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Trunkenheit am Steuer in der Probezeit

gefragt von Dako4896 am 21.06.2009 um 23:54 Uhr

Hi, ich habe mein Führerschein durch Trunkenheit am Steuer verloren (1,59 Promille) und war zu dem noch in der Probezeit. In den Gerichtsbriefen stand aber 1,60 Promille. Ich habe gelesen das man ab 1,60 Promille eine MPU machen muss, leider wurde ich schon ein mal mit 0,8 Promille mit dem Moped erwischt worauf ich einen Monat Führerscheinsperre und 250 € Strafe bekommen habe. Eswäre schön wenn ich nur Antworten statt Moralpredigten bekommen würde, denn ich habe aus der Sache gelernt und seit dem keinen Tropfen Alkohol angefasst, was ich auch in meiner Zukunft nicht mehr vor habe. Meine Frage ist nur ob jetzt die 1,59- oder 1,60 Promille zählen? Ich habe 10 Monate Fahrverbot und 100 Arbeitsstunden bekommen, jetzt möchte ich nur wissen ob ich eine MPU machen muss, auf die 2 Jahre Probezeiterweiterung habe ich mich schon eingestellt.

LG: Dako


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Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 21. Juni 2009 23:59
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Die MPU wirst du so oder so machen müssen.

Ich wünsche dir wirklich, dass du daraus lernst. Nicht nur für kurze Zeit. "Wer fährt trinkt nicht, wer trinkt fährt nicht!"

Und das ganz ohne Moralpredigt.


Weltraumhippe
beantwortet von Weltraumhippe am 21. Juni 2009 23:57
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wie dumm muß man sein! beschwer Dich nicht! 1,59 wird aufgerundet auf 1,6 und ich denke Du mußt zur MPU. Insbesondere, wenn Du schon einmal (wenn auch mit der Mofa) erwischt wurdest!

Kommentar von Simple_avatar4smallAlina20 am 22. Juni 2009 00:00

hat sich doch gar nicht beschwerd, er möchte einen Ratschlag- Ratgeber-Community! Das man sowas einfach nicht trennen kann


anonym
beantwortet von NougartPudding am 21. Juni 2009 23:57
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Hey wilkommen im club, bei mir waren es 1,58 promile und keine probezeit aber leider mit verkehrsunfall und 2 totalschäden.... habm haufen geld zu bezahlen so wies ausschaut... man könnte sich mal treffen ein bierchen trinken? lol... hast du eigendlich einen unfall gebaut oder wurdest du nur kontrolliert? Normalerweiße ab 1,6 ist mpu dabei aber es gibt auch fälle wo die das schon vorher machen und da du schonmal erwischt worden bist... hm aber ich denke weil du noch probezeit hast musst du mpu machen

Kommentar von Dako4896 am 22. Juni 2009 00:01

Ne es ist nichts passiert, um genau zu sein hab ich mich in mein Auto gesetzt es angemacht, wegen Heizung und in meinem Wahn ständig gehupt, dann kamen die Bullen. Is ganzschön dumm gelaufen. :(

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 22. Juni 2009 00:08

Normalerweise kann man dir aber wegen Alkohol nur etwas wollen, wenn du auch wirklich gefahren bist. Und das muss man dir nachweisen. Bist du sicher, dass du wirklich keinen Meter gefahren bist?

Kommentar von Dako4896 am 22. Juni 2009 00:13

Ja! Aber die sagten das der Moterblock warm ist und ich ja keinen Gegenbeweiß liefen kann.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 22. Juni 2009 00:02
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Hast du denn noch nichts Schriftliches bekommen? Dann warte doch mal das Schreiben ab; da wird es mit Sicherheit drinne stehen. Und haben die Beamten denn auch nix gesagt oder war es ein Blitz-Automat? Neee, im Ernst: solange du nichts Schriftliches hast, würd ich einfach mal vom Schlimmsten ausgehen; wenn es dann unerwartet besser kommt, kannst du dich umsomehr freuen. (Aber das Führerscheinentzug + MPU gerechtferitgt wäre, brauch ich nicht zu sagen, oder?!? Aber du scheinst ja wirklich draus gelernt zu haben!?!)


ChristlS
beantwortet von ChristlS am 22. Juni 2009 00:04
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Du wirst zur MPU müssen. Dabei ist es sehr wichtig, dass Du glaubhaft rüberbringst, dass Du seitdem keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken hast und auch in Zukunft nichts mehr trinken wirst. Wichtig ist auch, dass Du zu den Treffen der Anonymen Alkoholiker gehst, auch wenn Du keiner bist. Das wird Dir bei der MPU auch angerechnet.


