Wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt und bisher wurde die Treppenhausreinigung immer von den Parteien selber durchgeführt, der Vermieter ist aber der Ansicht, dass das nicht ordentlich genug gemacht wird und will nun einen professionellen Reinigungstrupp engagieren, den die Mieter anteilig bezahlen müssen. Müssen die Mieter das akzeptieren?

Mieter müssen sich an den Kosten für die Treppenhausreinigung nicht beteiligen, wenn sie selbst putzen. «Im Streitfall können sie sich auf die Regelung im Mietvertrag berufen», erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin.
Denn sind die Mieter laut Vertrag für die Reinigung ihrer Treppenhaus-Etage zuständig, sei es nicht zulässig, wenn der Vermieter ohne ihr Einverständnis eine Putzfrau anstellt und die dann anfallenden Ausgaben auf die Mieter umlegt.
Kosten drohen Mietern allerdings, falls sie ihren vertraglichen Putzpflichten nicht nachkommen: Wenn einzelne Hausbewohner das Fegen vernachlässigen, könne der Vermieter die Reinigung durch eine Putzhilfe nachholen lassen und die Ausgaben in Rechnung stellen. «Zahlen muss dann aber nur der Putzmuffel», erklärt Ropertz. Auf Kosten aller Hausbewohner dürfe der Vermieter eine Putzkraft nur einstellen, wenn dies im Mietvertrag unter den Betriebskosten aufgeführt sei.
Quelle: www.anwaltseiten24.de

Ich habe es nicht akzeptiert und habe einen schrieb vom Anwalt aufsetzen lassen.
Fazit: Ich darf selber das Treppenhaus reinigen.

ja er hat sicherlich vorher darauf hingewiesen das einige ihre hausordnung nicht einhalten und deshalb eine Firma kommen wird deren Kosten anteilig auf die Mieter übertragen werden können