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Trennung . Wer zahlt Wohnung wenn Frau auszieht in eine eingene wohnung

gefragt von Mannohnerat am 01.10.2009 um 23:05 Uhr

Hallo . wollte mal fragen ob mir jemand helfen kann . meine frau hat sich getrennt und will nun aus unserem Haus ausziehen . das haus ist eigentum aber ist noch lange nicht abbezahlt . nun meine frage . wer zahlt die wohnung meiner frau wenn sie auszieht das sie alleine es nicht zahlen kann und ich es auch nicht schaffe da ich das haus weiter bezahlen muss . wir stehen beide im grundbuch zu gleichen teilen . Muss sie auch die hälfte zum haus mit zu bezahlen trotz sie auszieht ??? ausserdem will die grössere tochter bei mir bleiben und sie nimmt die kleine mit falls das irgendeine rolle spielen sollte . danke für die info . gruss


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 1. Oktober 2009 23:10
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das wird sicher schwierig.

es gibt verschiedene zu beachtende Zeiträume. Das eine ist der Auszug bis zur Einreichung der Scheidung.

Der zweite Zeitraum ist der vom Antrag bis zur endgültigen Scheidung.

Im zweiten Zeitraum und danach hat sie Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe einer vergleichbaren Miete. Allerdings muss sie auch hälftig für die Kreditraten und einige andere Kosten aufkommen.

Wahrscheinlich ist es am besten, wenn ihr das Haus verkauft.

Ohne Details zu kennen, kann man sowie so keinen guten Rat geben, außer:

sucht dir einen Anwalt, besser noch:

sucht euch gemeinsam einen Anwalt oder einen Mediator. Und regelt eure Dinge friedlich, wo immer es geht.

Kommentar von Bdce6dfc91f5d13259a6e1b12090ad2dsmallkochstuebchen am 1. Oktober 2009 23:14

da muß ich dir recht geben. das haus zu verkaufen, wäre die beste und preiswerteste lösung. DH

Kommentar von Berny2 am 1. Oktober 2009 23:16

Da kann ich mich nur anschliessen. ---- "Wahrscheinlich ist es am besten, wenn ihr das Haus verkauft." Darauf läuft sowas meist hinaus.... Ob es evtl. möglich ist, dass Ihr im Noch-Eurem Haus getrennt wohnt?

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 1. Oktober 2009 23:26

man kann die Scheidung auch vor dem Auszug einreichen. Wichtig ist nur, dass sich beide einig sind und einen getrennten Hausstand und getrennte Zimmer nachweisen können. Man kann sogar bis zur Scheidung zusammen leben. Das spielt keine Rolle. Auch wird heute niemand mehr schuldig geschieden. Die Zeiten sind vorbei. Wenn sie nicht genügend Geld hat, muss sie nicht für die Ratenzahlungen fürs Haus aufkommen. Die Bank holt sich das Geld bei dem besser verdienenden. Der andere steht nur als "Sicherheit" mit im Vertrag mit drin. Ich musste fürs Haus keinen Cent zahlen. Wovon auch, wenn man nur 600 Euro verdient und alleine mit einem Kind da steht.... für das der Vater nicht zahlen will. Sobald die Scheidung eingereicht wird, ist auch jeder für seine eigenen Ausgaben, auch Schulden verantwortlich. getrennte Konten sind nötig und wichtig! Sollte das Haus nicht verkauft werden, muss die Ehefrau ausgezahlt werden, von der Summe, die das Haus heute wert wäre, abzüglich der Raten für das Haus. Eingerechnet werden bei einer Trennung auch die Lebensversicherungen beider Partner und alle anderen gemeinsamen Ersparnisse, wie z. B. Bausparverträge. Ja, es ist schwierig und es gibt viel zu bedenken. Aber dafür gibt es zum Glück Anwälte. Nicht umsonst dauert eine Scheidung meist bis zu 1,5 bis 2 Jahren, bis alles geregelt ist.


