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tüv frage !!!

gefragt von suesszahnsuesszahn am 30.09.2008 um 8:32 Uhr

habe ein kleines streitgespräch mit einem nachbarn...der hat ein fahrzeug auf seinem grundstück stehen...der wagen ist angemeldet und alles ist bezahlt (steuer, versicherung) der tüv ist aber 4 monate abgelaufen...muß dazu sagen das der wagen seit dem ersten tag wo der tüv abgelaufen ist nicht mehr bewegt worden ist...jetzt sagte ein anderer nachbar das er verpflichtet ist tüv draufmachen zu lassen...ich sage wenn er nicht am straßenverkehr teilnimmt ist das egal...ermeinte aber das das nicht stimmt weil der wagen angemeldet ist...wer weis da genauer bescheid ??? ich meine...der steht doch auf privat gelände und nimmt nicht am öffentlichem verkehr teil !!! allso kann es doch egal sein ob der tüv hat ??? oder ???

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auto x 23.197 tüv x 498

strick4a
beantwortet von strick4a am 30. September 2008 08:37
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Wenn es mir gefällt, stelle ich auf mein Grundstück 20 angemeldete Fahrzeuge ohne TÜV, das hat mit der StVO nichts zu tun.

lg,,,,strick

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 30. September 2008 08:38

das ist auch meine meinung...

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 30. September 2008 08:45

Eben.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 30. September 2008 08:34
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So sehe ich da auch. Wenn das Auto nicht am Straßenverkehr teilnimmt, braucht es auch keinen TÜV.


medic
beantwortet von medic am 30. September 2008 08:35
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richtig, solange er auf einem privat grundstück steht braucht er kein tüv, aber wie kommt er zur werkstatt bzw. zm tüv? er darf ja nicht mehr im öffentlichen verkehr teilnehmen.

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 30. September 2008 09:03

man kann ihn ja abschleppen...


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 30. September 2008 08:58
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Dieser Link sollte alle Fragen beantworten: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=41924


elsni
beantwortet von elsni am 30. September 2008 08:35
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Auf seinem Grundstück darf er sogar mit nicht für den Strassenverkehr zugelassenen Fahrzeugen bzw. nicht tüv-geprüften Fahrzeugen rumfahren. Wird auf großen Firmengeländen z.B. so gemacht. Solange der Wagen nicht am Strassenverkehr teilnimmt braucht er weder TÜV noch Versicherung noch Zulassung.


juezi
beantwortet von juezi am 30. September 2008 08:35
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richtig, der Wagen steht auf einem Privatgelände und gehört somit nicht dem Strassenverkehr an. Auf meinem Grundstück kann das Fahrzeug stehen, angemeldet oder nicht, TÜV abgenommen oder nicht. Wenn er am Strassenverkehr wieder teilnehmen will, muss er einen Termin beim TÜV vereinbaren und auf direktem Weg dorthin fahren.


wernilein
beantwortet von wernilein am 30. September 2008 08:35
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braucht er keinen tüv,fährt er ihn / es auf die strasse braucht er einen tüv


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 30. September 2008 08:35
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Es kostet Strafe und ab 8 Monaten sogar einen Punkt, wenn der TÜV abgelaufen ist, egal ob das Fahrzeug fährt oder nicht.

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 30. September 2008 08:40

aber doch nicht auf meinem privatgrundstück ???? da kann ich doch machen was ich will !!!

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 30. September 2008 08:45

Hm wenn die wollen können die dir auch da nen Strafzettel aufbrummen soweit ich weiß! Ein bekannter von mir arbeitet in einem Supermarkt, der Parkplatz von diesem Supermarkt ist ja bekanntlich auch Privatgelände. Dort laufen die Polizisten täglich ihre Runde und schreiben Strafzettel für alle Parkenden Autos mit abgelaufenem Tüv!

Kommentar von Simple_avatar10smalljuezi am 30. September 2008 08:50

der Parkplatz eines Supermarktes ist kein Privatgrundstück, sondern für jeden benutzbar und befahrbar, somit öffentlich

Kommentar von Saarland60 am 30. September 2008 08:53

Völliger Blödsinn.

Kommentar von Simple_avatar10smalljuezi am 30. September 2008 08:55

schau mal im Gesetz nach was öffentlicher Parkplatz ist, dann nimmst du das zurück

Kommentar von 0d20326e6155cae6bb2b510bfc2cc01esmallmedic am 30. September 2008 08:54

DH

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 30. September 2008 08:57

Achja? Dann lies dir das hier mal durch:

http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-42916.html

Kommentar von Saarland60 am 30. September 2008 08:58

Der Parkplatz eines Supermarktes ist sehr wohl Privatgelände, weil er im Regelfall zur Mietsache dazu gehört oder Eigentum des Betreibers ist, wenn auch - und damit hast du recht - öffentlich. Dennoch hat die Polizei dort nichts zu kontrollieren. Sie tut es wohl trotzdem, weil es keiner untersagt.


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