Wir wollen einen Türdurchbruch machen, bzw. eine bestehende Durchreiche verbreitern um einen Durchgang zu bekommen. Was müssen wir beachten hinsichtlich tragender Wände?
Ihr werdet einen Sturz einziehen müssen, um die Kräfte in den verbliebenen Teil der Wand einzuleiten. Am besten einen Statiker fragen.

Baupläne anschauen und tragende Wände in Ruhe lassen, damit die Statik nicht gefährdet wird. Gilt nur bei Eigentum. In einer Mietwohnung darf man das überhaupt ncht.

einen Statiker beauftragen und das berechnen lassen. Wir hatten das gleiche Problem, mussten lediglich einen neuen Türsturz an der Stelle einmauern, wo die neue Tür hin sollte. Dann erst den Durchbruch komlett realsieren, d. h. nur in der Höhe vorerst die Mauersteine entfernen, wo der Sturz rein soll. Aber wie gesagt, lasst das unbedingt von einem Statiker berechnen, die Statiker haben alle eine spezielle Versicherung, sollte doch etwas passieren (was ich Euch nicht wünsche) zahlt diese. Viel Glück und frohes Schaffen
Ein Statiker kann es genau berechnen. Wenn ihr allerdings auf den Bauplan schaut, seht ihr ob es eine tragenden Wand ist. Dann muß ein Träger eingebaut werden.
Gartenfee1971 am 23. April 2008 13:56 Man sollte jedoch nicht einfach Pie mal Daumen einen Türsturz einbauen. Der Statiker sollte auf alle Fälle die Länge des Trägers berechnen, da die Kräfte auf die verbleibende Wand verteilt/geleitet werden müssen.
Das ist doch wohl klar.

Das ist doch alle Pillepalle was hier geschrieben wird.
Da hier ja wohl kaum von einem mehrere Meter breitem Durchgang die Rede ist sondern von einer 80 - 100 cm breiten Tür benötigt kein Mensch einen Statiker. Die handelsüblichen Fertigstürze hierfür sind statisch berechnet für normales Mauerwerk, auch tragender Wände.
Da inkognito wohl nicht in einem Hochhaus oder Glaspalast umbauen will sondern in einem normalen Haus,ist es somit völlig ausreichend, wie Gartenfee1971 schreibt, das Mauerwerk in Höhe des Rohbaumaßes der Tür auszustemmen (1 Steinschichthöhe), jede Seite 15 - 25 cm breiter als die spätere Türöffnung, den handelsüblichen Türsturz in der Stärke des Mauerwerks einzumauern und am nächsten Tag das darunter liegende Mauerwerk für die Türöffnung rauszubrechen.
Was soll ein Statiker hier rechnen? Einen bereits berechneten Türsturz nachrechnen? Ahnung müsste man haben wenn man Ratschläge gibt!
Barclay am 26. April 2008 22:35 Man sollte nicht immer alles selbst machen wollen,dafür gibt es die entsprechenen Handwerker die man zurate ziehen kann.
Wolfi0410 am 27. April 2008 00:03 Und die dafür zu recht bezahlt werden wollen.
Das war nicht die Frage. Die Frage lautete: Was ist zu beachten bei tragenden Wänden?
Ein Handwerker vom Fach macht auch nichts anderes. Der bestellt bestimmt keinen Statiker weil er weiss, dass die Fertigstürze statisch berechnet sind.

Hier sollte ein Statiker befragt werden. Nur nicht auf eigen Faust irgendwas rausbrechen.
In Nürnberg gab es früher die Todesstrafe für folgendes vergehen.
Wer Häuser versenkt wird mit dem Tode bestraft.
Es ging um die nachträgliche Unterkellerung von Häusern.