Annemaus85
beantwortet von Annemaus85 am 1. Oktober 2009 23:06
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Ich denke schon, dass sie das Haus noch mit abbezahlen muss, schließlich hat sie sich verpflichtet. Solche Dinge kann man zwar nich vorhersehen, aber wenn man keinen Notfallplan spontan parat hat, kann man eben nicht ausziehen.

Kommentar von Bdce6dfc91f5d13259a6e1b12090ad2dsmallkochstuebchen am 1. Oktober 2009 23:09

wie soll sie aber das haus mit abzahlen und einen eingene wohnung finanzieren, annemaus?LG

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 1. Oktober 2009 23:10

sie hat auch Anspruch auf Nutzungsentgeld, siehe meine Antwort

Kommentar von Berny2 am 1. Oktober 2009 23:13

Ihre eigene Mietwohnng zu bezahlen ist ihre Sache.

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 1. Oktober 2009 23:29

das wird sie mit seiner Unterhaltszahlung regeln bzw. mit Wohngeld, Mehrarbeit oder HartzIV, da hast du völlig recht. Das ist ihr Ding. Ebenso, wie es sein Ding ist, die Raten fürs Haus weiter zu begleichen. Das wird später alles gegengerechnet. Ach ja, auch die Steuererklärung wird geteilt. Für ihn wäre es besser gewesen, wenn sie erst im nächsten Jahr ausgezogen wäre. So wird er wohl noch einiges nach zahlen müssen, zumindest, wenn sie die Steuerklassen 3 und 5 haben sollten. Ich bekam damals 5.000 wieder, die mein Mann einzahlen musste. Aber auch diese Summen werden bei der Scheidung gegengerechnet.


wallyherz
beantwortet von wallyherz am 1. Oktober 2009 23:09
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geh zum anwalt, lass dich da beraten, du kannst kostenbeihilfe beantragen, weil es kommt noch mehr auf dich zu,

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 1. Oktober 2009 23:33

Ja richtig, Gerichtskostenbeihilfe bekommt man, wenn man nachweisen kann, dass man kein Vermögen hat und dies eidesstattlich beurkundet. Aber die Anwaltskosten muss man selber zahlen. Je gütlicher ihr euch einigen könnt, desto weniger verdienen die Anwälte. Ihr könnt, um Kosten zu sparen, auch beide einen und den selben Anwalt nehmen. Geht aber nur, wenn ihr euch einig seit in den wichtigsten Punkten.


anonym
beantwortet von Candlejack am 1. Oktober 2009 23:12
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Das Haus zahlt ab, wer im Kreditvertrag steht. Die Sicherheit gibt, wer im Grundbuch steht. Das Geld für die Miete zahlt, wer im Mietvertrag steht. Ist Euer Zusammenleben so unmöglich, dass sie auszieht, auch wenn sie die Miete nicht zahlen kann ? Wenn das nicht geht, sollte man sich arrangieren oder Unterstützung beantragen.

Kommentar von C353c985ad16c1e4cf9e01b1b3e6210fsmallAnnemaus85 am 1. Oktober 2009 23:14

Wofür Unterstützung beantragen, wenn das Geld offenbar reicht um ein Haus abzuzahlen? Wenn der Staat jetzt die Miete für eine neue Wohnung bezahlen würde, würde er ja indirekt die Finanzierung des Hauses mit unterstützen. (So ungefähr wurde mir neulich begründet, warum ich kein BaföG bekomme, obwohl meine Eltern mir nicht genug zahlen können, obwohl sie es könnten, hätten sie kein Haus abzubezahlen! Der Unterschied ist hierbei nur, dass ICH selbst mich finanziell nicht übernommen habe....)

