Ich hatte die Frage ähnlich schonmal gestellt, aber es haben sich neue Tatsachen ergeben... In dem Altbau in dem wir wohnen funktionierte in den oberen 3 Etagen (von 5 Etagen insgesamt) das Treppenhauslicht nicht mehr, weil die Glühbirnen durchgebrannt waren. Für den Austausch ist eine extra hohe Leiter notwendig (bei 3,50m hohen Decken!!), weshalb wir das selber nicht machen wollten, u.a. wg. der Verletzungsgefahr!!! Jetzt hat uns der Vermieter aber schriftlich - und ziemlich böse - mitgeteilt, dass im Mietvertrag eine besondere Klausel steht, die besagt, dass die Vermieter die Glühbrinen selber besorgen und austauschen müssen und demnach die eigentliche Verkehrssicherungspflicht des Vermieter n i c h t greift - Ist das rechtens??????????????????

Nein, das ist nicht rechtens, da die Treppenhausbeleuchtung Allgemeingut aller Hausbewohner ist, ist der Vermieter in der Pflicht, die Anlage betriebsbereit zu halten.

Der Vermieter muss alles tun, um Mieter bzw. ihre Haushaltsangehörigen vor Schäden an Körper und Gesundheit durch mangelhaften Zustand der Mietwohnung zu bewahren (BGJ NJW 52, 1050).
Der Vermieter hat aber auch die Verpflichtung gegenüber jedem, der das Hausgrundstück betritt (Postbote, Besucher), erforderliche Vorkehrungen zu seinem Schutze zu treffen. Gefahrenquellen sind zu beseitigen, eine ausreichende Treppenbeleuchtung muss sichergestellt sein (OLG Koblenz WM 97, 50).
Dies gehört zu seiner Verkehrssicherungspflicht.
albatros am 14. Oktober 2009 19:05 Super, besser geht's nicht. Deshalb wie immer DH!

Ich könnte mir vorstellen, dass dies rechtens ist.
Entweder er oder Ihr besorgt Euch einen Fachmann.
Bezahlen müssen es die Mieter letztendlich doch. Entweder sofort oder über die Betriebskostenabrechnung.

hast du keine kumpels die nen anwalt kennen? der kann euch sowas sicher mal sagen aber am besten wäre mietvertrag ordentlich lesen! bevor du wellen schlägst!

ja es steht im vertrag
1hoss43 am 13. Oktober 2009 23:18 Aber nicht alles was in einem Vertrag steht ist auch automatisch rechtsgültig!
Es gibt viele Klauseln in Verträgen, die nicht rechtens sind! "Aber versuchen kann mann s ja mal", denken die sich, die den Vertrag aufgesetzt haben...

nein,soche klauseln sind unzulässig,der vermieter muss für neues material sorgen,auch deswegen weil es sich hier um ein so hohes risiko der verletzung handelt,wenn birnen ständig durchbrennen muss er sogar die stromleitung prüfen lassen zumal es sich um einen altbauhandelt

Diese Klausel ist nicht zulässig. Geh zum Mieterverein.
Du schreibtst, die Vermieter müssen die Glühbirnen besorgen, aber meinst Mieter. Im Mieterlexikon steht. dass das Sache des Vermieters ist "Verkehrssicherungspflicht". Ob das durch eine Klausel im Miewtvertrag aufgehoben werden kann, steht leider nicht dabei. Frag bitte bei der Verbraucheberatung nach.
ooohh, ja, mein Fehler... aber lustigerweise haben s doch alle richtig verstanden ;o) Gottseidank, sonst hätte ich die Frage nochmal stellen müssen... Danke für deine Antwort!

Wenn schon der Mieter bei sog. Kleinreparaturen in seiner Wohnung nicht verpflichtet werden darf, diese selber in Auftrag zu geben, dann gilt dies erst Recht für Reparaturen außerhalb der gemieteten Wohnung (also Keller, Flur und Dachboden).
Durch die vom Vermieter im Mietvertrag gewählte Formulierung wird voraussichtlich die gesamte Kleinreparaturklausel unwirksam (also auch für die Schäden in der Wohnung).

Das Treppenhaus ist öffentlich und ein Fluchtweg und muss beleuchtet sein wenn eine person sich darin aufhält. anderenfalls ist es eine gefahrenstelle. der Vermieter hat hier ohne wenn und aber dafür sorge zu tragen, dass das funktioniert. schriftlich sofort daraugfhinweisen, dass mögliche unfälle sein alleiniges verschulden sind und das vorsätzlich. gibt es einen hausmeister? der ist für den austausch der glühbirnen zuständig.
lies genau deinen Vertrag durch
Hab ich und es steht dort geschrieben, dass es Aufgabe eines jeden Mieters selbst ist. Das es da geschrieben steht heißt aber noch lange nicht, dass das auch rechtens ist!!!
Hört sich gut an. Die Kosten kann er aber wohl dennoch auf die Mieter umlegen, oder?
Soweit ich weiß, dürfen Reparaturkosten nicht direkt auf die Mieter umgelegt werden.
Du hast Recht. Das ist mir entfallen.
Lediglich Wartungskosten dürfen umgelegt werden, keine Instandhaltungskosten.