Hallo,
ich war selbstständig und durch hohe Außenstände bin ich die Insolvenz gegangen, hatte eine GbR mit drei weitere Gesellschafter. Haben Momentan 70.000 € schulden. Meine Frage ist, kann ich dadurch das ich in Schulden bin trotzdem Heiraten? Wird da von meiner freundin nichts durch mich abgezogen? Wird die dadurch nich leiden?
Freue mich auf positive Antworten.

Klar darfst du heiraten. Deine Freundin hat mir der Insolvenz nichts zu tun. Eine Heirat erhöht sogar deinen pfändungsfreien Betrag - also in dem Sinne nur positiv für dich. Das Einkommen deiner Freundin wird auch nicht mit angerechnet. Also steht einer Hochzeit nichts im Wege.

Du weißt aber schon das eine Hochzeit nicht kostenlos ist .

Deine Freundin hat mit deinen Schulden nichts zu tun! Von ihrem Gehalt wird nichts gepfändet. Sie wird höchstens dann leiden, wenn ihr euch finanziell so stark einschränken müsst, dass sie nicht damit klar kommt. Wenn ich richtig informiert bin, bleibt dir von einem künftigen Gehalt mehr übrig, wenn du verheiratet bist. Aber für diese Aussage würde ich meine Hand jetzt nicht ins Feuer legen.

Wie miccy UND GÜTERTRENNUNG !!!!

Ich würde den Insolvenzberater fragen, aber normalerweise dürfte deine Freundin davon nicht betroffen sein. Leiden wird sie sicher, da ja diese Wohlverhaltszeit, ich glaube die heißt so, mächtige Einschränkungen bedeuten.
Ja gut, ich haeb fast 300.000,00€ Außenstände, ich bekomme die eventuell bald oder später, ich rede von jetzt.
Hallo gareis,
bitte sei doch so nett und nutze für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen in Zukunft die Kommentarfunktion anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support
Vielen Dank für die hilfreiche Antworten.
Eine Frage noch, wieviel kann ich verdienen(Pfändbarer Betrag) wenn ich verheiratet bin?
Moon☺ am 25. Juni 2008 07:34 Du guckst in der Spalte 1 Unterhaltsberechtigte Person und orientierst dich an deinem Nettogehalt: Komolett pfändungsfrei wären ca. 1300 Euro netto. http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungstabelle.htm
Hallo Gareis,
bei so hohen Außenständen und Insolvenzverfahren wirst Du Dir doch Rat und Unterstützung eines Steuerberaters und Anwalt geholt haben, oder? Ich würde auf jeden Fall vorher mit dem Steuerberater und Anwalt über das Thema Hochzeit und wie mache ich es Richtig informieren, damit Ihr alle Tips und Tricks berücksichtigen könnt.
Also, einer Heirat steht nichts im Wege. Der Pfändungsfreie Betrag wird aber dadurch nicht erhöht, es sei den, deine Frau hätte kein Einkommen und du müsstest sie mitfinanzieren. Solange deine Frau arbeiten geht und du keine anderen Unterhaltsverpflichtungen hast, bleibt die Pfändungsgrenze bei einer Einzelperson bei 970 €.