suesszahn am 30.09.2008 um 8:32 Uhr
habe ein kleines streitgespräch mit einem nachbarn...der hat ein fahrzeug auf seinem grundstück stehen...der wagen ist angemeldet und alles ist bezahlt (steuer, versicherung) der tüv ist aber 4 monate abgelaufen...muß dazu sagen das der wagen seit dem ersten tag wo der tüv abgelaufen ist nicht mehr bewegt worden ist...jetzt sagte ein anderer nachbar das er verpflichtet ist tüv draufmachen zu lassen...ich sage wenn er nicht am straßenverkehr teilnimmt ist das egal...ermeinte aber das das nicht stimmt weil der wagen angemeldet ist...wer weis da genauer bescheid ??? ich meine...der steht doch auf privat gelände und nimmt nicht am öffentlichem verkehr teil !!! allso kann es doch egal sein ob der tüv hat ??? oder ???

Wenn es mir gefällt, stelle ich auf mein Grundstück 20 angemeldete Fahrzeuge ohne TÜV, das hat mit der StVO nichts zu tun.
lg,,,,strick

So sehe ich da auch. Wenn das Auto nicht am Straßenverkehr teilnimmt, braucht es auch keinen TÜV.

richtig, solange er auf einem privat grundstück steht braucht er kein tüv, aber wie kommt er zur werkstatt bzw. zm tüv? er darf ja nicht mehr im öffentlichen verkehr teilnehmen.
suesszahn am 30. September 2008 09:03 man kann ihn ja abschleppen...

Dieser Link sollte alle Fragen beantworten: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=41924

Auf seinem Grundstück darf er sogar mit nicht für den Strassenverkehr zugelassenen Fahrzeugen bzw. nicht tüv-geprüften Fahrzeugen rumfahren. Wird auf großen Firmengeländen z.B. so gemacht. Solange der Wagen nicht am Strassenverkehr teilnimmt braucht er weder TÜV noch Versicherung noch Zulassung.
richtig, der Wagen steht auf einem Privatgelände und gehört somit nicht dem Strassenverkehr an. Auf meinem Grundstück kann das Fahrzeug stehen, angemeldet oder nicht, TÜV abgenommen oder nicht. Wenn er am Strassenverkehr wieder teilnehmen will, muss er einen Termin beim TÜV vereinbaren und auf direktem Weg dorthin fahren.

braucht er keinen tüv,fährt er ihn / es auf die strasse braucht er einen tüv

Es kostet Strafe und ab 8 Monaten sogar einen Punkt, wenn der TÜV abgelaufen ist, egal ob das Fahrzeug fährt oder nicht.
suesszahn am 30. September 2008 08:40 aber doch nicht auf meinem privatgrundstück ???? da kann ich doch machen was ich will !!!
Senselessways am 30. September 2008 08:45 Hm wenn die wollen können die dir auch da nen Strafzettel aufbrummen soweit ich weiß! Ein bekannter von mir arbeitet in einem Supermarkt, der Parkplatz von diesem Supermarkt ist ja bekanntlich auch Privatgelände. Dort laufen die Polizisten täglich ihre Runde und schreiben Strafzettel für alle Parkenden Autos mit abgelaufenem Tüv!
der Parkplatz eines Supermarktes ist kein Privatgrundstück, sondern für jeden benutzbar und befahrbar, somit öffentlich
Völliger Blödsinn.
schau mal im Gesetz nach was öffentlicher Parkplatz ist, dann nimmst du das zurück
medic am 30. September 2008 08:54 DH
Senselessways am 30. September 2008 08:57 Achja? Dann lies dir das hier mal durch:
Der Parkplatz eines Supermarktes ist sehr wohl Privatgelände, weil er im Regelfall zur Mietsache dazu gehört oder Eigentum des Betreibers ist, wenn auch - und damit hast du recht - öffentlich. Dennoch hat die Polizei dort nichts zu kontrollieren. Sie tut es wohl trotzdem, weil es keiner untersagt.
das ist auch meine meinung...
Eben.