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 1. Oktober 2009 23:45

beim Bafög läuft das leider etwas anders. Du bekommst nur Unterstützung, wenn du a. über 25 Jahre alt bist oder b. das Gesamtbruttoeinkommen beider Elternteile zu gering ist, um dich finanziell unterstützen zu können. Dabei interessiert es niemanden, wofür sie ihr Geld ausgeben. Hier handelt es sich aber um zwei erwachsene Personen, die nicht mehr gemeinsam unter einem Dach leben können und Kinder da sind, die geschützt werden müssen. Du schmeist etwas in einen Topf, was nicht zusammen gehört. Mein Sohn hat auch kein Bafög erhalten und wir haben als Eltern zwei Häuser. Aber niemand würde erwarten, dass wir unsere Häuser verkaufen müssten, um unsere Kinder studieren lassen zu können. Oder meinst du, deine Eltern schwimmen im Geld, weil sie ein Haus abzahlen. Dann muss ich sagen, scheinst du doch sehr naiv zu sein. Man darf hier Äpfel nicht mit Birnen verwechseln! Mache eine Ausbildung und studiere anschließend, wenn du Erfahrungen gesammelt hast und über 25 Jahre alt bist, dann bekommst du auch dein Bafög, welches du ja an den Staat zurück zahlen musst, dafür aber mal wesentlich mehr Geld verdienen wirst als andere, die nicht studiert haben. Denke mal ein wenig nach, warum die Gesetze sich dahin gehend verändert haben. Der Staat ist pleite. Da bekommt man kein Geld, wenn es auch ohne Hilfe geht und du bei deinen Eltern leben könntest. Bei zwei Menschen, die sich trennen, wird ja auch geschaut, ob beide voll arbeiten können. Und die Frau bekommt auch keine große Unterhaltszahlung, wenn sie bereits arbeitet. In erster Linie wird ein Ausgleich geschafft, für die Zeit, wo sie wegen der Kinder kein Geld verdienen und für die Zeit, wo sie wesentlich weniger verdienen konnte, als ihr Mann, ist ja meist wegen der Kinder und Halbtagsjob. Die Kinder gehören ja schließlich auch ihm!


Igitta
beantwortet von Igitta am 1. Oktober 2009 23:07
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Du!!!! ;-)))

Kommentar von Mannohnerat am 1. Oktober 2009 23:09

ich kann sie nicht zahlen da ich das haus zahlen muss . zahle ich ihre miete wachsen meine und ihre schulden . ich kann nicht beides zahlen


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 1. Oktober 2009 23:07
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sie zahlt ihre miete...

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 1. Oktober 2009 23:12

sie wird von dir was für das haus haben wollen. für den teil, den sie mitfinanziert hat.

Du zahlst "alimente" für die kleine sie zahlt für die große

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 1. Oktober 2009 23:31

richtig, so war es bei uns auch. Jeder zahlte für ein Kind und mein Mann musste noch zusätzlich für mich zahlen (200 Euro) monatlich. Wenn jeder ein Kind hat, gleichen sich die Unterhaltszahlungen für die Kinder aus.


anonym
beantwortet von judofrosch am 1. Oktober 2009 23:12
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meine eltern haben genau das durch: meine mutter musste die wohnung selber bezahlen (wieso auch nicht, du müßtest höchstens unterhalt für das kind bezahlen, die wohnung nun wirklich nicht), das haus wurde verkauft, auf den restschulden saßen beide zu gleichen teilen... dem entsprechend müsstet ihr euer haus verkaufen, dann ist es gleichteilig, wie es sonst ist, weiss ich nicht genau, aber ich denke, ihr müsst beide zahlen, dann steht ihr aber auch die hälfte zu...


