Trotz Haftbefehl in Urlaub?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast viele falsche Antworten bekommen.

Erstmal ist es wichtig zu wissen wie alt dieser Haftbefehlt ist. Danach kann man abschätzen, ob Du zur Fahndung ausgeschrieben bist.

Um weitere Risiken aus dem Weg zu gehen könntest Du Dich mit der Gerichtskasse in Verbindung setzen.

Andernfalls solltest Du wissen, wie weit der Schengenraum ist, reißt Du aus dem Schengenraum aus, ist die Chance bedeutend größer verhaftet zu werden. Im Fall K. war es dann doch nicht so, er reiste in die Dominikanische Republik, obwohl er 3,6 Millionen Euro gestohlen hat.

Das kann dann gut sein, dass die Reise am Flughafen beendet wird

Aber hallo !!

Erzwingungshaft

Nein, bei Nichtbezahlen Ersatzfreiheitsstrafe

Definitiv nein, weil Fluchtgefahr.

Nicht wegen Fluchtgefahr, sondern weil ein Haftbefehl vorliegt, da die Geldstrafe (?) nicht beglichen wurde.

Würde ich definitiv nicht machen. Wenn, dann nur nach Absprache mit den entsprechenden Behörden sonst gibts bestimmt RICHTIG Ärger.

Bevor Du das Geld für ein Flugticket ausgibst, solltest Du besser mal die 150,-EUR bezahlen ...

Der Haftbefehl heißt ja nicht umsonst so .. Wenn Du die Geldstrafe nicht bezahlst, musst Du ersatzweise ins Gefängnis. Ist doch auch sowas ähnliches wie Urlaub :-P

Definitiv nein, weil Fluchtgefahr.

PepsiMaster  17.08.2012, 10:55

Fluchtgefahr ist ein Haftgrund für die Untersuchungshaft gem. §112 StPO. Gegen den Fragesteller liegt aber bereits ein Haftbefehl wg. der nicht bezahlten Geldstrafe vor. Fluchtgefahr interessiert jetzt nicht mehr.

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