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TÜV seit Monaten überfällig - ab wann droht eine Strafe?

gefragt von Divine38 am 21.01.2009 um 11:31 Uhr

Und wann? Nur, wenn die Polizei einen erwischt, oder auch, wenn man den Wagen zum TÜV bringt?


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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 21. Januar 2009 11:33
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eine Ordnungswidrigkeit liegt ab Ablauf der TÜV-Plakette vor; dem TÜV selbst (oder Dekra usw.) ist das allerdings egal; er kann aber dann nur eine Plakette für die Dauer ab Ablauf der alten Plakette ausstellen, nícht ab der aktuellen Vorführung; nur wenn die Polizei Dich aufschreibt, gibts Ärger

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 21. Januar 2009 11:36

DH!


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 21. Januar 2009 11:32
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Nur wenn die Polizei dich erwischt, ab dem ersten Monat. Kostet Strafe und wird von Monat zu Monat mehr.
Sollte die Polizei dich erwischen, kann sie auch verlangen, das du das Auto stehen läßt.

Kommentar von 801090d52032baac0fd3bc44b32e5e0asmallmaxeIputzeI am 21. Januar 2009 11:36

Das größte Problem is wohl die Versicherung, die freut sich natürlich wenn du so leichtsinnig bist :)

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Januar 2009 11:38

Im schlimmsten Fall zahlt sie nicht und kündigt den Vertrag.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Januar 2009 11:36
Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 21. Januar 2009 11:49

@mariposa: ich hab mir die Seite vom TÜV Nord mal angeschaut; wenn die bei HU-Überziehung "Strafe" schreiben, ist das missverständlich; es gibt eine Geldbuße; tatsächlich steht im Bußgeldkatalog erst eine Geldbuße für HU-Überziehen erst ab zwei Monaten drin; allerdings kann man eben vorher mit einer Verwarnung belegt werden; die kann natürlich auch so hoch wie die Geldbuße sein; also: sog. Knöllchen ist Verwarnung; gibts was von der Bußgeldstelle, dann ist es Geldbuße; Gruß

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Januar 2009 11:52

Naja, wenn man Geld bezahlen muss ist das ja allgemein ne Strafe. War vielleicht ein bißchen blöd ausgedrückt. :-)


anonym
beantwortet von Moritz111 am 21. Januar 2009 11:33
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Der TÜV verhängt meines Wissens nach keine Strafe, gibt dir aber den nächste HU Termin so, als ob du im fälligen Monat da gewesen wärst.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 21. Januar 2009 11:51

so isses


anonym
beantwortet von teddybaer144 am 21. Januar 2009 11:33
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wenn du den wagen zum tüv bringst, kostet es keine strafe - der tüv darf das nicht (das strafen)!

ansonsten: wenn dich die polizei erwischt, ab dem ersten tag - überziehen ist garnicht mehr erlaubt! kommt allerdings auch drauf an, wie der polizist drauf ist, und wie lange du überzogen hast!


Floppy41
beantwortet von Floppy41 am 21. Januar 2009 11:37
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>TÜV abgelaufen Pauschal : Wo kein Kläger da kein Richter. Konkreter : Wenn Du ein Kraftfahrzeug ohne gültige HU im öffentlichen Verkehrsraum bewegst und während einer Kontrolle auffällst gibt es wahrscheinlich zunächst eine Verwarnung, wenn der Prüftermin nur um wenige Tage überschritten wurde. Evt. auch mit der Auflage, die Prüfbescheinigung innerhalb einer bestimmten Frist vorzulegen. Bei erheblicher Überschreitung des Prüftermins liegt wohl eine Ordnungswidrigkeit, jedoch keine Straftat vor. Falls Du hingegen ein offensichtlich nicht mehr für den Straßenverkehr geeignetes Fahrzeug mit erheblichen Sicherheitsmängeln führst, so kann man daraus durchaus auch einen Straftatbestand herleiten...Gefährdung im Straßenverkehr o.ä. ... kann die aber auch trotz HU passieren. Dann ist da noch die andere Seite : Lies mal Deinen Versicherungsvertrag durch, vor allem die Punkte bzgl. des Erlöschens des Versicherungsschutzes. Last but not least : Der Schadenfall, also Unfall, im schlimmsten Fall mit Personenschaden, herbeigeführt durch das Führen eines KFZ ohne gültige HU, ... Klar, die amtliche Prüfplakette ist kein Freifahrschein und gibt eigentlich nur den Zustand zum Prüftermin wieder, jedoch kann´s wohl kaum an den achtzig Teuro inkl. AU scheitern, oder ? Und wenn das KFZ geprüft wurde, jedoch keine Plakette erteilt wurde, so bleiben Dir m.W. immer noch sechs Wochen bis zur nächsten Vorführung.


anonym
beantwortet von tacitus2705 am 21. Januar 2009 11:44
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Also wir Österreicher lassen da Toleranz walten ;-) Toleranzfristen: Die Begutachtung hat im Zeitraum von einem Monat vor, im Zulassungsmonat und bis vier Kalendermonate nach dem Monat der Erstzulassung zu erfolgen (Begutachtungszeitraum: 6 Monate). Der Überprüfungstermin für die Pickerlüberprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung (auch wenn diese im Ausland erfolgte)

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 21. Januar 2009 11:54

dafür mag ich die Österreicher; Toleranzfristen gefällt mir gut; DH für Austria

Kommentar von tacitus2705 am 21. Januar 2009 12:09

Einfach Asylantrag ausfüllen, wie gesagt wir sind sehr tol(l)erant ;-)


anonym
beantwortet von newcomer am 21. Januar 2009 11:33
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ab 4 Wochen. Aber schlimmer ist, dass dich deine Haftpflicht zum Regress heranzieht, wenn etwas passiert!!!!!!!!!!!