anonym
beantwortet von Montenegro1 am 1. Oktober 2009 23:24
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Nein Sie können wirklich nicht alles zahlen. Traurig ist doch an der ganzen Misere das eine Person alleine eine Entscheidung trifft, in diesem Fall das Weib und der andere dies mit allen Konsequenzen zu tragen hat und nie vorher gefragt wird ob es ihm recht ist oder nicht. Da versteh ich das manche Männer komplett den Kontakt abbrechen als sich alle 2 Wochen mit dem Kind erpressen zu lassen ob sie es sehen dürfen oder nicht. Mensch bin ich froh das ich ledig bin und mein Haus habe. Tut mir leid, aber ich fall hier auf keine Tusnelda mehr rein. Und ab einem bestimmten Alter wenn die Falten ins Gesicht gezeichnet sind, fällt das auch gar nicht mal mehr so schwer. Wenn Sie Arbeiter sind und handwerklich geschickt, würde ich weggehen und wohanders ein neues Leben aufbauen. Nichts mehr hören und nichts mehr sehen.


anonym
beantwortet von ahuahuahu am 1. Oktober 2009 23:06
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Willkommen im Club!!!


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 1. Oktober 2009 23:08
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Hm - es kann sogar passieren, dass sie eine hohe Abfindung beantragt für das Haus usw. - um sie auszuzahlen, müsstest Du dann schon einen Kredit aufnehmen oder das Haus verkaufen-:( Aber ist ja noch nicht klar, wie Deine Frau das händelt.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 1. Oktober 2009 23:11

Abfindung gibts nicht bei der Scheidung - da wird der Zugewinn ausgeglichen, falls du das meinst

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 1. Oktober 2009 23:13

Ja, sorry;-) den meinte ich auch schäm*


anonym
beantwortet von LexOcculta am 1. Oktober 2009 23:09
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sie muss für ihre miete selbst aufkommen und mit das haus abbezahlen, auf jeden fall hat sie die größere arschkarte.

Kommentar von 60a96d410791b58581a6ff00705192a9smallwallyherz am 1. Oktober 2009 23:11

ich glaube nicht, ihr steht die hälfte des hauses zu, da er aber nicht zahlen kann, kann es sogar vorkommen das er das haus verkaufen muss, wer hat jetzt die grössere ar-schkarte????

Kommentar von Mannohnerat am 1. Oktober 2009 23:14

ich werde das haus aber nicht verkaufen . zur not lasse ich es zur zwangversteigerung kommen . nur damit sie sieht das ihre schulden dann auch wachsen .

Kommentar von Mannohnerat am 1. Oktober 2009 23:11

ich wie fern hat sie die grössere arschkarte . normalerweise wurde mir gesagt das ich sofort unterhalt zahlen müsste . für sie und die kleine . aber wie soll das alles gehen . ich kann nicht ihre wohnung zahlen das haus und unterhalt . wie soll das gehen . ??

Kommentar von LexOcculta am 1. Oktober 2009 23:23

vielleicht beeinflusst es auch auch wer die trennung einleitet und da es ja deine frau ist hat sie mehrere kosten zu tragen. ich würde mich einfach mal von jemanden beraten lassen der sich wirklich damit auskennt.

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 1. Oktober 2009 23:35

sie hat nicht die größere A... karte. Es wird beide hart treffen. Ich habe das zum Glück alles vor 4 Jahren schon hinter mich gebracht. Es war ein sehr langer und harter Weg und scheinbar ähneln sich diese Wege der Trennungen/Scheidungen sehr, wenn man sich so umhört. Auf alle Fälle ist mit großen Verlusten zu rechnen.


anonym
beantwortet von Berny2 am 1. Oktober 2009 23:12
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Die Frau muss genauso wie Du das Haus weiterhin abbezahlen. Wie sie ihre Miete bezahlt ist ihre Sache: Vom eigenen Einkommen, oder evtl. Unterhalt von Dir?

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 1. Oktober 2009 23:15

Wenn sie nicht mehr darin wohnt wohl kaum

Kommentar von Mannohnerat am 1. Oktober 2009 23:18

sie steht mit im grundbuch . glaube nicht das es interessiert wenn sie nicht mehr mit drin wohnt . ich muss ja auch beide autos weiter bezahlen obwohl ich nur eins fahre .

