gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Trennung von Ehemann, welche Hilfen stehen mir zu?

gefragt von rosemadder am 14.11.2007 um 12:53 Uhr

Derzeit plagt mich eine schwere Entscheidung die ich treffen muss. Trennung vom Ehemann. Ich gehe zwar Vollzeit arbeiten, verdiene aber nur sehr wenig. Jetzt versuche ich mal in Erfahrung zu bringen, welche finanziellen Mittel mir vom Staat zustehen würden für einen Neustart. Ohne Auto komme ich nicht zur Arbeit. Ich habe keinerlei Möbel. Müsste ganz von vorne beginnen.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Trennung (278)
finanzielle (3)
Hilfen (3)
ähnliche Fragen

Reply


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 14. November 2007 12:57
1x
Thumb_up

Du hast gegen Deinen Mann Ansprüche - und zwar dahingehend, dass er Dir den Lebensunterhalt, den er mit Dir gemeinsam hatte, weiterhin ermöglichen muss. Ausserdem steht Dir - bei Gütergemeinschaft - die Hälfte von Eurem Vermögen, Haus, Möbel etc. zu.

Du solltest auch weiterhin arbeiten und Dir anwaltlich Deine Rechte gegen Deinen Mann sichern.

Auch wenn Du das vielleicht nicht möchtest oder Du eine einvernehmliche Trennung anstrebst:

Bevor der Staat für Dich aufkommt, ist immer erst der (Ex-)Ehemann in der Pflicht.

Als allererstes: Zum Anwalt und eingehend beraten lassen.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallSolf am 14. November 2007 13:14

Peter wird stolz auf dich sein, ob dieser kompetenten (Frauen) Antwort! ;-))

Kommentar von unterhalt am 14. November 2007 13:35

Habe da was läuten hören, dass das Unterhaltsrecht reformiert wird, und u.a. die Eigenverantwortung des Unterhaltsgläubigers gestärkt werden soll und dass der während der Ehe erreicht Lebensstandard für die Berechnung des Unterhaltes auch nicht entscheidend sein soll.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 14. November 2007 14:55

Wenn keine kleinen Kinder da sind, wird es sehr schwierig mit Unterhalt vom Ehepartner ! Neues Recht ändert vieles! unbedingt beraten lassen. Aber vielleicht ändert sich das Nettoeinkommen ja schon aufgrund der Änderung der Steuerklasse?


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 14. November 2007 15:01
1x
Thumb_up

Ansprüche an den Ehepartner sind nach dem neuen Recht kaum durchzusetzen. Aber durch die Änderung der Steuerklasse - wenn du bisher 5 hattest - steigt das nettoeinkommen

In jedem Fall beraten lassen


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 15. November 2007 05:38
1x
Thumb_up

Wozu Hilfe? Du hast eine Arbeit, vom Haushalt gehört Dir die Hälfte! Ggf. Kredit aufnehmen zur Überbrückung bis alle Eigentumsangelegenheiten gelöst sind!


yyyxxx
beantwortet von yyyxxx am 14. November 2007 15:33
0x
Thumb_up

Um Möbel usw. brauchst du dir am wenigsten Sorgen machen, wenn das Amt bei deinem Mann nichts erreichen wird wegen Geld dann wird dir einiges gestellt vom Amt!

Kommentar von Regenmacher am 14. November 2007 16:24

Ich glaub, du träumst. Von welchem Amt? Amt für Möblierung vielleicht?

Kommentar von Simple_avatar2smallyyyxxx am 15. November 2007 09:40

Schade das du so falsch informiert bist......denn sonst wüsstest du dass das durchaus möglich ist!!!! Eigenerfahrung durch meine große Schwester!!!!!!




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.