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Tut mir leid wen ich nerv, aber macht er sich strafbar?

gefragt von ANGELinTHEdarkANGELinTHEdark am 21.03.2009 um 13:43 Uhr

Also bei mir @ home gibts öfter heftigen streß und so, und meine beste Freundin hat gegen meinen willen am Montag einen Termin mit dem Jugendamt gemacht weil wie sie sagt ,sie sich einfach nur sorgen macht..

Naja, jetzt muss ich wohl oder übel mit meiner Freundin da hingehen am Montag..

Aber ich hab keine lust in irgendein heim zugehen oder so...

Und naja meine Frage : Wenn ich (14) einfach zu meinen Freund (17) geh, macht der sich da strafbar oder nicht? Also ich glaube nicht so viel wie ich weiß

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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 21. März 2009 13:45
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das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt noch bei Deinen Erziehungsberechtigten; es kann also sein, dass man Dich wieder nach Hause holt; strafbar ist es aber nicht;

Kommentar von Eb548f167a15fe9f85d4dad980e0c541smallANGELinTHEdark am 21. März 2009 13:47

Also das heißt dan, ihn könnte da nix passieren?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 21. März 2009 13:44
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um es krass zu sagen, du hast keien Stimme im Parlöament, da du 14 bist und hier geht es nicht um strafmündigkeit und der Gang zum JA ist das beste, um auszuloten, was wirklich los ist


Romjia
beantwortet von Romjia am 21. März 2009 13:44
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Die Frage kannst du dir selber beantworten. Bist du Minderjährig? Haben deine Eltern das Sorge und Erziehungsrecht? Nun rate mal wieso das so ist.


Kessko
beantwortet von Kessko am 21. März 2009 13:51
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Er ist noch keine 18 Jahre und er macht sich nicht strafbar.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 21. März 2009 13:54

Was hat das Alter mit der Strafbarkeit zu tun?


Eselin
beantwortet von Eselin am 21. März 2009 13:50
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Weshalb sollte das Jugendamt Interesse haben, dich in einem Heim unterzubringen? Willst du denn unbedingt bei deinen Eltern ausziehen? Dann ist der Freund natürlich nicht die "richtige Adresse", aber ich glaube nicht, dass das Jugendamt gleich eine Heimunterbringung in Erwägung zieht.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 21. März 2009 13:47
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Nicht strafbar, aber bestimmt nicht förderlich für eine gute Lösung. Sondern eher ein Schritt in Richtung Heim...

Kommentar von Eb548f167a15fe9f85d4dad980e0c541smallANGELinTHEdark am 21. März 2009 13:49

Aber Heim kostet viel, also ist das eh ausgeschloßen und betreutes Wohnen kostet auch viel

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 21. März 2009 13:52

Wenn du von zu Hause weg läufst, ohne dass die Eltern zustimmen, gibt es Ärger. Das kann soweit kommen, dass dich das Jugendamt in ein Heim steckt, auch wenn das teuer ist. Such nach anderen Lösungen.

Kommentar von Eb548f167a15fe9f85d4dad980e0c541smallANGELinTHEdark am 21. März 2009 13:55

Und wer zahlt dan bitte das Heim, meine alten bestimmt nicht

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 21. März 2009 14:31

Ach du meinst die werden da gefragt ob sie denn bereit sind für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen? Wohl kaum.

Kommentar von Eb548f167a15fe9f85d4dad980e0c541smallANGELinTHEdark am 21. März 2009 15:38

und was ist wenn sies nicht zahlen

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 21. März 2009 16:13

Die haben gar keine Wahl. Wenn das Jugendamt sagt die haben das zu zahlen, dann zahlen die. Tun sie es nicht gehts vors Gericht und spätestens da werden sie gezwungen.


curafe
beantwortet von curafe am 21. März 2009 13:47
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schaden tut ein gespräch mit dem jugendamt bestimmt nicht, die entscheiden dann auch ob eine familientherapie was bringt, so einfach kommt man nicht ins heim, hmmmm....du bist noch minderjährig und die aufsichtspflicht liegt bei deinen erziehungsberechtigtigten die kann dein minderjähriger freund nicht übernehmen


Mulder83
beantwortet von Mulder83 am 21. März 2009 13:47
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Ich denke mal nicht.Ist ja quasie wie eine Wg.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 21. März 2009 13:45
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das gibt Ärger...


anonym
beantwortet von billie20 am 21. März 2009 13:45
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Vielleicht erklärst Du mal richtig was DEin Problem ist, warum will Deine beste Freundin zum Jugendamt?


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