Floppy41
beantwortet von Floppy41 am 21. Januar 2009 11:33
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2 Monate darf man drüber sein - straffrei -

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Januar 2009 11:33

Seid wann das?

Kommentar von A18af50a0494ca42cfb74f31b5d11517smallFloppy41 am 21. Januar 2009 11:35

das war schon immer so - wenn du angehalten wirst und bist nicht mehr als 2 Monate drüber bekommst du keine Strafe - nur ne Verwarnung -kam vor kurzem im TV

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Januar 2009 11:37

Kostet 15 €. ist das keine Strafe?

Kommentar von teddybaer144 am 21. Januar 2009 11:34

überziehen ist garnicht mehr erlaubt - wird allenfalls "toleriert", wenns im rahmen ist!

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 21. Januar 2009 11:34

Nein. Ab dem ersten Tag kann es schon eine gebührenpflichtige Verwarnung geben.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 21. Januar 2009 11:36
Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 21. Januar 2009 11:37

Du musst aber ne Terminvereinbarung mit dem TÜV vorlegen. Sonst bekommste Bußgeld und Punkte


djrubin
beantwortet von djrubin am 21. Januar 2009 11:33
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ich sag mal wenn du jetzt zum Tüv gehst (lieber zu spät als nie)kannst ja sagen bist die ganze zeit nicht gefahren außer zum TÜV und lass dich nicht von der Polizei erwischen den das wird Teuer.


JoScho
beantwortet von JoScho am 21. Januar 2009 11:34
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wenn´s von einem Polz oder Ordnungsamt gesehen wird kanns teuer werden ab sofort. bei 1-2 wochen dürfte das kein Problem sein, Auf dem Tüv-Bericht bei Mängeln steht ja auch wie lange man zum Nachbessern Zeit hat.


bafti14
beantwortet von bafti14 am 21. Januar 2009 11:36
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Den TÜV interessiert das nicht es sei den du bist über ein Jahr drüber dann verlangen sie ein Vollgutachten.Die Polizei kann aber dein Fahrzug stilllegen,also gleich einen Termin machen,ist unter Umständen Billiger.


attaatta
beantwortet von attaatta am 21. Januar 2009 11:37
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wenn du zum tüv fährst bekommst du nur noch 2 Jahre abzüglich der überzogenen Monate ne neue plakette . Strafe ,wenn du polizeilich gefasst wirst ,meist erst nach 2 Monaten überzug,das liegt aber im "Amtsermessen" des Polizisten. Bei hübschen Frauen wird öfter mal ein Auge zugedrückt


anonym
beantwortet von Plumbum am 21. Januar 2009 11:37
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Die Versicherung reagiert aber sehr verschnupft, wenn man mit einem Auto ohne Tüv einen Unfall verursacht. Sie verabschieden sich dann von dir am Ende des Jahres. Eine neue Versicherung lehnt dann ab dich zu versichern. Oder sie fordern eine hohe Selbstbeteiligung. Im Bekanntenkreis erlebt. Jemand hat innerhalb von 10 Jahren 4 mal den TÜV überzogen und ist jeweils erwischt worden. Pech: Wenn man die Polizeistation vor der Haustür hat. Die Frau hat jetzt das Auto angemeldet. Er darf aber nur als Beifahrer mitfahren. Nur mit der Vorrausetzung hat sie einen Versicherungsvertrag bekommen. Im übrigen du sparst dadurch keinen Tag zusätzlich. Die neue Laufzeit des TÜV beginnt genau in den Monat.


blauangel04
beantwortet von blauangel04 am 21. Januar 2009 11:39
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Gehe auf Google Tüv-Kosten. Da steht alles drin und was es kostet wenn du überziehst


maiki01
beantwortet von maiki01 am 21. Januar 2009 11:41
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Eine Strafe gibt es erst, wenn die Polizei dich erwischt. Es ist aber seit längerem im Gespräch, das der Tüv bei Überziehung direkt eine Strafe kassieren soll. Denn dort werden alle erwischt


anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 21. Januar 2009 11:57
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also man kann schon bis 2 monate überziehen, bevor man grossen ärger mit der polizei bekommt, danach kann es von geldbusen bis zu punkten in flensburg führen. der tüv ist nur dazu da, das auto zu prüfen und eine neue plakette, ab datum der ungültigkeit der alten, auszustellen oder auch nicht. man bedenke, das es eventuell mängel zu beseitigen gilt, dieses kann die zeit bis zur neuen plakette, erheblich verzögern, inbesondere wenn man gerade kein geld hat für eine werkstatt oder neue teile zu kaufen. noch eine gefahr ist die versicherung, sie kann sich bei einem unfall weigern zu zahlen, da das fahrzeug zu diesem zeitpunt nicht als verkehrs sicher eingestufft werden kann.


anonym
beantwortet von madosch am 21. Januar 2009 15:07
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Unglaublich, was manche Leute hier für Halbwahrheiten schreiben. Bitte antwortet doch nur, wenn ihr es wirklich wisst.

Ich hatte den TÜV vergessen, nur das Ordnungsamt hat quasi im Vorbeifahren die Plakette gesehen und ich musste zahlen. Sogar, wenn man von der Polizei geblitzt wird, hat das normalerweise keine Konsequenzen.

Hier die aktuellen Strafen: 2-4 Monate 25€ Verwarnung 4-8 Monate 40€ Bußgeld + 1 Punkt 8- Monate 75€ Bußgeld + 2 Punkte


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