht die "richtige Adresse", aber ich glaube nicht, dass das Jugendamt gleich eine Heimunterbringung in Erwägung zieht.

Nicht strafbar, aber bestimmt nicht förderlich für eine gute Lösung. Sondern eher ein Schritt in Richtung Heim...
ANGELinTHEdark am 21. März 2009 13:49 Aber Heim kostet viel, also ist das eh ausgeschloßen und betreutes Wohnen kostet auch viel
DonBrush am 21. März 2009 13:52 Wenn du von zu Hause weg läufst, ohne dass die Eltern zustimmen, gibt es Ärger. Das kann soweit kommen, dass dich das Jugendamt in ein Heim steckt, auch wenn das teuer ist. Such nach anderen Lösungen.
ANGELinTHEdark am 21. März 2009 13:55 Und wer zahlt dan bitte das Heim, meine alten bestimmt nicht
Ach du meinst die werden da gefragt ob sie denn bereit sind für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen? Wohl kaum.
ANGELinTHEdark am 21. März 2009 15:38 und was ist wenn sies nicht zahlen
Die haben gar keine Wahl. Wenn das Jugendamt sagt die haben das zu zahlen, dann zahlen die. Tun sie es nicht gehts vors Gericht und spätestens da werden sie gezwungen.

schaden tut ein gespräch mit dem jugendamt bestimmt nicht, die entscheiden dann auch ob eine familientherapie was bringt, so einfach kommt man nicht ins heim, hmmmm....du bist noch minderjährig und die aufsichtspflicht liegt bei deinen erziehungsberechtigtigten die kann dein minderjähriger freund nicht übernehmen
Vielleicht erklärst Du mal richtig was DEin Problem ist, warum will Deine beste Freundin zum Jugendamt?
Also das heißt dan, ihn könnte da nix passieren?