Tüv 8 Monate abgelaufen, war beim Tüver, Auto durchgefallen, darf ich mein Auto trotzdem bewegen?
Hallo, Hab den TÜV Termin von meinem alten Auto etwas vergessen (8 Monate 😅). Hatte dann letztens nen Brief bekommen wo drin stand, dass mein Auto vom Ordnungsamt überprüft wurde und halt festgestellt wurde das der tüv abgelaufen war. Soll jetzt dafür insgesamt 88€ inkl. Gebühren bezahlen und nen Punkt in Flensburg bekommen. Das Ding ist aber, dass ich am 17.12.2015 mein Auto beim Tüv vorgestellt habe. Hat natürlich keine Plakette bekommen. Hatte dann ne Frist bis 17.01.2016 für die Nachuntersuchung. Kontrolliert hat das Ordnungsamt mein Auto am 14.01.2016. Dann war das Auto eigentlich noch 3 Tage in der Frist und somit durfte ich doch noch damit fahren oder? Ärgerlich ist es nur dass ich einen Tag später mein neues Auto abgeholt hab 🙈
6 Antworten
du darfst das auto genauso bewegen wie vorher auch,
nämlich garnicht.
8 monate ist eindeutig zuviel.
Zitat:
"Denn Behörden und Prüforganisationen zeigen sich kulant, solange die TÜV-Frist nicht mehr als zwei Monate überschritten ist. Erst danach muss man ernsthafte Konsequenzen fürchten."
So lange das Auto versichert und versteuert ist darf man es auf den Strassen bewegen mit dem TÜV ist das nur bei Unfällen wichtig wen da Sicherheitsmängel zum Unfall geführt haben und wen das Auto 10 Jahre drüber ist und es technisch OK ist , das kostet nur 60 Euro und 1 Punkt bei mehr als 8 Monaten drüber wen man erwischt wird und man darf damit auch fahren das wird nie begrenzt .
dürfen und können sind zweierlei
man kann auch 10 jahre ohne zulassung fahren, wenn man nicht erwischt wird.
du hast den bezug zur realität verloren.
wenn es erlaubt ist warum wird es denn bestraft?
die strafen sind sowieso viel zu milde, da gehört eine 0 hinten drann.
und ab 9 monate überzogen sollte der führerschein eingezogen werden.
wer entscheidet was technisch OK ist?
waaaas etwa der tüv? Hätte ich jetzt nicht erwartet...
Natürlich darf er das Auto noch bewegen.
ja zum tüv und zurück.
super kommentar...
ich glaube auch das wird nur tolleriert?
Die Gültigkeit der HU läuft im Fälligkeitsmonat ab . Egal wieviele Mängelberichte du vorlegst. Es zählt einzig und alleine die bestandene Prüfung zur Teilnahme am Strassenverkehr..
Du darfst dein Fahrzeug nicht mehr bewegen noch nichtmal zur Werkstatt wenn man das genau nimmt. Zahle deine Strafe und schaff die kiste zum Schrauber der das teil in Ordnung bringt und zur Vorführung fahren ?? Selbst da währe ich sehr vorsichtig besser ein Kurzzeitkennzeichen der Werkstatt verwenden. es gibt auch werkstattabnahmen da kommt der prüfer zur werkstatt. ist in deinem Fall vermutlich besser .. Joachim
Dir bleibt nichts anderes übrig als genau das denen beim Ordungsamt zu schreiben und auf Kulanz zu hoffen.
Belege, daß Du am 17.12.2015 beim TÜV warst und eine Frist bis zum 17.01.2016 hattest.
Behaupte, daß Du in der Zeit versucht hast die TÜV-Mängel zu beseitigen bzw. nach einem technischen Weg gesucht hast. Dann mußtest Du erkennen, daß das nicht mehr wirtschaftlich möglich war und hast deshalb eine neues Auto gekauft. Das alte wurde mit der Neunameldung stillgelegt (stimmt das ??).
Behaupte, daß Du das alte natürlich in der Zeit nicht benutzt hast (hoffentlich haben sie es nicht irgendwo gesehen).
Formal ändert das zwar nichts an der Sachlage, aber Du kannst auf Kulanz hoffen. Mache aber keine Angaben, die als Lüge direkt erkennbar sind.
der schuss kann ganz schön nach hinten los gehen.
stichwort falsch aussage.
88 euro, bezahlen und gut bissle lehrgeld, das risiko lohnt sich nicht.
Mit dem Prüfbericht zum Ordnungsamt mit allen Daten sofort dann können die dir gar nichts den Du warst ja beim TÜV . Die haben da scheinbar eine neue Methode zum abzocken gefunden .
achsoooo das ist ja cool.
d.h. Ich konnte mein auto 5 jahre nicht zum tüv fahren,
spurstange gebrochen, bremsscheiben weg,
dann fahr ich zum tüv und falle durch, soll zur nachprüfung.
aber hey, ich war ja da,
dann kann ich ja ruhig weiter fahren.
lang dir mal an den kopf und guck mal ob noch alles richtig sitzt.
Etwas vergessen? Wem willst du das denn Weismachen? Das ist für mich schon Vorsatz!
du verdrehst die tatsachen,
genaugenommen darfst du das auto sobald der tüv abgelaufen ist nicht mehr auf öffentlicher strasse bewegen.
nach 8 monaten schon garnicht.
du warst beim tüv und hast eine hauptuntersuchung durchführen lassen und eine frist bekommen.
jetzt kommt dein fehler.
die annhamr das du innerhalb der frist fahren darfst ist quatsch.
innerhalb dieser frist wird eine günstigere nachuntersuchen vorgenommen.
und nach ablauf der frist ist wieder eine hauptuntersuchung fällig.
eine erlaubniss das fahrzeug zu fahren enteht dadurch nicht!