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Treppenhausbeleuchtung im Mehrfamilienhaus = Mietersache - ist das rechtens??

gefragt von cuseeyoucuseeyou am 13.10.2009 um 23:10 Uhr

Ich hatte die Frage ähnlich schonmal gestellt, aber es haben sich neue Tatsachen ergeben... In dem Altbau in dem wir wohnen funktionierte in den oberen 3 Etagen (von 5 Etagen insgesamt) das Treppenhauslicht nicht mehr, weil die Glühbirnen durchgebrannt waren. Für den Austausch ist eine extra hohe Leiter notwendig (bei 3,50m hohen Decken!!), weshalb wir das selber nicht machen wollten, u.a. wg. der Verletzungsgefahr!!! Jetzt hat uns der Vermieter aber schriftlich - und ziemlich böse - mitgeteilt, dass im Mietvertrag eine besondere Klausel steht, die besagt, dass die Vermieter die Glühbrinen selber besorgen und austauschen müssen und demnach die eigentliche Verkehrssicherungspflicht des Vermieter n i c h t greift - Ist das rechtens??????????????????


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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 13. Oktober 2009 23:12
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Nein, das ist nicht rechtens, da die Treppenhausbeleuchtung Allgemeingut aller Hausbewohner ist, ist der Vermieter in der Pflicht, die Anlage betriebsbereit zu halten.

Kommentar von 78a381c5f74103b81db0252bf52d79b9smallMojitoTom am 13. Oktober 2009 23:15

Hört sich gut an. Die Kosten kann er aber wohl dennoch auf die Mieter umlegen, oder?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 13. Oktober 2009 23:17

Soweit ich weiß, dürfen Reparaturkosten nicht direkt auf die Mieter umgelegt werden.

Kommentar von 78a381c5f74103b81db0252bf52d79b9smallMojitoTom am 13. Oktober 2009 23:22

Du hast Recht. Das ist mir entfallen.
Lediglich Wartungskosten dürfen umgelegt werden, keine Instandhaltungskosten.


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Malkia
beantwortet von Malkia am 14. Oktober 2009 06:20
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Der Vermieter muss alles tun, um Mieter bzw. ihre Haushaltsangehörigen vor Schäden an Körper und Gesundheit durch mangelhaften Zustand der Mietwohnung zu bewahren (BGJ NJW 52, 1050). Der Vermieter hat aber auch die Verpflichtung gegenüber jedem, der das Hausgrundstück betritt (Postbote, Besucher), erforderliche Vorkehrungen zu seinem Schutze zu treffen. Gefahrenquellen sind zu beseitigen, eine ausreichende Treppenbeleuchtung muss sichergestellt sein (OLG Koblenz WM 97, 50).
Dies gehört zu seiner Verkehrssicherungspflicht.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 14. Oktober 2009 19:05

Super, besser geht's nicht. Deshalb wie immer DH!


MojitoTom
beantwortet von MojitoTom am 13. Oktober 2009 23:12
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Ich könnte mir vorstellen, dass dies rechtens ist.
Entweder er oder Ihr besorgt Euch einen Fachmann.
Bezahlen müssen es die Mieter letztendlich doch. Entweder sofort oder über die Betriebskostenabrechnung.


newfarmer
beantwortet von newfarmer am 13. Oktober 2009 23:12
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hast du keine kumpels die nen anwalt kennen? der kann euch sowas sicher mal sagen aber am besten wäre mietvertrag ordentlich lesen! bevor du wellen schlägst!


Adel95
beantwortet von Adel95 am 13. Oktober 2009 23:12
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ja es steht im vertrag

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 13. Oktober 2009 23:18

Aber nicht alles was in einem Vertrag steht ist auch automatisch rechtsgültig!

Kommentar von Simple_avatar3smallcuseeyou am 13. Oktober 2009 23:19

Es gibt viele Klauseln in Verträgen, die nicht rechtens sind! "Aber versuchen kann mann s ja mal", denken die sich, die den Vertrag aufgesetzt haben...


likatoma
beantwortet von likatoma am 13. Oktober 2009 23:13
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nein,soche klauseln sind unzulässig,der vermieter muss für neues material sorgen,auch deswegen weil es sich hier um ein so hohes risiko der verletzung handelt,wenn birnen ständig durchbrennen muss er sogar die stromleitung prüfen lassen zumal es sich um einen altbauhandelt


Lorry
beantwortet von Lorry am 13. Oktober 2009 23:14
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Diese Klausel ist nicht zulässig. Geh zum Mieterverein.


anonym
beantwortet von Reanne am 13. Oktober 2009 23:17
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Du schreibtst, die Vermieter müssen die Glühbirnen besorgen, aber meinst Mieter. Im Mieterlexikon steht. dass das Sache des Vermieters ist "Verkehrssicherungspflicht". Ob das durch eine Klausel im Miewtvertrag aufgehoben werden kann, steht leider nicht dabei. Frag bitte bei der Verbraucheberatung nach.

Kommentar von Simple_avatar3smallcuseeyou am 13. Oktober 2009 23:21

ooohh, ja, mein Fehler... aber lustigerweise haben s doch alle richtig verstanden ;o) Gottseidank, sonst hätte ich die Frage nochmal stellen müssen... Danke für deine Antwort!


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 14. Oktober 2009 00:21
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Wenn schon der Mieter bei sog. Kleinreparaturen in seiner Wohnung nicht verpflichtet werden darf, diese selber in Auftrag zu geben, dann gilt dies erst Recht für Reparaturen außerhalb der gemieteten Wohnung (also Keller, Flur und Dachboden).

Durch die vom Vermieter im Mietvertrag gewählte Formulierung wird voraussichtlich die gesamte Kleinreparaturklausel unwirksam (also auch für die Schäden in der Wohnung).


vincero
beantwortet von vincero am 14. Oktober 2009 01:15
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Das Treppenhaus ist öffentlich und ein Fluchtweg und muss beleuchtet sein wenn eine person sich darin aufhält. anderenfalls ist es eine gefahrenstelle. der Vermieter hat hier ohne wenn und aber dafür sorge zu tragen, dass das funktioniert. schriftlich sofort daraugfhinweisen, dass mögliche unfälle sein alleiniges verschulden sind und das vorsätzlich. gibt es einen hausmeister? der ist für den austausch der glühbirnen zuständig.


anonym
beantwortet von Imera am 21. Oktober 2009 09:04
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lies genau deinen Vertrag durch

Kommentar von Simple_avatar3smallcuseeyou am 18. November 2009 00:02

Hab ich und es steht dort geschrieben, dass es Aufgabe eines jeden Mieters selbst ist. Das es da geschrieben steht heißt aber noch lange nicht, dass das auch rechtens ist!!!


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