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Trotz Werbungskosten (2.500,- €) wurde nur der Pauschbetrag (920,- €) berücksichtigt

gefragt von mimi1234 am 21.04.2009 um 19:45 Uhr

Habe heute den Steuerbescheid erhalten.

Obwohl ich Werbungskosten i.H.v. 2.500,- € und Vorsorgeaufwendungen i.H.v. 2.200,- € angegeben habe, wurde im Bescheid nur der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920,- € berücksichtigt.

Wie kann das sein? Woran kann das liegen?

Habe ein paar Monate Krankengeld bezogen. Kann das hiermit zusammen hängen?

Oder liegt es etwa daran, dass ich im vergangenen Jahr keine Steuererklärung abgegeben habe?

Somit kommen wir zur nächsten Frage:

Habe mit Erstaunen gelesen, dass andere 3 Jahre später noch geschätzt wurden und dass man dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben...

Was mach ich denn jetzt? Kann ich die noch nachholen?

Was kann/muss ich tun? Muss ich bestimmte Fristen/Formen wahren?

Vorab schon mal vielen Danke für eure Hilfe!!!


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BEAFEE
beantwortet von BEAFEE am 21. April 2009 19:51
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Wenn Du die tätsächlichen Werbungkosten und VA nachweisen kannst, ist dieser Steuerbescheid nicht korrekt. Mit Krankengeld und nicht abgegebener Erklärung im letzten Jahr kann das nicht zusammen hängen.Finanzbeamte sind auch nur Menschen - un d auch die können sich mal irren. Lege bitte sofort schriftlich einen Wider spruch ein.


anonym
beantwortet von Rolfe am 21. April 2009 21:49
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Wenn das FA die Ablehung über 920 EUR nicht begründet hat, solltest du unbedingt Widerspruch einlegen. Leider sind fast 50 % aller Einkommensbescheide falsch - die meisten zuungunsten des Steuerzahlers. Das ist ein Skandal, dem man nur durch Wahrung aller möglichen Rechtsmittel begegnen kann.


anonym
beantwortet von Muehlengeist am 22. April 2009 08:44
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Also 1. Widerspruch 2. Alle Werbungskosten sind zu belegen - kaum ein FA erkennt noch Berufsbekleidung oder Reinigungskosten ohne Belege an. Wie setzen sich denn deine Werbungskosten zusammen) Ich vermute mal ein erheblicher Teil Fahrtkosten. - Wenn du viel beruflich unterwegs warst hilft immer eine Bestätigung des Arbeitgebers über dienstlich geleistete Fahrten (Formlos: z. B. HerrX war im Zeitraum vom.... bis.... zu einer Weiterbildung/Dienstreise/ in...) Die Fahrten dazu wurden mit eigenem PKW ZURÜCKGELEGT:


BEAFEE
beantwortet von BEAFEE am 21. April 2009 19:51
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Würde Dir gern helfen, vielleicht kannst Du mir den Bescheid mal mailen??


anonym
beantwortet von anneroseX am 21. April 2009 20:00
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Wo hast du denn deinen Werbungskosten angegeben wenn nicht in der Steuererklärung? Verstehe ich nicht.

Kläre deine Fragen am besten bei dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt. Er wird dir den Steuerbescheid erläutern können.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, mußt du einen formlosen schriftlichen Widerspruch beim Finanzamt einlegen. Welche Fristen du dafür einhalten mußt, steht in dem Steuerbescheid - ich glaube, es sind 4 Wochen ab Zustellung des Bescheides.


anonym
beantwortet von mimi1234 am 21. April 2009 20:16
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Sorry, hab mich vertan!

Die Vorsorgeaufwendungen wurden berücksichtigt!

Nur die kompletten Werbungskosten wurden einfach außer acht gelassen!

In den Erläuterungen auf der Rückseite steht nur die Info "Anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden."

Ein Begründung wäre toll gewesen...

Kommentar von D3ee29bc73a0f82f1d1442ddc08e2f2csmallBEAFEE am 21. April 2009 20:40

Sofort Widerspruch einlegen!! Hatte das auch mal, daß einiges nicht berücksichtigt wurde. Nach meinem Einspruch kam genau das von mir Errechnete raus. Also nichts einfach so schlucken !!

Kommentar von Drachentoeter am 27. April 2009 08:44

Das mag bei dir so gewesen sein, aber hier geht es um eine ganz anderen Sachverhalt, das Resultat, des verhalten des Finanzamts in diesem Fall, ist eine höhere Rückerstattung.

Kommentar von Drachentoeter am 27. April 2009 08:49

Die Begründung hast du doch bekommen, das Finanzamt hat den höheren Pauschalbetrag bei seiner Berechnung angesetzt, du hattest weniger Werbungskosten angegeben als du schon über den Pauschalbetrag ohne Einzellnachweis angeben kannst. Du stehst dich also besser mit dem Pauschalbetrag.


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