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Trotz Verbotsschild Reklame im Briefkasten. Kann man sich rechtlich dagegen wehren?

gefragt von barbarela am 02.09.2007 um 17:21 Uhr

Ich habe immer wieder lästige Reklame und Postwurfsendungen im Briefkasten, die sowieso alle ungelesen im Müll landen. Obwohl ein Schild auf dem Briefkasten angebracht ist, dass wir das ausdrücklich nicht wünschen, hört das nicht auf. Wie und wo kann man sich dagegen wehren?


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 2. September 2007 17:44
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Sorry, keine Antwort, nur eine Anmerkung: Mich ärgert auch, dass die Austeiler, wenn auf allen Briefkästen "keine Werbung" klebt, dann komplette Zeitungs- und Anzeigen-Packen einfach auf der Treppe ablegen. Dann fühlt sich erst recht niemand zuständig, den Müll zu entsorgen.


anonym
beantwortet von Boogie am 2. September 2007 17:22
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Das geht mir auch immer so, echt nervig! Man kann z.B. mal bei der Wochenzeitung (in der ja auch immer sehr viel Werbungs-Müll drin ist) anrufen und sich beschweren.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 2. September 2007 17:23
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Verklage den Absender der Briefe und Postwurfsendungen und die Personen, die diese Sachen in den Briefkasten sofort mit.


elkera
beantwortet von elkera am 2. September 2007 17:35
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Weil meine Tochter Zeitungen ausgetragen hat, weiß ich das Reklame nicht gleich Reklame ist. So sind z.B. die kostenlosen Werbezeitungen keine Reklame. Wenn ein Aufkleber am Briefkasten mit "keine Reklame" ist, muß trotzdem eine Zeitung zugestellt werden. Nur wenn der Aufkleber mit "Bitte keine Reklame und keine kostenlose Zeitungen" am Briefkasten ist, dann darf keine Werbung und auch keine kostenlose Werbezeitung eingeworfen werden. Deswegen hatte jetzt auch Ikea die Aktion mit den Aufklebern, damit alle die einen Katalog wollten, auch einen bekamen.

.

Zudem fällt mir immer wieder auf, das viele Ausländer die Reklame verteilen, und da die kein Deutsch können, werfen die grundsätzlich erst mal in jedem Briefkasten ihre Reklame rein.

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Gegen die Reklame kann man sich nur wehren, wenn man sich konsequent beim Absender beschwert. Das hilft in den meisten Fällen. Auch bei den kostenlosen Zeitungen kann man sich eintragen lassen, das man diese nicht möchte. Dann bekommt der Zusteller ein extra Zettel mit den Vermerken, wo keine Zeitung eingeworfen werden darf. Wenn gar nichts hilft, würde ich mich mal an die Verbraucherzentrale oder auch an die örtliche Presse wenden. Ein Bericht in der Zeitung wirkt oft.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 2. September 2007 17:58
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Die Werbung wird meistens von Kindern, Jugendlichen oder anderen Billigkräften verteilt. Denen ist es scheinbar egal, was auf dem Briefkasten steht.

In unserer Firma bin ich für den Prospektversand zuständig und habe mich daher des Öfteren mit diesen Beschwerden herum zu ärgern.

Abhilfe bringt nur eines: Du wendest Dich an die Firma, von denen die Werbung ist. Z.B. Aldi und Du wendest Dich an Aldi, bei Lidl an Lidl usw. Den Unternehmen ist es bekannt, wer im Umkreis verteilt und eine entsprechende Mitteilung wird an das Unternehmen weitergeleitet. Ich kann hier nur von meiner Vorgehensweise berichten. Zunächst notiere ich mir Namen und Anschrift der Person, die die Werbung erhält. Dieser Person teile ich mit, dass ich mich sofort darum kümmern werde und man mich im Wiederholungsfalle sofort benachrichtigen solle. Danach wende ich mich an das entsprechende Verteilunternehmen und informiere über den Sachverhalt und bitte um Abhilfe. In der Regel funktioniert das. Sollte es einmal nicht klappen, frage ich nach, ob mein Chef persönlich anrufen solle oder ob das nun geklärt werden könne.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. September 2007 18:03
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Zivilrechtlich kann man die entsprechenden Unternehmen auf Unterlassung verklagen.

Strafrechtlich ist dieses Verhalten als Hausfriedensbruch zu werten. Es bedarf eines Strafantrages, Frist drei Monate.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. September 2007 19:20
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als probates Mittel, bevor ich klage usw. hat sich das Bündeln dieser Reklame und UNFREI an das entsprechende Verteilerteam zusenden bewährt..ich habe seitdem echt Ruhe und auch einen Aufkleber...


KubaLibre
beantwortet von KubaLibre am 2. September 2007 19:33
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Mir tun nur die armen Briefträgerinnen und Briefträger leid, die diesen Mist jeden Tag in riesen Mengen zusätzlich verteilen müssen. Ich konnte mal beobachten, das unsere Briefträgerin kein einzigen Brief hatte, aber 12 IKEA Kataloge!
Viel schlimmer sind aber noch die "Ich-kauf-dein-Auto" Werbung in laminierten Visitenkartenformat, die zumindest bei mir, einmal wöchentlich an meinem Türfenster am Auto klebt!!!


anonym
beantwortet von Kaldex am 2. September 2007 22:09
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Ich habe 11 Jahre bei einer Prospektverteilungsfirma als Kontrolletti gearbeitet. Daher widerspreche ich hier elkera, die behauptete, Werbezeitungen seien keine Reklame. Natürlich sind sie das! Und wer sie nicht erhalten will, hat ein Recht darauf, daß sein einfacher Aufkleber "Werbung einwefen verboten" beachtet wird. Das Zuwiderhandeln wird schon seit 1983 als "Besitzstörung" behandelt und man kann vom Verteilerunternehmen Abhilfe verlangen. Es stimmt auch nicht, daß es den Kindern und Jugendlichen, die die Prospekte verteilen egal sei(n kann), was auf den Briefkästen steht. Jede/r wird/wurde eingewiesen, WIE verteilt wird. Auch "tote" Briefkästen dürfen nicht besteckt werden. Wenn jemand Verteilverbote nicht beachtet, dann werden ihm die Prospekte auch nicht reichen. Zahlenbeispiel: Es sind 780 Haushalte in nem Bezirk, davon 170 Werbeverweigerer, also bekommt der Verteiler nur 610 Stück zugeteilt. Im Übrigen: auch von einem nicht oder wenig Deutsch sprechenden ausländishen Prospektverteiler kann man verlangen, daß er die 5 oder 10 Worte lernt, die in unterschiedlichen Formulierungen an den Briefkästen stehn.


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