ich mache ein praktikum im blumenladen und muss manchmal sträuße ausliefern! darf ich trinkgeld annehmen? Wie ist das rechtlich
Antworten (9)
-
7Antwort von
schurkeschurke
Ja darfst Du. Rein rechtlich muss Trinkgeld versteuert werden. Wenn Dein Praktikum nicht bezahlt wird, wirst Du innerhalb der Freigrenze liegen und brauchst es nicht versteuern.
-
4Antwort von
DerTrollDerTroll
Was für ein Praktikum machst du? Wenn es zum Beispiel ein Schulpraktikum ist, darfst du es offiziell nicht (wobei kleine Beträge durchaus tolleriert werden).
Kommentar von
sweety17sweety17 ein jahrespraktikum
-
-
4Antwort von
ShiraShira
Klar, du wärst ja schön dumm, wenn du es nicht annehmen würdest. Es handelt sich schließlich nicht um Bestechungsgeld !
-
1Antwort von
gruenbaergruenbaer
Bis 2002 waren Trinkgelder zu versteuern. Nunmehr sind Trinkgelder steuerfrei.
-
1Antwort von
BaianaBaiana
Frag Deine Vorgesetzte oder Deinen Vorgesetzten. Das sollte die belastbarste Antwort hervorbringen.
-
0Antwort von
elmaraelmara
Selbstverständlich darfst du das annehmen. Trinkgeld muss nur über einen gewissen monatlichen Betrag versteuert werden. Aber da wirst du bestimmt nicht hinkommen. Und - wer kann das kontrollieren? Und wenn du ein Praktikum machst verdienst du sowieso nichts oder nur ganz wenig, da kämst du sowieso nicht in die Steuerpflicht rein.
-
-
0Antwort von
hartzerrollerhartzerroller
was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß...Du behältst das Geld und keiner erfährts.Punkt Aus Schluß
ich bekomm 200€
da liegst Du noch unter der Freigrenze