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Trotz Insolvenz - Heiraten -

gefragt von V. GareisV. Gareis am 24.06.2008 um 20:49 Uhr

Hallo,

ich war selbstständig und durch hohe Außenstände bin ich die Insolvenz gegangen, hatte eine GbR mit drei weitere Gesellschafter. Haben Momentan 70.000 € schulden. Meine Frage ist, kann ich dadurch das ich in Schulden bin trotzdem Heiraten? Wird da von meiner freundin nichts durch mich abgezogen? Wird die dadurch nich leiden?

Freue mich auf positive Antworten.


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Reply


Moon☺
beantwortet von Moon☺ am 24. Juni 2008 20:56
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Klar darfst du heiraten. Deine Freundin hat mir der Insolvenz nichts zu tun. Eine Heirat erhöht sogar deinen pfändungsfreien Betrag - also in dem Sinne nur positiv für dich. Das Einkommen deiner Freundin wird auch nicht mit angerechnet. Also steht einer Hochzeit nichts im Wege.


miccy
beantwortet von miccy am 24. Juni 2008 20:51
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Du weißt aber schon das eine Hochzeit nicht kostenlos ist .


Kirsche69
beantwortet von Kirsche69 am 24. Juni 2008 20:53
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Deine Freundin hat mit deinen Schulden nichts zu tun! Von ihrem Gehalt wird nichts gepfändet. Sie wird höchstens dann leiden, wenn ihr euch finanziell so stark einschränken müsst, dass sie nicht damit klar kommt. Wenn ich richtig informiert bin, bleibt dir von einem künftigen Gehalt mehr übrig, wenn du verheiratet bist. Aber für diese Aussage würde ich meine Hand jetzt nicht ins Feuer legen.


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 24. Juni 2008 20:51
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Wie miccy UND GÜTERTRENNUNG !!!!


SilviaChristina
beantwortet von SilviaChristina am 24. Juni 2008 20:52
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Ich würde den Insolvenzberater fragen, aber normalerweise dürfte deine Freundin davon nicht betroffen sein. Leiden wird sie sicher, da ja diese Wohlverhaltszeit, ich glaube die heißt so, mächtige Einschränkungen bedeuten.





V. Gareis
beantwortet von V. Gareis am 24. Juni 2008 20:56
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Ja gut, ich haeb fast 300.000,00€ Außenstände, ich bekomme die eventuell bald oder später, ich rede von jetzt.

Kommentar von Gutefrage.net Support am 24. Juni 2008 21:21

Hallo gareis,

bitte sei doch so nett und nutze für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen in Zukunft die Kommentarfunktion anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


V. Gareis
beantwortet von V. Gareis am 24. Juni 2008 21:19
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Vielen Dank für die hilfreiche Antworten.

Eine Frage noch, wieviel kann ich verdienen(Pfändbarer Betrag) wenn ich verheiratet bin?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moon☺ am 25. Juni 2008 07:34

Du guckst in der Spalte 1 Unterhaltsberechtigte Person und orientierst dich an deinem Nettogehalt: Komolett pfändungsfrei wären ca. 1300 Euro netto. http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungstabelle.htm


anonym
beantwortet von Bellas am 26. Juni 2008 08:54
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Hallo Gareis,

bei so hohen Außenständen und Insolvenzverfahren wirst Du Dir doch Rat und Unterstützung eines Steuerberaters und Anwalt geholt haben, oder? Ich würde auf jeden Fall vorher mit dem Steuerberater und Anwalt über das Thema Hochzeit und wie mache ich es Richtig informieren, damit Ihr alle Tips und Tricks berücksichtigen könnt.


anonym
beantwortet von schulli1304 am 25. September 2008 11:08
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Also, einer Heirat steht nichts im Wege. Der Pfändungsfreie Betrag wird aber dadurch nicht erhöht, es sei den, deine Frau hätte kein Einkommen und du müsstest sie mitfinanzieren. Solange deine Frau arbeiten geht und du keine anderen Unterhaltsverpflichtungen hast, bleibt die Pfändungsgrenze bei einer Einzelperson bei 970 €.




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