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trotz Knöllchen das land verlassen?

gefragt von Vildbass am 28.10.2009 um 10:41 Uhr

ein DÄNISCHER! staatsbürger hat eine zeit lang seinen hauptwohnsitz in Deutschland und macht in dieser zeit einige parkknöllchen wegen falschparken, und 1mal beblitzt.

was passiert wenn der jenige wieder nach dänemark zieht? und vielleicht nie wieder nach deutschland zurückkehrt.. in wieweit kann es nachverfolgt werden?

keine vermutungen!
bitte nur leute die es wirklich wissen!
danke :)

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recht x 35.125 verkehr x 1.864 verkehrsrecht x 332

anonym
beantwortet von Dudy1 am 28. Oktober 2009 10:44
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Da gibt es glaube ich schon oder bald Neuregelungen zwischen den europäischen Ländern, so dass die Knöllchen aus dem Ausland bzw. im Ausland auf verfolgt werden können. Außerdem kann es passieren, dass Du dann bei der nächsten Einreise Schwierigkeiten bekommst oder auf einmal ne Parkkralle hast. Siehe Polanski!!!

http://www.123recht.net/article.asp?a=3164&ccheck=1


anonym
beantwortet von ProPhiL am 28. Oktober 2009 10:43
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Also ich kenn das Beispiel von Schweizern.. da passiert gar nix. und das ist keine vermutung und ich habs auch in keinem Forum gelesen und ich habs auch nicht von einem freundesfreund gelesen. Der Verwaltungsaufwand ist höher als der Ertrag, wird daher ignoriert.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 29. Oktober 2009 14:06

es gibt aber einen sehr großen Unterschied ... die Schweiz gehört im Gegensatz zu Dänemark nicht zur EU! Innerhalb von der EU wird sowas i.d.R. schon verfolgt!


anonym
beantwortet von Dudy1 am 28. Oktober 2009 10:51
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anonym
beantwortet von Dudy1 am 28. Oktober 2009 10:47
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moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 28. Oktober 2009 10:45
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Polanski hat nicht nur falsch geparkt.


JamieBond
beantwortet von JamieBond am 28. Oktober 2009 10:45
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meines Wissens kann das Nachgefordert werden, da ja Dänemarka auch zur EU gehört, im Gegensatz zur Schweiz.


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