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 1. Oktober 2009 23:21

Genauso einen Fall kenne ich. Da hat auch die Frau via Scheidung bewirkt, dass sie diesen Zugewinnungsausgleich (den ich vorhin Abfindung nannte;-) bekommt. Allerdings hatten die über 13 Jahre schon gemeinsam in der Ehe abgezahlt. Dieser Jemand musste über 60000 Euro an sie zurück bezahlen. Hätte fast sogar das Haus verkaufen müssen.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 1. Oktober 2009 23:21

Genauso einen Fall kenne ich. Da hat auch die Frau via Scheidung bewirkt, dass sie diesen Zugewinnungsausgleich (den ich vorhin Abfindung nannte;-) bekommt. Allerdings hatten die über 13 Jahre schon gemeinsam in der Ehe abgezahlt. Dieser Jemand musste über 60000 Euro an sie zurück bezahlen. Hätte fast sogar das Haus verkaufen müssen.

Kommentar von Berny2 am 1. Oktober 2009 23:21

Beide Autos zahlen, also Steuern+Versicherung, oder etwa auch noch Raten?

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 1. Oktober 2009 23:31

Warum solltest Du beide Autos bezahlen?

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 1. Oktober 2009 23:53

nein, das stimmt so nicht. Bei der Unterhaltberechnung wird dem Hausbesitzer sogar noch ein Geldwerter Vorteil angerechnet (zu seinen Lasten, da er das Haus irgendwann als Eigentum behalten kann). Die Raten muss sie auch nicht mit tragen, wenn sie dort nicht mehr lebt. Dann ist er alleine für die Ratenzahlung (wie Mietzahlung) verantwortlich. Ist doch logisch oder? Denn sonst müsste er auch für ihre Miete mit aufkommen und dem ist nicht so. Kein Wunder, dass so viele Frauen angst haben, ihren Partner zu verlassen, wenn die Infos, die sie bekommen so schwammig sind. Ging mir aber genauso, bis mir das Geld völlig egal war und ich einfach nur noch weg wollte. Ich habe auch lieber hohe Verluste (finanziell) hingenommen, obwohl ich meine Hälfte des Hause durch mein Eigenkapital bereits abgezahlt hatte. Ich war nur zu dumm damals, einen Vertrag darüber zu machen. Ich habe mein ganzes Erbe in das Haus gesteckt, was meine Altersversorgung sein sollte.

Kommentar von Mannohnerat am 2. Oktober 2009 00:17

warum sollte ich ihr miete mitzahlen ? sie unterschreibt den mietvertrag ja alleine . beim haus ist es aber so das sie mir unterschrieben hat und zu gleichen teilen mit im grundbuch steht . warum sollte ich also alleine dafür aufkommen wenn sie auszieht .

Kommentar von Berny2 am 2. Oktober 2009 00:27

Stimme Dir zu. Zunächst ist erst mal wichtig, wer mit wem einen Vertrag geschlossen hat und was darin steht. Bei der Unterhaltsfrage wird sicherlich zu berücksichtigen sein, welchen geldwerten Vorteil Du durch das Wohnen im eigenen Haus hast.

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 2. Oktober 2009 20:51

ich kann nur sagen, was meine Erfahrungen waren. Ich bin ausgezogen, habe aber nicht fürs Haus zahlen müssen, weil ich dort nicht mehr lebte. Im Gegenteil, meinem Mann wurde ein Geldwertermietvorteil angerechnet, weil seine Miete ja mal zu seinem Eigentum wird. Er musste an mich Unterhalt zahlen, weil er mehr verdiente als ich. Lasse dich von einem Anwalt beraten. Wenn du deine Frau nicht auszahlen kannst (ihre Hälfte vom Haus), dann wirst du eh verkaufen müssen, selbst wenn du die Raten heute noch alleine tragen kannst. Sie hat einen Anspruch aus ihrem Geld aus dem Haus, welches ihr gemeinsam gekauft habt, sofern ihr bereits Abtragungen oder Eigenkapital dort habt einfließen lassen.


anonym
beantwortet von giulietta am 1. Oktober 2009 23:18
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ohne nähere umstände zu kennen, ist diese frage eher schwierig zu beantworten... da kann dir wahrscheinlich nur ein anwalt helfen... viel glück!


Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 1. Oktober 2009 23:20
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sie wird wohl oder übel vorläufig HartzIV beantragen müssen. Wie es dann weiter gehen wird, entscheiden die Anwälte und der Scheidungsrichter. Wenn du dein Haus nicht mehr bezahlen kannst, könnte es zur Versteigerung kommen. Du solltest aber sehen, dass du es vorher verkauft bekommst, und zwar so, dass zumindest die Summe an die Bank zurück gezahlt werden kann, damit ihr beide da nicht noch mit Schulden raus geht. Denn die Schulden werden auf euch beide aufgeteilt, so fern ihr beide im Grundbuch steht. Für mich war das damals auch ein Grund nicht auszuziehen, weil ich mir die Miete nicht leisten konnte. Es hatte auch ewig gedauert, bis mein Mann für mich zahlte. Man hatte vor Gericht angefragt, ob ich Vollzeit arbeiten könne, um alleine für meinen Unterhalt aufkommen zu können, aber ich bin Schwerbehindert und darf nicht mehr als 30 Stunden arbeiten, was auch auf diesem Arbeitsplatz damals nicht möglich war. Also, man kann unter Umständen von ihr erwarten, dass sie sich eine Vollzeitstelle nehmen muss, damit sie für sich selbst die Kosten tragen kann. Mein Ex hatte das Haus damals behalten und mich ausgezahlt. Das war für mich echt heftig, weil ich ca. 100.000 Euro Eigenkapital von meinen Eltern rein gesteckt hatte und nur 30.000 wieder raus bekommen habe. Er bekam das nötige Geld von seinen Eltern. Eine Trennung mit Kind und Wertgütern ist immer sehr schwierig. Ein Freund von mir zog das auch alle mit seiner Ex durch. Nachdem alles geregelt war, vertrugen sie sich wieder und wohnten in einer Wohnung zusammen. Aber etwas aufgewärmtes sollte man nicht noch einmal heiß machen. Es ging nicht gut und sie gingen getrennte Wege. Es tut mir leid, dass du nun vor den Scherben deiner Ehe stehst. Aber alles wird gut werden. Ein Haus ist nur ein Haus. Es wird auch ohne weiter gehen. Alles Gute!

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 1. Oktober 2009 23:56

sorry, es liest sich in meinem Text, als wenn ich nicht ausgezogen bin, weil ich mich nicht traute. Zum besseren Verständnis: ich habe mich zwei Jahre nicht getraut, konnte mir eine Wohnung nicht leisten und hatte angst. Bin dann ausgezogen, als ich meinen heutigen Mann kennen lernte (wir wohnten zwei Jahre getrennt in einem Haus, mein Ex und ich). Heute haben wir auch ein Haus. Und alles ist besser geregelt.


anonym
beantwortet von Padri am 2. Oktober 2009 09:46
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Wenn Ihr Euch scheiden lassen wollt, dann wird im Scheidungsverfahren geklärt wem das Haus zusteht und wer dafür zahlt. In der Regel läuft es aber leider immer darauf aus dass ein Haus verkauft werden muss, wenn beide es nicht mehr abbezahlen können. Der Partner der geht, muss ja einen eigenen Hausstand bezahlen. Das man dann nicht mehr in ein Haus investiert und kann, ist logisch.


anonym
beantwortet von Imera am 5. Oktober 2009 23:59
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wenn ihr euch scheiden lasst, wird es genau erklärt. Leider gibt es diese "Scheidungshäuser" oft zum verkauf


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