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Tür eingetreten, Zarge kaputt, wie gehts weiter

gefragt von Alexlaiho1980 am 02.01.2009 um 10:09 Uhr

Moin Leute, ich habe meinen Schlüssel von meiner Wohnungstür verloren und da ich betrunken war, hab ich die Tür kurzerhand eingetreten (sehr dumm)

Dabei ist die Zarge in mitleidenschaft gezogen worden, der Teil wo das Türschloss einfällt ist verbogen und die Zarge ist in dem bereich gesplittet (Sieh Bilder)

http://www.imgbox.de/?img=j438g131.jpg http://www.imgbox.de/?img=m42126c131.jpg

Wie kann ich nun die Zarge reparieren bzw. muß die ganze Zarge ausgetauscht werden oder nur ein teil?

Hoffe jemand kann mir weiterhelfen :) Gruß andreas

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Heimwerken x 2.324 Türzarge x 4

anonym
beantwortet von Saarland60 am 2. Januar 2009 10:12
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Mietwohnung? Nun, ich als Vermieter und Eigentümer dieser Tür würde mich stark bremsen müssen, um dich nicht wegen Sachbeschädigung anzuzeigen. Ansonsten würde ich die Zarge von einem Fachbetrieb auswechseln lassen und dir die Kosten in Rechnung stelen.

Kommentar von 41cc5a9b831bf929647543a029649b37smallLakota4 am 2. Januar 2009 10:13

DH

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 2. Januar 2009 10:14

DH

Kommentar von missy878 am 2. Januar 2009 10:30

DH

Kommentar von Bf3c7e76ca87c9cc50550bbc52638539smallEvilEnte am 2. Januar 2009 10:46

DH sogar ich als Mieter könnte das verstehen.


denecke
beantwortet von denecke am 2. Januar 2009 10:12
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Das wird auf jeden Fall eine neue Tür. Da is nix mehr zum reparieren. Die Kosten wirst du wohl auch übernehmen müssen, aber zeige den Schaden dennoch beim Vermieter an und gib dich reumütig.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. Januar 2009 10:13
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eine neue Wohnungstür incl Zarge ist fällig


maiki01
beantwortet von maiki01 am 2. Januar 2009 10:15
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da ist nix mehr mit Reparatur. Da Darfst Du eine neue bezahlen


iris66
beantwortet von iris66 am 2. Januar 2009 10:11
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ruf eine Tischlerfirma an, die richten dir den Schaden


Lena101
beantwortet von Lena101 am 2. Januar 2009 10:13
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Dein Vermieter wird wohl nicht so begeistert sein und eine provisorische Reparatur deinerseits nicht akzeptieren. Ich fürchte, du wirst das fachmännisch reparieren lassen und auch selbst bezahlen müssen.


Tanjaschatz
beantwortet von Tanjaschatz am 7. Januar 2009 21:19
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Unsere Tür ist mal von einem Betrunkenen einggetreten worden. Warten heute noch auf das geld,denn det Tischler mußte kommen-Tür und Zarge neu machen. Kosten=250Euro. Und wie zuvor schon erwähnt,Dein Vermieter wird sich stark zügeln müssen wegen einer Anzeige und stinksauer sein. Es gibt doch andere Möglichkeiten die Tür vernünftig zu öffnen. Die Kosten hast Du jetzt ja so oder so. Viel Glück und Gruß Tanja


Danny1975
beantwortet von Danny1975 am 2. Januar 2009 11:03
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Oh Mein Gott...selber schuld sag ich da nur...im Endeffekt denke ich wäre dir ein Schlüsseldienst Günstiger gekommen..aber ich sag immer wer Saufen kann muss auch für das Gerade stehen was er getan hat...Alkohol ist für mich persönlich KEINE entschuldigung!


anonym
beantwortet von Paraneua1 am 2. Januar 2009 10:41
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Jetzt wo du ja wieder einen klaren Kopf hast,solltest du darüber nachdenken wie du zum Selbstkostenpreis das Problem aus der Welt schaffst. Im Notfall frag einen Handwerklich begabten Bekannten nach Unterstützung.Tür und Zarge wechseln kann man wirklich in eigener Regie meistern.Und verschone deinen Vermieter mit diesem Malheur,der denkt wohlmöglich das beim nächsten mal die Sicherheit der anderen Hausbewohner gefährdet ist. Und Finger weg vom Alkohol,der scheint dir gar nicht gut zu bekommen.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 2. Januar 2009 10:26
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Das erfreut den Vermieter (weniger) und den Schreiner (mehr).


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 2. Januar 2009 10:22
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Da du für den Schaden verantwortlich bist,such dir einen Tischler und lass die Reparatur durchführen.
Vermutlich wird deine Privathaftpflicht den Schaden übernehmen.
Setz dich mit deinem Versicherungsvertreter umgehend in Verbindung.

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 2. Januar 2009 10:24

Privathaftpflicht bei Trunkenheit? Würde die Trunkenheit auf keinen Fall erwähnen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 2. Januar 2009 10:29

spielt doch eh keine Rolle! Eine eingetretene Tür ist immer als Absicht zu werten, egal ob man nüchtern oder besoffen war

Kommentar von Regenmacher am 2. Januar 2009 10:26

Lustige Antwort. Warum soll die Privathaftpflicht einen Schaden übernehmen, den der Versicherungsnehmer im besoffenen Kopf verursacht hat.

Wäre er nüchtern gewesen, hätte er wohl anders gehandelt.


Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 2. Januar 2009 10:14
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Ich denke , für angerichtete Schäden muß man gerade stehen. Als Vermieter würde ich in jedem Fall auf eine neue Tür und Zarge bestehen.Du kannst versuchen , deine Privathaftpflicht damit einzubeziehen.

Kommentar von 2c7724080c3cc46d02ad562195d06f17smallLuzi4 am 2. Januar 2009 10:16

Mit welchem Argument?

Kommentar von Alexlaiho1980 am 2. Januar 2009 10:16

Das ich den Schaden übernehme ist ja wohl klar! Danke für die Antworten, werd mich dann mal mit meinen Vermieter in Verbindung setzen

Weiß jemand wieviel das ca. kosten wird?

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 2. Januar 2009 10:32

Je nach Stabilität der Eingangstür (gleichwertiger Ersatz!) 500 - 1000 Euronen!


marieclaires
beantwortet von marieclaires am 2. Januar 2009 10:11
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ich glaube da hilft nur ne neue zarge?! ist ja irre viel gewalt dran verloren gegangen!


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 2. Januar 2009 10:11
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da gibt es nichts zu reparieren


Luzi4
beantwortet von Luzi4 am 2. Januar 2009 10:10
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Tscha, da wird's ne neue Zarge brauchen.


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