wann ist mein TÜV fällig wenn auf den alten papieren steht Nov 09 nächste HU. Heißt das dann das ich noch november fahren kann und dann im Dez zum TÜV muss oder heißt das das ich jetzt schon den tüv machen mus bin mir nicht sicher. danke für Antworten im Voraus
TÜV Nov 09
Antworten (12)
-
0Antwort von
rosenstraussrosenstrauss
der tüv ist im november abgelaufen, nun hast du noch zwei monate karenz, dann wirds gegührenpflichtig (15 euro vüv und 15 euro asu, wenn es dort genauso aussieht).
-
0Antwort von
tollliii ein problem ist ihr habt alle unterschiedliche sachen gesagt ich möchte einfach kein risiko eingehen hab erst seit nem halben jahr mein führerschein und bin halt in der probezeit! wer weiß sicher bescheid?? danke
-
0Antwort von
leobazileobazi
Wenn auf der Plakette 11/09 steht, dann müsstes Du im November tüven, überziehen kann teuer sein.
-
-
0Antwort von
Engelchen1982Engelchen1982
Du hast den kompletten November noch Tüv und du solltest dann spätestens am 01.12. neuen Tüv machen... Plakette geht aber dann wieder bis 11/2011...
-
0Antwort von
Flodom27Flodom27
du musst das bis zum 30.11. erledigt haben. Ab dem 1.12. darfst du so nicht mehr fahren!
-
-
0Antwort von
Oliee8Oliee8
darfst nur noch einen monat überziehen !!!
Kommentar von
Leonidas74Leonidas74 nur wenn du dein TÜV nicht bekommst,dann hast du 1 Monat Zeit um die Mängel zu beheben
Kommentar von
rosenstraussrosenstrauss don ramon hat recht!!
-
0Antwort von
gibtsdochnichgibtsdochnich
november zum tüv, hast aber 2 monate zeit hinzurennen
Kommentar von
Lupo43Lupo43 Kriest dann aber nur bis Nov 20011 die Plakette...
Kommentar von
Oliee8Oliee8 darfst nur noch einen monat überziehen !!!
Kommentar von
DonRamonDonRamon Straflos darfst du gar nicht überziehen. Theoretisch kannst du am 1.12. ein Ticket bekommen. Punkte gibts allerdings erst nach nem halben Jahr oder so.
Kommentar von
rosenstraussrosenstrauss stimmt nicht, war mal so, ist es aber nicht mehr
Nee, darfst du nicht! Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung: Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR