Computermann am 29.01.2008 um 11:44 Uhr
Ich habe gehört das die ASU Bescheinigung und die TÜV Bescheinigung steht's mitzuführen ist. Ist es erlaubt nur eine Fotokopie mitzuführen ? denn wenn die Orginale weg sind muss man neuen TÜV und ASU machen.

Sowohl der Beleg über eine Haupt-Untersuchung (z. B. beim TÜV) als auch die Abgas-Untersuchung (nicht ASU) ist nur eine Checkliste der Prüfpunkte und die Prüfung selbst eine Dienstleistung, für die du bezahlt hast. Das ist wie eine Kassen-Quittung aus dem Supermarkt. Warum solltest du die überhaupt mitführen? Und wenn du es tun willst, reicht eine Kopie allemal aus. Momentan wäre das allenfalls sinnvoll, da Änderungen (z. B. breitere Reifen) nicht mehr in den Fahrzeugschein 1 eingetragen werden. Man sollte sich mal davon lösen, dass irgendeine Prüforganisation [die drei deutschen TÜVs (Nord, Süd, Rheinland), DEKRA, GTÜ o. ä.] hoheitliche Funktionen haben; sie sind ausschließlich Dienstleister für Tätigkeiten, die du bezahlst.
was willst Du eigentlich noch alles als Kopie im Auto mitführen, hättest es auch alles zu einer Frage zusammenfassen können;-)
die ASU Bescheinigung muss man mitführen, das ist richtig und auf Verlangen vorzeigen. Wenn Du alles mit Deinen KFZ Papieren zusammen aufbewahrst und die Kopien zu Hause ist das in Ordnung. Und TÜV Bericht mitführen ist mir neu ...die Plakette zeigt doch, dass das Auto TÜV hat ...Du bekommst doch sowieso keine TÜV Plakette, wenn große Mängel vorliegen ....
░critter░ am 29. Januar 2008 13:27 Doch, seit einigen Jahren muss man ASU-Bescheinigung und TÜV-Bericht mitführen. Aber Kopien reichen.
also hier für alle Zweifler genau: nach § 29 Abs. 10 StVZO:
"Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren...."
Keine Mitführpflicht, Nachweis bei einer Kontrolle durch den Eintrag (Stempel) im Fahrzeugschein und die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.
§ 47a Abs. 4 StVZO: "Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren...."
Keine Mitführpflicht, Nachweis bei einer Kontrolle durch die Plakette auf dem vorderen Kennzeichen.
Aber: im Zweifelsfall sind auf Verlangen beide Bescheinigungen (nachträglich) den zur Kontrolle Berechtigten vorzulegen!

Wenn Du beim TÜV und ASU warst und alles in Ordnung war, bekommst Du doch Plaketten auf Deine Autoschilder. Das sind Deine Bescheinigungen.
Computermann am 29. Januar 2008 11:59 eben nicht ich musste ASU +TÜV bericht Vorlegen ,diese erst belegen das die Siegel zu Recht angebracht wurden.
Frohnatur am 29. Januar 2008 13:01 Dann habe ich was falsch gemacht, bisher ist noch nie nach einer Bescheinigung gefragt worden. Ich würde dann die Bescheinigungen kopieren und die Kopien zu Hause lassen. Mache ich jetzt auch, danke.

ich habe so etwas nicht im Auto !
Littletiger ♫ am 29. Januar 2008 12:31 Ich schon, aber nur als Kopie. Und hab ich bisher auch noch nie gebraucht.
Mitführen muss man das nicht - dafür gibt es ja die Plakette und den Eintrag im Fahrzeugschein.