gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Trotz EV - Zahlung an den Zoll?

gefragt von EWorldEWorld am 06.01.2008 um 1:24 Uhr

Hallo, mein Bruder hat 2006 eine EV abgeben müssen. Als er selbstständig war, war er freiwillig bei der Bundesknappschaft krankenversichert.

Aufgrund seiner Pleite und EV konnte er somit die Beiträge nicht mehr zahlen. Jetzt kam eine Zahlungsaufforderung vom Zoll (Ähnliches Schreiben wie vom GV) dass er die offene Forderung begleich muss.

Greift hier die EV oder nicht?

Gruß,


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Versicherung (2223)
Zoll (162)
Inkasso (65)
ähnliche Fragen

Reply


vampire
beantwortet von vampire am 6. Januar 2008 01:28
1x
Thumb_up

Meines Wissens nach ist er wegen der EV nicht vor staatlichen Forderungen (Steuern, Bussgelder etc.) "geschützt".

Kommentar von 17b8c64daf3ffd0087e1a398f70a7947smallEWorld am 6. Januar 2008 01:33

soweit war mir das auch klar. aber da fällt die krankenkasse mit rein?

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 6. Januar 2008 01:36

Es ist eine gesetzliche Krankenkasse und es könnte sich auch um nicht bezahlte Arbeitgeberanteile handeln, falls er als Selbständiger Angestellte hatte. Aber das steht alles in den vorhergegangenen Schreiben der Knappschaft.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 6. Januar 2008 01:33
1x
Thumb_up

Der Zoll ist für die Vollstreckung von Forderungen der Krankenkasse zuständig.

http://www.zoll.de/d0zollimeinsatz/g0vollstreckung/index.html

Bis es zu einem solchen Verfahren kommt, hat es immer einen Schriftwechsel zwischen der Krankenkasse und dem Gläubiger gegeben.

Im Rahmen dieses Schriftwechsels hätte dein Bruder die Krankenkasse auf die eidesstattliche Versicherung hinweisen können und vermutlich wäre es nicht zu einem Vollstreckungsverfahren gekommen.

Anscheinend hat er die Schreiben der Krankenkasse (Knappschaft) ignoriert und hat jetzt den Zoll "am Hals".

Kommentar von Bruno am 6. Januar 2008 01:54

Gratuliere, auf die Idee Zoll und Krankenkasse muss man erst mal kommen. Kommt mir vor wie Katze und Maus spielen friedlich miteinander Eile mit Weile. Grins


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 6. Januar 2008 07:54
0x
Thumb_up

Die Ableistung einer EV hat nur für die Forderung Geltung für die sie auch abgegeben wurde !

Wenn Er nicht zahlen kann, muss Er erneut eine EV ablegen !


anonym
beantwortet von froescherl am 6. Januar 2008 11:36
0x
Thumb_up

Eine eidesstattl.Versicherung wird über einen Gerichtsvollzieher abgegeben und liegt beim zuständigen Amtsgericht vor. Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre danach wird sie automatisch gelöscht. Alle Gläubiger mit einer titulierten Forderung haben die Möglichkeit bei Zahlung einer Auszugsgebühr ans Gericht eine Kopie der EV zu bekommen. Die EV hat nicht nur für den Gläubiger für den sie abgegeben wurde Gültigkeit.Das Hauptzollamt ist Vollstreckungsstelle für öffentliche Forderung z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften ect., auch dort gilt die bereits abgegebene EV. Leider hat Dein Bruder sich wahrscheinlich tatsächlich nicht rechtzeitg mit seinem Gläubiger in Verbindung gesetzt und denen mitgeteilt, dass er die EV bereits abgegeben hat oder seine wirtschaftliche Situation hat sich seit der Abgabe verändert, so dass die Krankenkasse Hoffnung hatte zwischenzeitlich sei wieder Geld da (z. B. neuer Arbeitgeber?).


EWorld
beantwortet von EWorld am 6. Januar 2008 17:18
0x
Thumb_up

Vielen Dank Euch allen für die Antworten.







Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Bestellung aufteilen wegen Zoll

    28 zoll auf 26 zoll rad?

    Artikel aus Amerika? Zoll Probleme?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.