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TÜV Nov 09

gefragt von tollliii am 05.11.2009 um 9:25 Uhr

wann ist mein TÜV fällig wenn auf den alten papieren steht Nov 09 nächste HU. Heißt das dann das ich noch november fahren kann und dann im Dez zum TÜV muss oder heißt das das ich jetzt schon den tüv machen mus bin mir nicht sicher. danke für Antworten im Voraus


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anonym
beantwortet von gibtsdochnich am 5. November 2009 09:26
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november zum tüv, hast aber 2 monate zeit hinzurennen

Kommentar von Lupo43 am 5. November 2009 09:27

Kriest dann aber nur bis Nov 20011 die Plakette...

Kommentar von Aa9ce7bb33145261b911dee5aef49174smallOliee8 am 5. November 2009 09:27

darfst nur noch einen monat überziehen !!!

Kommentar von B4b832d257e85bfd2d940b7f036be6f8smallDonRamon am 5. November 2009 09:29

Straflos darfst du gar nicht überziehen. Theoretisch kannst du am 1.12. ein Ticket bekommen. Punkte gibts allerdings erst nach nem halben Jahr oder so.

Kommentar von rosenstrauss am 5. November 2009 09:43

stimmt nicht, war mal so, ist es aber nicht mehr


anonym
beantwortet von Lupo43 am 5. November 2009 09:26
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Du musst im Novemder zur HU.


Sascher
beantwortet von Sascher am 5. November 2009 09:26
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Du musst irgendwann im November hin.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 5. November 2009 09:26
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Am 1.12.09 zum TÜV!


Oliee8
beantwortet von Oliee8 am 5. November 2009 09:27
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darfst nur noch einen monat überziehen !!!


Kommentar von B4b832d257e85bfd2d940b7f036be6f8smallDonRamon am 5. November 2009 09:29

Nee, darfst du nicht! Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung: Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

Kommentar von 8f3bc2a84dfc31185170b35ba59e72dfsmallLeonidas74 am 5. November 2009 09:30

nur wenn du dein TÜV nicht bekommst,dann hast du 1 Monat Zeit um die Mängel zu beheben

Kommentar von rosenstrauss am 5. November 2009 09:44

don ramon hat recht!!


anonym
beantwortet von jitta am 5. November 2009 09:27
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im november.gehste im dezember geht die plakette auch nur bis november


Leonidas74
beantwortet von Leonidas74 am 5. November 2009 09:29
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Spätestens 30.11.2009


anonym
beantwortet von Flodom27 am 5. November 2009 09:29
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du musst das bis zum 30.11. erledigt haben. Ab dem 1.12. darfst du so nicht mehr fahren!


anonym
beantwortet von Engelchen1982 am 5. November 2009 09:29
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Du hast den kompletten November noch Tüv und du solltest dann spätestens am 01.12. neuen Tüv machen... Plakette geht aber dann wieder bis 11/2011...


anonym
beantwortet von leobazi am 5. November 2009 09:30
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Wenn auf der Plakette 11/09 steht, dann müsstes Du im November tüven, überziehen kann teuer sein.


anonym
beantwortet von tollliii am 5. November 2009 09:34
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ein problem ist ihr habt alle unterschiedliche sachen gesagt ich möchte einfach kein risiko eingehen hab erst seit nem halben jahr mein führerschein und bin halt in der probezeit! wer weiß sicher bescheid?? danke


anonym
beantwortet von rosenstrauss am 5. November 2009 09:38
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der tüv ist im november abgelaufen, nun hast du noch zwei monate karenz, dann wirds gegührenpflichtig (15 euro vüv und 15 euro asu, wenn es dort genauso aussieht).


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