Franticek
beantwortet von Franticek am 22. Juni 2009 00:04
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In diesem Fall ist es egal, ob es 1,59 oder 1,60 waren. Durch das vorangegangen Alkoholdelikt ist eine MPU zwingend vorgeschrieben, da gibt es auch keinen Ermessensspielraum. Sobald die Sperrfrist abläuft, kannst du 3 Monate vorher schon einen Führerschein beantragen. Dann wird man dir die MPU-Auflage mitteilen. (Wahrscheinlich mußt du vorher aber schon das spezielle Seminar für alkoholauffällige Fahranfänger mitmachen).
Die MPU - das ist ganz sicher kein Zuckerschlecken. Es hilft auch nichts, denen zu erzählen, dass du seither nichts mehr getrunken hast und auch nicht mehr trinken wirst. Wenn das so einfach wäre, dann würde das ganz einfach jeder sagen.
Der Psychologe muß davon überzeugt werden, dass sich dein Lebenswandel geändert hat. Er muss nicht nur wissen, DASS du nicht mehr unter Alkohol fahren willst sondern auch, wie das sichergestellt wird, dass das auch nicht mehr passiert. Vermeidungsstrategien usw sind gefragt. Ausserdem werden von dir wohl auch mindestens ein Jahr Abstinenznachweise gefordert, d.h. du solltest jetzt schon mal regelmäßig zum Arzt gehen und dir spezifische Leberwerte prüfen lassen.
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Gehe in ein MPU-Forum oder ins Forum bei Verkehrsportal.de, da kannst du Hilfe bekommen für die MPU. Stelle dich aber mal auf einen längeren Weg ein.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 22. Juni 2009 00:11

Ich habe gerade gelesen, dass du ja nur dich ins Auto gesetzt und gehupt hast, dass evtl der Motor und die Heizung an war, du aber nicht gefahren bist. In diesem Fall solltest du unbedingt einen erfahrenen Verkehrsanwalt nehmen. Eine Strafe wegen des Alkohols kann man dir nämlich nur dann geben, wenn du auch gefahren bist, und das muss man dir nachweisen. Dass das Anlassen des Motors wegen Heizung usw schon reicht, das ist schon lange nicht mehr so.
Bei diesem Alkohlolwert kann und wird die Führerscheinstelle aber ganz sicherlich eine MPU anordnen.


Praline
beantwortet von Praline am 21. Juni 2009 23:55
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Da knallts!


anonym
beantwortet von Timmey1712 am 21. Juni 2009 23:56
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alles gute


romeo27
beantwortet von romeo27 am 21. Juni 2009 23:56
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sehr schlecht - Lappen weg !!!


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 21. Juni 2009 23:57
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Moralpredigten wirst du bekommen, weil ein derartiges Verhalten schlicht gemeingefährlich ist. Laß das Saufen und mach die MPU. Hoffentlich lassen sie dich nicht mehr so schnell auf die Straße.

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 22. Juni 2009 00:00

Hat er doch schon geschrieben, dass er für 10 Monate den Führerschein weg hat.


anonym
beantwortet von creeper am 21. Juni 2009 23:57
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auch wenn es dir nicht passen wird was ich jetzt sagen werde: auch wenn du angeblich keinen alk mehr anfässt, beim ersten mal hast ja auch nicht draus gelernt. und mit alk auto(bzw. allgemein) fahren ist das letzte.


coffeefreund
beantwortet von coffeefreund am 22. Juni 2009 00:01
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da fällt einem nix mehr ein...

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 22. Juni 2009 00:05

Sehr hilfreiche Antwort.


anonym
beantwortet von AALFI am 22. Juni 2009 00:04
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Du hast nicht den Führerschein verloren sondern Dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Somit hast Du keine Fahrerlaubnis. Und ohne bestandene MPU wird Dir die Behörde auch keine neue Erlaubnis erteilen. Völlig egal ob 1,59 oder 1,6 alles über 0,0 ist halt automatisch ein ungeeigneter Verkehrsteilnehmer.


anonym
beantwortet von Dako4896 am 22. Juni 2009 00:10
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Ich habe auch mal gehört, dass das in jedem Bundesland unterschielich gehandhabt wird, ist das richtig?


bitmap
beantwortet von bitmap am 22. Juni 2009 01:00
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Kommentar von Dako4896 am 22. Juni 2009 01:00

Danke!


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