war heute mit meinem ford fusion in der werkstatt, der rückwärtsgang geht schwer einzulegen, die kupplung ist kaputt,der erstbesitzer ist 20000km gefahren und ich 10000km , habe noch bis zum 11.5.2008 garantie ,laut werkstatt muss ich für die kosten aufkommen , da verschleissteil,wer kennt sich da aus?

Wenn es sich um eine Garantie handelt, kann der Verkäufer und Garantiegeber die Bedingungen bestimmen. In der Regel sind Verschleißteile von einer Garantie ausgenommen.
Von der Garantie zu unterscheiden ist die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (volkstümlich ebenfalls Garantie genannt, was zu Verwechslungen führen kann), die zwei Jahre nach Kauf eines neuen Fahrzeuges (unterbestimmten umständen auch eines gebrauchten) besteht und voraussetzt, daß bei Übergabe ein Mangel bestand, der erst später entdeckt wurde. Die ersten sechs Monate muß der Verkäufer beweisen, daß der Mangel NICHT bestand; danach der Käufer, DASS er bestand.

Wenn es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt ist die Rechnung Deine. Das eine Kupplung aber schon nach 30000 km kaputt ist lasst sich für mich nicht mit normalem Verschleiß erklären. Ich würde mal direkt bei Ford nachfragen. Vielleicht gibt es dann eine Kulanzregelung.
Bist Du Dir sicher, das Du eine Garantie hast und keine 2 Jahre Gewährleistung. Wenn Du wirklich eine Garantie hast, zahlst Du nichts. Solltest Du eine Gewährlesitung haben, wird'sbisschen kompliziert.
Oft verwechslt man beides im Eifer des Gefechts.
BEI FORD IST 2 JAHRE GARANTIE ODER WIE BEI DER KUPPLUNG 60:000KM