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Trotz Ableistung des Zivildienstes nachträglicher Wehrdienst im Schnell-Verfahren?

gefragt von petealex am 22.07.2009 um 22:18 Uhr

Gibt es da eine Möglichkeit? Habe ein Gerücht vernommen, dass man dann eventuell nur die drei-monatige Grundausbildung nachholen muss. Stimmt das?

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Zivildienst x 360 Wehrdienst x 226 Bund x 212 Verfahren x 41 nachträglich x 20 Ableistung x 1

heinmueck
beantwortet von heinmueck am 22. Juli 2009 22:26
2x
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Anerkannte Kriegsdienstverweigerer müssen niemals Dienst mit der Waffe leisten. Das steht im Grundgesetz, absolut bindend für Regierung, Gerichte, Parlamente...


anonym
beantwortet von alexthek am 22. Juli 2009 22:21
1x
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hä? wär mir ja ganz was neues, wenn man nach dem zivi noch zum bund soll...

Kommentar von Harry1234 am 22. Juli 2009 22:44

freiwillig kann man das machen, wenn man sichs umüberlegt hat.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 23. Juli 2009 10:58
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So was wäre nur denkbar, wenn sich der Zivi nach Ableistung des ZD oder nach 6 Monaten ZD dann doch noch zu einer Karriere bei der Bundeswehr entschließt.

Aber wo bleibt dann seine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst - grübel


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