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Trotz Antrag auf Verbraucherinsol.

gefragt von Nachteule43 am 15.04.2008 um 23:06 Uhr

Hi, habe im vorigen Jahr die Verbraucherinsol. beatragt und das läuft über einen RA. Die sogenante Gütevereinbarung im Vorfeld ist schon gelaufen und gescheitert. Alle Gläubiger wissen nun eigentlich das Insollvenz beantragt wird, trotzdem bekomme ich immer wieder Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide. Sogar ein Gerichtsvollzieher hat sich angemeldet. Nun frage ich mich, ob das so normal ist, oder wie ich mich da am besten verhalten soll. Hat da schon jemand ähnliches erlebt.

Gruß Nachteule43


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Reply


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 15. April 2008 23:11
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Natürlich ist das normal Eine Verbr. Insolvenz heißt doch nicht das Du nun "alle Sorgen" los bist. Beantworte alle Briefe und Schreiben oder laß Sie durch den Anwalt beantworten. Denke auch immer daran das die Leute die Dir jetzt schreiben oder Mahnungen schicken Geld von Dir zu bekommen haben. Oder wie würdest Du es umgekehrt sehen ?


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 15. April 2008 23:11
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Von meinem Rechtsverständniss her ist das normal, jeder Gläubiger versucht, sich zu sichern, was noch zu Sichern ist. Geb das alles deinem Rechtsanwalt, dafür hast Du ihn. Viel Glück L.G.


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 15. April 2008 23:16
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Gib alle Schreiben an deinen RA, verweise den GV dorthin und dann warte ab.

Im Endeffekt wäre ich an deiner Stelle froh und dankbar, dass es so etwas wie die Verbraucherinsolvenz gibt. Denn wie sunpoint schon so richtig schrieb - es sind deine Schulden, egal wie sie zustande kamen, und die Gläubiger bleiben drauf sitzen. Was würdest du im umgekehrten Fall tun?


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 15. April 2008 23:26
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Ein Vollstreckungsverbot besteht erst, wenn das Insolvenzverfahren vom Gericht eröffnet ist. Dass die Gläubiger jetzt noch vollstrecken, ist zwar zulässig, aber unvernünftig, da denen schon bewußt sein müßte, dass nur Kosten entstehen und kein Erfolg zu erwarten ist.

Das Tollste bedenken die Gläubiger bei solchen Aktionen gar nicht: Wer in derartiger Situation, in der er von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners weiß, bei jenem durch irgendeinen Zufall doch zu Geld kommt, evtl auch durch "freiwillige" Zahlung des Schuldners, muss damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter, wenn er das mitbekommt, diese Handlung anficht und das Geld zur Masse zurückverlangt. Dann war die Freude kurz, die Reue lang und Kosten in den Wind geschossen.

Kommentar von Nachteule43 am 15. April 2008 23:31

Genau das war ja meine Überlegung die ganze Zeit. Die Kosten steigen durch Mahnverfahrung, Gerichtsvollzieher etc.und ich kann es eh nicht zahlen. Auf jeden Fall ziehe ich jetzt schon mal einen für mich wichtigen Entschluß, nie wieder Schulden, den Stress tu ich mir nicht mehr an.

Dank für eure schnellen Antworten LG Nachteule

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 15. April 2008 23:54

Na ja, manchmal wird es einem aber auch sehr leicht gemacht. Wie oft habe ichin der Vergangenheit schon Post bekommen mit dem Angebot, zB. im Hochsommer etwas zu kaufen und vom Weihnachtsgeld bezahlen. Wenn einem Warenkredite so hinterhergeworfen werden, ist es für manche vermutlich schon schwer zu widerstehen. Wenn dann der Job wegfällt, wirds Nacht.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 15. April 2008 23:12
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kenne mich (Gott sei Dank) damit nicht aus, aber dein RA sollte dir da behilflich sein können





anonym
beantwortet von Nachteule43 am 15. April 2008 23:17
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Das habe ich ja alles auch. Hat sofort jedes Schriftstück bekommen. Mich hat nur der Gerichtsvollzieher erschreckt. War der Meinung, die Gläubiger wissen doch, das nix zu holen ist .

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 15. April 2008 23:23

Wenn nichts zu holen ist, must Du vor dem Gerichtsvollzieher keine Angst haben. Er nimmt Dir nicht die Wurst vom Brot. L.G.


anonym
beantwortet von Feuerwald am 17. April 2008 12:32
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"Habe beantragt" oder "beantragt wird ?"

  • vermutlich haben Sie im vorigen Jahr keinen Eröffnungsantrag gestellt, sondern im Vorfeld des Insolvenzantrags einen RA mit der Durchführung des obligatorischen außergerichtlichen Einigungsversuch beauftragt.

  • der außergerichtliche Einigungsversuch ist gescheitert und die Voraussetzungen für einen Eröffnungsantrag sind gegeben.

  • Warum wird denn der Eröffnungsantrag nicht zeitnah gestellt? Worauf wartet denn Ihr Anwalt? Fragen Sie Ihren Anwalt warum der Eröffnungsantrag nicht schon beim Insolvenzgericht liegt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens greift dann der allg. Vollstreckungsschutz.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 17. April 2008 14:09
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Lass sie es doch versuchen. Die eidesstattliche Versicherung hast Du ja sicher auch schon abgelegt. Wenn der Gerichtsvollzieher da steht, verweise ihn an Deinen Insolvenzverwalter. Der sollte mit dem Eröffnungsantrag vielleicht langsam in die Hufen kommen...




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