also ich hab folgende situation:ich bekomme seit kurzem unterstützung vom sozialamt da ich mich vor kurzem von meinem freund getrennt habe...ich habe einen 1 jährigen sohn...jetzt wo das elterngeld wegfällt ist das geld natürlich wesentlich knapper geworden...aus dem grunde werde ich ab nächstem monat in einem cafe anfangen zu arbeiten um ein wenig geld dazu zu verdienen. meine frage:darf ich das trinkgeld behalten oder muss ich beim amt angeben wieviel ich bekommen habe sodass es vielleicht angerechnet wird??? vielen dank im vorraus

behalte es, egal ob Du das "darfst" oder nicht .. wegen der paar Kröten ...
das geht niemand was an, weil es auch niemand nachprüfen kann!
Gib das Trinkgeld (pauschal) an und vergiss nicht das Dein Freund bis zum 3 Lebensjahr Deines Kindes sowohl dem Kind als auch Dir Unterhaltsverpflichtet ist. Nach dem 3 Lebensjahr natürlich immer noch dem Kind gegenüber.
aber wir waren ja gar nicht verheiratet...muss er dann auch unterhalt für mich bezahlen??ich wäre ja froh wenn er wenigstens für den kleinen zahlen würde aber nichtmal das tut er..und ich bezweifle das er von den paar kröten die er verdient auch noch unterhalt für mich zahlen könnte
Das ist völlig unabhängig von der Hochzeit, aber wenn er nicht mal für das Kind bezahlt, kannst Du beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuß beantragen. Die erledigen dann für Dich das Geld eintreiben.
doddo am 27. August 2008 13:47 Geh zum Jugendamt und bitte um Rechtshilfe. Er wird auch für Dich Unterhalt zahlen müssen, da Du ja durch das Kind dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehst und das Kind betreuen muß.Das Jugendamt , bzw, vielleicht auch die ARGE erwirkt einen Zahlungsbeschluß für den Kindesvater. Wir haben im Bekanntenkreis so einen Fall bei dem der Vater der ARGE einen Großteil der Unterstütztungsbeiträge erstatten muß.

normalerweise mußt du es angeben, aber ich würde es lassen.
Stecks dir ein, was denkst du darüber nach. Keiner weiss wieviel Bargeld du hast, es ist schwarz verdient, aber wen interessierts?
Marple am 27. August 2008 13:32 sag ich auch,.... warum denn päpstlicher als der Papst sein .. ?

Durch Gesetzänderung sind Trinkgelder inzwischen steuerfrei und müssen in der Eink.steuererklärung nicht angegeben werden , das heißt aber nicht , daß es auch nicht als Einkommen bei Sozialhilfebezug angerechnet wird , ich befürchte JA . Ich empfehle Dir mit gutem Gewissen diese Trinkgelder dem Amt nicht anzugeben.
grins danke

Also, wer gibt denn z.B. in der Steuererklärung sein reales Trinkgeld an? Ich bitte euch. Das fehlte noch. Trinkgeld ist doch eigentlich kein "Lohn" im eigentlichen Sinne, es ist eher so ne Art "Geschenk" der Gäste als Dankeschön dafür, dass sie sich wohl gefühlt haben. Eigentlich müsste man das wohl angeben, aber das kann doch keiner überprüfen
ok... danke an alle!!!!!!!!!!

Ehrliche Menschen deklarieren auch das Trinkgeld. Als Bedienung in der Gastronomie bekommt man gar bei der Steuerabrechnung auomatisch Trinkgelder unterstellt, für die man auch Stern bezahlen muss.
doddo am 27. August 2008 13:35 nein Indy , das war vor einigen Jahren noch so.(nur 200 DM , heute ca. 100 Euro waren steuerfrei) Inzwischen sind trinkgelder von der Steuer befreit.
Indy72 am 27. August 2008 13:42 Die steuerrechtänderung in diesem Punkt mag mir entfallen sein, aber was ALG2 angeht, so muss laut Vorschrift auch das Trinkgeld angegeben werden, genauso wie das Ersparte im Sparschwein des Kindes.
Bei der Steuererklärung wird ein gewisser Satz Trinkgeld von vornherein angenommen. Könnte sein, daß es bei der Arge auch so ist.
Jeder weiß, daß man bei solchen Jobs Trinkgeld bekommt. Also gibt man auch was an. Wieviel - nun, überprüfbar ist das ja nicht.

ich weiß es nicht genau aber ich glaube du mußt es dem amt melden,mach dich halt im vorfeld schlau,und frag einfach mal nach du mußt ja net sagen das du bald kellnerst,ein versuch ist es wert,ich weiß wenn man jeden cent doppelt umdrehen muß