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TÜV +ASU als kopie mitführen ?

gefragt von ComputermannComputermann am 29.01.2008 um 11:44 Uhr

Ich habe gehört das die ASU Bescheinigung und die TÜV Bescheinigung steht's mitzuführen ist. Ist es erlaubt nur eine Fotokopie mitzuführen ? denn wenn die Orginale weg sind muss man neuen TÜV und ASU machen.

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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 29. Januar 2008 13:01
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Sowohl der Beleg über eine Haupt-Untersuchung (z. B. beim TÜV) als auch die Abgas-Untersuchung (nicht ASU) ist nur eine Checkliste der Prüfpunkte und die Prüfung selbst eine Dienstleistung, für die du bezahlt hast. Das ist wie eine Kassen-Quittung aus dem Supermarkt. Warum solltest du die überhaupt mitführen? Und wenn du es tun willst, reicht eine Kopie allemal aus. Momentan wäre das allenfalls sinnvoll, da Änderungen (z. B. breitere Reifen) nicht mehr in den Fahrzeugschein 1 eingetragen werden. Man sollte sich mal davon lösen, dass irgendeine Prüforganisation [die drei deutschen TÜVs (Nord, Süd, Rheinland), DEKRA, GTÜ o. ä.] hoheitliche Funktionen haben; sie sind ausschließlich Dienstleister für Tätigkeiten, die du bezahlst.


Hoppelhasi
beantwortet von Hoppelhasi am 29. Januar 2008 12:09
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was willst Du eigentlich noch alles als Kopie im Auto mitführen, hättest es auch alles zu einer Frage zusammenfassen können;-)

die ASU Bescheinigung muss man mitführen, das ist richtig und auf Verlangen vorzeigen. Wenn Du alles mit Deinen KFZ Papieren zusammen aufbewahrst und die Kopien zu Hause ist das in Ordnung. Und TÜV Bericht mitführen ist mir neu ...die Plakette zeigt doch, dass das Auto TÜV hat ...Du bekommst doch sowieso keine TÜV Plakette, wenn große Mängel vorliegen ....

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 29. Januar 2008 13:27

Doch, seit einigen Jahren muss man ASU-Bescheinigung und TÜV-Bericht mitführen. Aber Kopien reichen.

Kommentar von Simple_avatar8smallHoppelhasi am 29. Januar 2008 15:56

also hier für alle Zweifler genau: nach § 29 Abs. 10 StVZO:

"Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren...."

Keine Mitführpflicht, Nachweis bei einer Kontrolle durch den Eintrag (Stempel) im Fahrzeugschein und die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.

§ 47a Abs. 4 StVZO: "Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren...."

Keine Mitführpflicht, Nachweis bei einer Kontrolle durch die Plakette auf dem vorderen Kennzeichen.

Aber: im Zweifelsfall sind auf Verlangen beide Bescheinigungen (nachträglich) den zur Kontrolle Berechtigten vorzulegen!


tuever
beantwortet von tuever am 29. Januar 2008 22:51
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ACHTUNG: es besteht keine Mitführpflicht.


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 29. Januar 2008 11:49
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Fotokope reicht.


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 30. Januar 2008 19:23
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Mitführen muss man das nicht - dafür gibt es ja die Plakette und den Eintrag im Fahrzeugschein.


collo
beantwortet von collo am 29. Januar 2008 12:11
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ich habe so etwas nicht im Auto !

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 29. Januar 2008 12:31

Ich schon, aber nur als Kopie. Und hab ich bisher auch noch nie gebraucht.


Frohnatur
beantwortet von Frohnatur am 29. Januar 2008 11:51
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Wenn Du beim TÜV und ASU warst und alles in Ordnung war, bekommst Du doch Plaketten auf Deine Autoschilder. Das sind Deine Bescheinigungen.

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 29. Januar 2008 11:59

eben nicht ich musste ASU +TÜV bericht Vorlegen ,diese erst belegen das die Siegel zu Recht angebracht wurden.

Kommentar von 04fd57a1ebd491be88a2843240f4f914smallFrohnatur am 29. Januar 2008 13:01

Dann habe ich was falsch gemacht, bisher ist noch nie nach einer Bescheinigung gefragt worden. Ich würde dann die Bescheinigungen kopieren und die Kopien zu Hause lassen. Mache ich jetzt auch, danke.


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